PKTG.ch für die Angestellte des Kanton Thurgau – Tipps für dich
März 23, 2024
Warum dieser Blogbeitrag?
In meiner Familie, Bekanntenkreis und natürlich auch Kundenkreis wird viel und gerne über Geld und Vorsorge geredet und dabei werde mir immer wieder die gleichen Fragen gestellt. Daher kurzer überblick
Auf einen Blick
- Performance 5.1 % (2022 -7.5 %) – im besseren Schnitt.
- Zins den du erhalten hast ist 2.5% (Vorjahr 2% – nach Gesetz wäre 1% gewesen)
- Leistungen werden zwar gekürzt, jedoch immernoch überdurchschnittlich gut.
- Leistungsverbesserung – Einkäufe (siehe Blog), 3. Säule eher ganzheitlich anschauen – was das Ziel sein soll, wie kommt du am schnellsten dorthin.
- Referenzalter 65 ist bereits für Mann und Frau eingeführt.
Was ist Besonders…?
- Lebenspartner, wenn nicht verheiratet 2x melden. Wenn zusammen (Ü5 Jahre) und wenn auseinander. Damit keine Überraschungen im Ernstfall auf dein Partner kommt.
- In vielen Reglement ist eine Kürzung, wenn der Altersunterschied mehr als 10 Jahre ist. Ist hier (aktuell) nicht der Fall.
- Die Überbrückung der AHV sprich – Zusatzrente wird Schritt für Schritt abgebaut. Im 2030 wird Sie nicht mehr geben. Natürlich sind solche Geschenke schön, doch für den Kanton wurden diese einfach zu teuer. Es sind Geschenke, denn es wurde nie ein Finanzierungsbeitrag dafür geleistet.
Was fällt positiv auf?
- Anlässe zur (Vor)Information der angehende Pensionierten. Details zu eigenen Situation, was mit machen, wann und womit ist der Auftrag einer Individuellen Pensionsplanung.
- Pensionierung mit Kapitalbezug, ist zu 100% möglich, früher nur 50%. Das Reglement ist entscheidend (Art. 19-23)!
- Informationen zum Pensionskassenausweis
- Informationen für Neueintretende
- Wahlsparpläne, Standard und Plus. Polizeikorps hat einen gesonderten Sparplan. Ich empfehle wenn möglich immer das Bessere zu wählen ;-).
- Gute Verzinsung mit 2.5% (2024) Mindestsatz 1.25%, im 2023 3%
- Angenommen, du erhältst im Alter von 57 Jahren die Diagnose Demenz und hast noch eine Lebenserwartung von ca. 10 Jahren. Der Ablauf sieht vor, dass zuerst eine Invalidenrente und dann eine Altersrente die IV-Rente ersetzt. Doch was passiert mit dem nicht verbrauchten Alterskapital? Bis vor einigen Jahren war das Geld einfach weg. Nach einem Bundesgerichtsurteil wurde dies den Vorsorgestiftungen überlassen. Einige haben dies sofort eingeführt, die meisten jedoch nicht. Du kannst dein Kapital gemäss Artikel 23.5 bei der PKTG beziehen. Das Reglement ist immer entscheidend!
- Wenn der Partner stirbt, erhält der überlebende Ehepartner 70% der Altersrente. In den meisten Stiftungen sind es eher 60%.
- Es ist möglich, unbezahlten Urlaub zu nehmen und den Schutz bei Invalidität und Tod aufrechtzuerhalten, der Sparprozess wird jedoch unterbrochen. Dies ist bei vielen anderen Kassen nicht möglich.
Meine Tipps
- PK Thurgau informiert gut. Das nützt jedoch nichts, wenn die Infos nicht gelesen oder beachtet werden. Mach alle 3-5 Jahre zusammen mit deinen Privaten Vorsorgen und Vermögensanteile eine klare Zusammenstellung und wäge alle Risiken und Chancen ab.
- Spätestens ab Alter 50, auch wenn du dich nicht alt fühlst empfehle ich spätestens dann die Weichen richtig Richtung Pensionierung zu setzten. Keine absolute Planung, jedoch die Richtung muss stimmen. Denn die verlorene Zeit kann im Nachhinein nicht mehr wett gemacht werden.
- Informiere dich unabhängig. Alles hat immer seine Vor- und Nachteile. Ein Unabhängiger Finanzberater (auch Honorarberater genannt) kann dir das aufzeigen.
Weiter Links & Quellen
- Reglement https://pktg.ch/r/reglement-pk-tg-2022-pdf-474-kb
- Anmeldung Lebenspartner https://pktg.ch/f/Anmeldung-Lebenspartnerschaft.pdf
- Informationsanlass Vorbereitung auf die Pensionierung https://pktg.ch/file/informationsanlass-vorbereitung-auf-die-pensionierung
- Performance https://pktg.ch/Vermögen-Anlagen#Performance
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