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BVK – Pensionskasse für das Personal des Kanton Zürich – Wichtigste auf den Punkt gebracht

August 28, 2024
Zürich BVK Pensionskasse

Foto von Viespire auf Unsplash

Die BVK (Pensionskasse für das Personal des Kanton Zürich) ist eine bedeutende Pensionskasse in der Schweiz. In diesem Blog habe ich einige Punkte zusammengefasst. Diese Informationen ersetzen jedoch in keiner Weise ein tiefgründige individuelle Beratung.

Warum dieser Blogbeitrag?

Ein langjähriger Kunde (wird bald 20 Jahre sein oder schon mehr..?), dem ich vor ein paar Jahren bereits eine Planung gemacht hatte, ist auf mich zugekommen und vom Betrieb sowie von der Pensionskasse hatte es relevante neue Informationen. Ich habe mich eingelesen und festgestellt, dass die BVK einige meiner Ideen wirklich auch umgesetzt hat.

Auf einen Blick

  • Performance +7.2 % ; CH ø 5.1% ( -11,2 %) – im besseren Schnitt.
  • Zins den du erhalten hast ist im Jahr 2023, ø 1.85% (2.2% – nach Gesetz wäre 1% gewesen)
  • Leistungen vor allem für die Pensionierung Rentenmodell gibt es tolle Innovationen. Details bei “was fällt positiv auf?”
  • Leistungsverbesserung – Einkaufspotenzial sind massiv mehr als im Vorjahr möglich
  • Sparplanwahl, neu 2x im Jahr wählbar, Mitte und Ende Jahr. Planwahl sind «Basis», «Standard», «Top». ****
  • Technischer Zins & Deckungsgrad: 1.75% (Generationentafel) | DK 102.9% (97.6%)
  • Referenzalter 65 ist bereits für Mann und Frau eingeführt.

Werte in Klammern sind im Vergleich zum Vorjahr 2022

Was ist Besonders…?

  • Personen mit mehreren Anstellungsverhältnissen beim gleichen Arbeitgeber (Kanton) wird als 1 Lohn berechnet. Somit fällt der Teilzeitnachteil weg. (Art. 5.4)
  • Selbständigerwerbende und Angestellte, können sich freiwillig bei der BVK melden, auch wenn es eine Nebenbeschäftigung ist. (Art. 5.5)


“If You Fail to Plan, You Are Planning to Fail!”

Benjamin Franklin

Was fällt positiv auf?

  • Angebot und Lösungen auch für unbezahlten Urlaub. Je nach Dauer, verschieden. (Art. 25)
  • Freiwillige Weiterversicherung angeboten, nach dem Ausscheiden aus der Firma (Art. 27)
  • Überbrückungszuschuss bei frühzeitiger Pensionierung bis die AHV Rente ausbezahlt wird, wird angeboten. Auf Antrag kann dies für Verheiratete sogar um 30% erhöht werden. (Art. 37)
  • Kapitalbezug 100% möglich, spätestens 1 Monat vor Austritt (Pensionierung) melden. (Art. 40 ff)
  • Invalidität einer Rente bereits ab 25% IV-Grad danach nach dem Grad und nicht nach Stufen. Die meisten Pensionskassen richten sich nach dem Gesetz, das wäre erst ab 40% Invaliditäts-Grad. (Art. 43)
  • Keine Kürzung der Partnerrente, wenn z.B. der Altersunterschied 10 und mehr Jahre ist.

Meine Tipps

  • Planwahl, wenn möglich immer «Top» wählen. Vorteil : mehr Sparguthaben im Alter, höhere Einkaufsumme, tieferer und steuerfreundlicherer Nettolohn.

  • BVK bringt die Informationen gut Grafisch und per Video rüber. Das hilft wirklich, das Laien sich einen ersten Eindruck machen können. Ersetzt jedoch nicht eine ganzheitliche Pensionsplanung.

  • Spätestens ab Alter 50, auch wenn du dich nicht alt fühlst, empfehle ich spätestens dann die Weichen richtig Richtung Pensionierung zu setzen. Keine absolute Planung, jedoch die Richtung muss stimmen. Denn die verlorene Zeit kann im Nachhinein nicht mehr wett gemacht werden.

  • Informiere dich unabhängig. Alles hat immer seine Vor- und Nachteile. Ein unabhängiger Finanzberater (auch Honorarberater genannt) kann dir das aufzeigen. Eine ganzheitliche Pensionsplanung hilft dir, dein Leben und sämtliche Finanzen in Einklang zu bringen. Damit du all deine Wünsche, im richtigen Moment umsetzen kannst.

BVK Pensionskasse Zürich

Foto von Ilia Bronskiy auf Unsplash

Mein Tipp für die BVK

  • Der Punkt der mir aufgefallen ist, und nicht so gepasst hat war Art. 52.1c. Hier geht es darum wenn jemand kinderlos vor 45 Jahren stirbt , erhält die Partnerin keine Hinterlassenenrente. Ich denke, diesen könnte man ersatzlos streichen, denn die Wahrscheinlichkeit wird sehr klein sein (kenne jedoch eure Zahlen nicht genau), und wenn jemand mit 44,5 Jahren stirbt und die Partnerin keine Rente erhält (lediglich eine einmalige Abfindung oder das Sparkapital) ist schon nach mir fragwürdig. Mir ist klar, dass die Rentendauer sehr hoch ist, doch da gibt es auch andere Wege zu lösen.
  • Dann hätte ich noch ein Wunsch, obwohl ich bei euch nicht versichert bin. Es ist etwas, was ich in der Praxis selten sehe. Eine Altersrente mit Rückgewähr, meist mit einer bewussten Reduktion des Umwandlungssatzes in Abhängigkeit gemacht. Das Bedeutet, wenn jemand früh versterben sollte, dass das unverbraucht Geld zurück an die Familie fliesst. 

Weiter Links & Quellen

Videos zu den Renten zu den verschieden Rentenmodelle die auch in Kombinieren lassen.

Viele Informationen über die Pensionierung bei der BVK hier https://bvk.ch/de/vorsorge/pensionierung

  • Disclaimer: Ich möchte darauf hinweisen, dass alle Informationen von mir anhand der genannten Quellen recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen wiedergegeben wurden. Sollte mir dennoch ein Fehler unterlaufen sein, bitte ich um eine kurze Rückmeldung, damit ich dies umgehend prüfen kann. Für Fragen um BVK Inhalte bitte ich um direkte Kontaktaufnahme mit BVK zu nehmen. Für ganzheitliche Pensionsplanung, kannst du mich gerne kontaktieren.

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