Wann eine Lebensversicherung sinnvoll ist und wann nicht
Unterscheidung von Lebensversicherungsarten
Kostenfallen von Lebensversicherungen
Kostenarten
Kostenberechnungen
Kostengünstige Lebensversicherungen für dich
Zusammenfassung
Lebensversicherung Check – macht deine Sinn oder willst du eine machen.
Lesezeit 7 Minuten
Hand aufs Herz: Kennst du die wahren Kosten einer oder deiner Lebensversicherung? Nicht nur die monatliche Prämie, die von deinem Konto abgebucht wird, sondern alle versteckten Gebühren? Lass uns gemeinsam einen Blick hinter die Kulissen werfen – ganz ohne Versicherungschinesisch!
Hier eine wahre Geschichte aus meiner Praxis: Ein Professor der Medizin liess sich von einer “unabhängigen” Firma "kostenlos" beraten.Der Köder? Saftige Steuerersparnisse – besonders verlockend bei einem Arztgehalt. Nach drei Jahren kam er zu mir für eine zweite Meinung.
Das Ergebnis war erschreckend: Die "kostenlose" Beratung führte zu einer Sparversicherung mit über 10.000 Franken Abschlusskosten! Erst nach 10 Jahren hätte er seine Kosten wieder reingeholt. Merkwürdig war, dass nur ein kleiner Teil der Steuerersparnispotenzial genutzt wurden. Gut für mich ;-).
👉 Suche mal bei Google nach dem Stichwort: "Legaler Betrug"
Ich muss gestehen, früher war mir das selbst nicht bewusst, als ich Lebensversicherungen verkauft habe. Als Vermittler erhält man nur einen Teil der Gesamtkosten – der Rest fliesst in Administration, Verwaltung und dem Wasserkopf (Overhead). Genau deshalb helfe ich heute umso engagierter dabei, klügere finanzielle Entscheidungen zu treffen. Zeit und Gesundheit sind unser wertvollstes Gut, weshalb es besonders schade ist, wenn Erspartes nicht effizient für uns arbeitet. Denn eine Spar-Lebensversicherung ist nicht dafür bekannt, dass Sie hohe Renditen abwirft, im Gegenteil (leider).
Die 4 Geschmacksrichtungen der Lebensversicherung
Stell dir Lebensversicherungen wie eine Pizza-Bestellung vor – es gibt für jeden Geschmack etwas:
Die Risikolebensversicherung: Der "Basic-Burger" – einfach, günstig, ohne Schnickschnack. Perfekt für Familien mit Kindern, Hausbesitzer mit Hypothek oder Firmeninhaber.
Die Kapitallebensversicherung: Das „All-Inclusive-Paket" – wie ein Schweizer Taschenmesser, kann alles ein bisschen, aber nichts richtig gut. Die Policen aus den 90er-Jahren mit hoher garantierter Verzinsung sind gut. Doch auch eine Apple-Aktie wäre in den 90ern gut gewesen.
Die fondsgebundene Lebensversicherung: Der "Börsen-Abenteurer" – dein Geld geht auf Weltreise durch verschiedene Fonds. Hier kommen mehrere Probleme zusammen: hauseigene Fonds, die meist schlechter als der Durchschnitt abschneiden, plus hohe Kosten obendrauf. Die Kosten sind garantiert, die Rendite nicht.
Die Leibrentenversicherung: Der "Marathonläufer" – zahlt dir lebenslang eine Rente aus, wie ein treuer Butler, der dir monatlich dein Taschengeld bringt. Diese Versicherung ist besonders attraktiv, wenn der Umwandlungssatz hoch und deine Lebenserwartung überdurchschnittlich ist (meist Ü90!).
Steuerliche Aspekte in der Schweizer Lebensversicherung
Lebensversicherungen werden oft mit steuerlichen Vorteilen beworben, aber nicht immer lohnt sich die Rechnung. Kapitalbildende Lebensversicherungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt sein. Das heisst deine Erträge musst du nicht versteuern. Dies gilt nur bei der Säule 3b, 3a gelten andere Bedingungen. Diese “Steuerfreiheit” gilt nur unter bestimmten Bedingungen, sprich du musst Sie lange genug halten. Bei vorzeitiger Kündigung entfällt der Steuervorteil, und es können sogar Nachzahlungen anfallen. Jedoch der Steuervorteil ist meist der wesentlich kleinere Teil als die immer anfallenden hohen Verwaltungs- und Abschlusskosten. Tipp: Honorarberater verzichten gänzlich auf Provisionen und wird wie ein Treuhänder pro Stunde Beratung entschädigt. Mach dich schlau, es lohnt sich immer mehr zu wissen als (zu) wenig).
Kündigung & Rückkaufswert: Ein teures Missverständnis
Die langjährige Praxis zeigt: viele Versicherungsnehmer glauben, sie könnten ihre Lebensversicherung einfach kündigen und erhalten ihr Geld zurück. Doch die Realität sieht anders aus: Der sogenannte Rückkaufswert liegt oft weit unter den eingezahlten Beträgen, vor allem in den ersten (~10) Jahren. Das liegt an den hohen Abschluss- und Verwaltungskosten, die zu Beginn abgezogen werden. Wer vorzeitig aussteigt, verliert oft einen grossen Teil seiner Investition.
Viele Berater erhalten hohe Provisionen für den Verkauf bestimmter Versicherungen. Dafür ist deine Beratung “gratis” gewesen. Das bedeutet, dass sie nicht unbedingt die beste Lösung für dich im Blick haben, sondern die, die ihnen die höchste Provision einbringt. Besonders bei fondsgebundenen Policen können diese Provisionen immens sein. Eine unabhängige Beratung, die auf Honorar-Basis arbeitet, kann dir helfen, diese Interessenskonflikte zu vermeiden.
Lebensversicherungsverträge sind oft langfristig angelegt, aber was passiert, wenn du deine Pläne ändern musst? Viele Policen lassen nur begrenzte Anpassungen zu. Beitragsreduktionen oder Pausen sind nicht immer oder nur eingeschränkt möglich oder gehen mit hohen Kosten einher. Wer Flexibilität möchte, sollte genau prüfen, welche Anpassungsoptionen im Vertrag enthalten sind. Typische Phasen im Verlauf des Lebens können folgende sein: Mutterschaft, Sabbatical, längere Auslandsaufenthalte, Arbeitslosigkeit, Familiengründung mit tieferen Budget als vorher, Selbständigkeit, Weiterbildungen usw.
Inflation & reale Rendite
Viele Versicherungen versprechen Renditen, aber die Inflation wird oft nicht berücksichtigt. Wenn eine Lebensversicherung nach 20 Jahren eine Rendite von 3% erwirtschaftet, aber die Inflation im gleichen Zeitraum durchschnittlich 2% beträgt, bleibt kaum ein echter Gewinn. Anders gesagt, es benötigt ca. 72 Jahre bis dein Geld sich verdoppelt. Mit Aktien z.B. würde eine Verdoppelung in der Regel bereits nach 10 Jahren geschehen, das wäre 7x schneller. Deshalb sollte man nicht nur die nominalen, sondern auch die inflationsbereinigten Renditen beachten.
Die versteckten Kostenfallen der Lebensversicherung aufgedeckt
Hier sind die wichtigsten Kostenfallen, die dir niemand freiwillig erzählt:
Abschlusskosten: Der erste dicke Brocken – bei 150.000 CHF Prämiensumme (Prämiensumme = Prämie x Laufzeit des Vertrages) sind das schon mal 6.000-7.500 CHF
Verwaltungskosten: Die Versicherung will auch leben – kostet dich etwa 5-7% deiner jährlichen Prämie
Fondsverwaltungskosten (TER): Der heimliche Geldfresser – 1-2% deines Vermögens jedes Jahr
Opportunitätskosten: Während das Geld in einer Lebensversicherung schlummert, kann es nicht anderweitig effektiver für dich arbeiten. Das kann dich über 25 Jahre beim obigen Beispiel schnell mal 100.000 CHF kosten. Mach dich schlau und lass dein Geld für dich – nicht für andere arbeiten.
⚠️ Rendite-Check: Während ein breit gestreuter ETF historisch etwa 7-8% pro Jahr erwirtschaftet, schaffen Versicherungsfonds meist nur 4-5% – wohlgemerkt vor Abzug der Kosten! Berechne diesen Unterschied für dich, mit einem einfachen Zinszinsrechner selbst für deine Situation.
Kostengünstigere alternativen zur klassischen Lebensversicherung
Bevor du jetzt in Schockstarre verfällst – es gibt auch günstigere Wege, dich und deine Liebsten abzusichern:
Risikoversicherung ohne Sparanteil – schätze dein individuelles Risiko ab und vergleiche die Angebote.
Sparmöglichkeit: Banksparpläne mit flexiblen Einzahlungen in indexnahe Produkte. Achte dabei auf regelmässige, am besten automatisierte, kontinuierliche Zahlungen.
Kombination aus reiner Risikoversicherung und ETF-Sparplan (meist deutlich günstiger und renditestärker)
🎯 Profi-Tipp: Kosten senken und Gewinne maximieren.
Mit einer Kombination aus günstiger Risikoversicherung (provisionsfrei) und ETF-Sparplan kannst du die Opportunitätskosten drastisch reduzieren und vom Zinseszinseffekt besser für dich nutzen.
Deine Kosten-Checkliste für die Lebensversicherungsentscheidung
✅ Lass dir ALLE Kosten schriftlich geben, auch die Versteckten und Rechne nach.
✅ Vergleiche die Fondsperformance mit dem Benchmark
✅ Berechne die Opportunitätskosten über die gesamte Laufzeit
✅ Prüfe günstigere Alternativen
✅ Hole dir eine unabhängige Zweitmeinung ein
Denk dran: Die wahren Kosten einer Lebensversicherung zeigen sich oft erst im Vergleich mit den Alternativen. Dein zukünftiges Ich (und dein Portemonnaie) werden dir dankbar sein!
Dein nächster Schritt
Möchtest du wissen, ob deine Lebensversicherung wirklich zu dir passt? Oder planst du eine neue abzuschliessen? Lass uns in einem persönlichen Gespräch deine individuelle Situation analysieren und das Beste für dich in die Wege leiten.
In diesem Blogbeitrag dreht sich um das Duell zwischen Beitrags- vs. Leistungsprimat. Hier die wichtigsten Punkte
Rentensystem der Pensionskasse: Das Schweizer Vorsorgesystem unterscheidet zwischen Beitragsprimat (basierend auf einbezahltem Kapital) und Leistungsprimat (basierend auf zugesicherter Rentenleistung)
Die Wahl des richtigen Primats kann erhebliche Auswirkungen auf die spätere Rente haben
Vor- und Nachteile beider Systeme: Während das Beitragsprimat mehr Flexibilität und Transparenz bietet, garantiert das Leistungsprimat eine fixe Rente – die Wahl hängt von der persönlichen Situation ab
Die Schweizer Altersvorsorge basiert bekanntlich auf drei Säulen: der staatlichen Vorsorge (AHV/IV in der 1. Säule), der beruflichen Vorsorge (BVG/Pensionskasse in der 2. Säule) und der privaten Vorsorge (Säule 3a/3b).
Im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) gibt es zwei Modelle, wie Pensionskassenleistungen berechnet werden können: das Beitragsprimat und das Leistungsprimat.
In diesem Blogbeitrag erkläre Ich ausführlich, was Beitrags- und Leistungsprimat bedeuten, worin die Unterschiede liegen und welche Vor- und Nachteile beide Systeme haben. Ausserdem beleuchte Ich, für wen welches Modell vorteilhaft sein kann, wie sich die Modelle auf deine Pensionskassenleistungen auswirken und wie sie ins 3-Säulen-System eingebunden sind.
Ein besonderes Augenmerk lege Ich auf den Koordinationsabzug (inklusive Berechnungsbeispiel) sowie die Bedeutung dieser Konzepte bei Stellenwechsel, Frühpensionierung oder einem Wechsel in die Selbstständigkeit. Abschliessend gebe Ich praktische Handlungsempfehlungen für Versicherte, etwa wann sich ein Blick in den Vorsorgeausweis lohnt und wann eine Beratung sinnvoll ist.
Dieser Ratgeber richtet sich vor allem an Privatpersonen in der Schweiz, die ihre Vorsorgesituation besser verstehen und optimieren möchten. Durch fundierte Informationen möchte Ich Vertrauen schaffen – zögere bei Fragen nicht, mich direkt zu kontaktieren. Jetzt aber der Reihe nach:
Das 3-Säulen-System der Schweiz: Die 1. Säule umfasst AHV/IV (staatliche Vorsorge), die 2. Säule BVG/UVG (berufliche Vorsorge, z. B. Pensionskasse) und die 3. Säule 3a/3b (private, freiwillige Vorsorge). Im Folgenden konzentrieren wir uns auf die 2. Säule und die Modelle Leistungsprimat vs. Beitragsprimat.
Beitragsprimat und Leistungsprimat – einfach erklärt
Bevor Ich ins Detail gehen, klären wir erstmal die Begriffe Beitragsprimat und Leistungsprimat. Beide beziehen sich auf Systeme innerhalb der Pensionskasse (berufliche Vorsorge, 2. Säule) und legen fest, wie deine spätere Altersrente berechnet wird. Kurz gesagt:
Beitragsprimat: Die Beiträge (Einzahlungen) sind primär – die Höhe der Altersrente ergibt sich aus den einbezahlten Beiträgen und dem angesparten Kapital.
Leistungsprimat: Die Leistungen (Auszahlungen) sind primär – die Höhe der Altersrente ist im Voraus als Prozentsatz des versicherten Lohns festgelegt, unabhängig vom tatsächlich angesparten Kapital.
Was ist das Beitragsprimat genau?
Beim Beitragsprimat – auch bekannt als beitragsorientierte Vorsorge – hängt die Höhe Ihrer Rente davon ab, wie viel Kapital du während deines Erwerbslebens in der Pensionskasse angespart hast. Deine Beiträge (und die deines Arbeitgebers) werden auf dem Alterskonto gutgeschrieben, jährlich mit einem Zinssatz verzinst (mindestens mit dem gesetzlichen BVG-Mindestzins) und bei Pensionierung in eine Rente umgewandelt. Die Umwandlung erfolgt mittels des sogenannten Umwandlungssatzes: dieser Prozentsatz bestimmt, welchen Anteil des angesparten Kapitals du pro Jahr als Rente erhältst.
Beispiel Beitragsprimat: Beträgt der gesetzliche Umwandlungssatz im obligatorischen Teil derzeit 6,8 %, so ergibt ein Altersguthaben von z. B. 100’000 CHF eine jährliche Rente von 6’800 CHF. In der Praxis haben Pensionskassen oft zwei unterschiedliche Umwandlungssätze – einen für das obligatorische Guthaben (BVG-Minimum, momentan 6,8 %) und einen meist tieferen für das überobligatorische Guthaben (freiwillige Vorsorge über das BVG-Minimum hinaus). Einige Kassen verwenden auch einen sogenannten umhüllenden Umwandlungssatz, der einen Durchschnittswert darstellt, solange die gesetzliche Mindestleistung nicht unterschritten wird. Wichtig zu verstehen: Im Beitragsprimat ist die endgültige Rentenhöhe erst bei Pensionierung klar, da sie von der Summe deiner Beiträge, der Verzinsung (Anlageerfolg) und dem geltenden Umwandlungssatz abhängt. Dein Bruttolohn bei Pensionierung spielt hierbei nur indirekt eine Rolle (über die geleisteten Beiträge), aber es gibt keine fixe Rentenzusage als Prozentsatz des letzten Lohns.
Beim Leistungsprimat – auch leistungsorientierte Vorsorge oder Defined Benefit (DB) genannt – wird die Rentenhöhe im Voraus definiert, und zwar als bestimmter Prozentsatz des versicherten zuletzt bezogenen Lohns. Die Pensionskasse garantiert also ein Leistungsziel, beispielsweise eine Rente in Höhe von 60 % des letzten versicherten Gehalts. Um dieses Leistungsziel zu erreichen, müssen die Beiträge entsprechend dynamisch festgelegt werden: Die Finanzierung der versprochenen Leistung erfolgt durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, die bei Bedarf (z. B. nach Lohnerhöhungen) angepasst werden müssen. Im Gegensatz zum Beitragsprimat gibt es im Leistungsprimat keine festen Altersgutschriften, keinen garantierten Mindestzins und keinen festen Umwandlungssatz – diese sind hier nicht relevant, da die Rente ja über den Lohn definiert wird. Stattdessen kalkuliert die Pensionskasse intern, welche Beiträge nötig sind, um die versprochenen Leistungen zu finanzieren.
Beispiel Leistungsprimat: Angenommen, dein Pensionskassenreglement sieht eine Altersrente von 60 % des letzten versicherten Lohns vor. Verdienst du im letzten Berufsjahr 90’720 CHF (das entspricht dem oberen BVG-Lohnmaximum 2025), ergibt sich nach Abzug des Koordinationsabzugs (dazu später mehr) ein versicherter Lohn von 64’260 CHF. 60 % davon entsprechen 38’556 CHF Jahresrente. Diese Summe würde dir die Pensionskasse im Leistungsprimat jährlich als Rente auszahlen – unabhängig davon, wieviel Guthaben tatsächlich angespart wurde. Umgekehrt bedeutet das: Sollte Ihr Lohn kurz vor der Pensionierung stark steigen, muss die Pensionskasse für das höhere Leistungsversprechen zusätzliche Beiträge einfordern (sogenannte Nachfinanzierung). Wird nicht nachgezahlt, kann das festgelegte Leistungsziel nicht vollständig erreicht werden.
Leistungsprimat vs. Beitragsprimat – die wichtigsten Unterschiede
Nachdem die Grundprinzipien klar sind, fassen wir die Unterschiede zwischen Beitragsprimat und Leistungsprimat übersichtlich zusammen. Die folgende Tabelle stellt die beiden Modelle direkt gegenüber:
Merkmal
Beitragsprimat
Leistungsprimat
Rentenhöhe abhängig von
Angespartem Kapital (Summe der Beiträge plus Verzinsung)
Versichertem Lohn (i. d. R. letzter Jahreslohn vor Pension)
Rentenleistung im Voraus
Nicht garantiert: endgültige Höhe erst bei Pensionierung bekannt
Im Voraus als Leistungsziel definiert (z. B. 60 % des Lohns)
Umwandlungssatz / Mindest-zins
Relevant (gesetzlicher und überobligatorischer Umwandlungssatz, Mindestzins aufs Guthaben)
Keine direkte Rolle (da Leistung prozentual zugesagt; Finanzierung intern kalkuliert)
Finanzielles Risiko
Grösstenteils bei der versicherten Person (Anlagerisiko des Kapitals)
Grösstenteils bei Arbeitgeber/Pensionskasse (müssen Leistung garantieren)
Transparenz für Versicherte
Hoch: Altersguthaben und Beiträge klar ersichtlich im Vorsorgeausweis
Eher geringer: Komplexere Berechnung, Leistungsziel steht im Vordergrund
Flexibilität bei Lohnänderung
Beiträge sind festgelegt (bei Lohnerhöhung steigen zukünftige Beiträge linear mit)
Lohnerhöhung kurz vor Pension erfordert Nachzahlung, um Leistungsziel zu sichern
Heutige Verbreitung
Standardmodell (fast alle Pensionskassen bei Altersleistungen)
Auslaufmodell (nur noch wenige Kassen, z. B. ältere oder öffentlicher Dienst)
Hier sehen wir: Im Beitragsprimat bestimmt das angesparte Alterskapital deine Rente, während im Leistungsprimat deine Lohn die Basis für die Rentenberechnung ist. Damit einhergehend liegt im Beitragsprimat das Anlagerisiko (Zins-/Marktrisiko) eher bei Ihnen als versicherte Person, wohingegen im Leistungsprimat die Pensionskasse bzw. der Arbeitgeber stärker in der Pflicht stehen, die Rentenzusage zu finanzieren. Aus Sicht der Versicherten ist die Finanzierung im Beitragsprimat transparent (jedes Jahr sieht man Guthaben und Zinsen im Vorsorgeausweis), während im Leistungsprimat zwar das Leistungsziel klar ist, aber die dafür notwendigen Beiträge oft weniger greifbar sind.
Vor- und Nachteile der beiden Systeme
Beide Modelle haben spezifische Vor- und Nachteile:
Beitragsprimat – Vorteile: hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit, einfachere Portabilität bei Stellenwechsel (das angesparte Kapital wird als Freizügigkeitsleistung mitgenommen), kein Zwang zur Nachfinanzierung bei Lohnsprüngen, und geringeres Risiko für den Arbeitgeber/Pensionskasse (da die Rente nicht fix zugesagt ist). Versicherte können zudem Zusatzkäufe (Einkäufe in die Pensionskasse) tätigen, um dein Altersguthaben gezielt zu erhöhen, was steuerlich attraktiv sein kann. Dieses System passt gut zu wechselnden Karrierewegen und einem Umfeld mit unsicheren Renditen, da die Leistungen an die effektiven Beiträge gekoppelt sind.
Beitragsprimat – Nachteile: Die künftige Rente ist unsicher – sie hängt von der Zinsentwicklung und den Anlageerträgen der Pensionskasse ab. Bei niedrigem Zinsniveau oder sinkenden Umwandlungssätzen (politisch diskutiert: Senkung auf 6,0 % im Obligatorium) fällt die Rente kleiner aus. Das Anlagerisiko (z. B. Börsenschwankungen) trägt letztlich der Versicherte mit; schlechte Performance kann die Altersleistungen schmälern. Für Gutverdienende besteht ausserdem das Risiko, dass dein gewohnter Lebensstandard nicht vollständig mit dem angesparten Kapital abgedeckt wird – insbesondere, wenn dein Lohn über dem BVG-Obligatorium liegt und die Pensionskasse nur den Minimum-Kapitalstock bildet.
Leistungsprimat – Vorteile: Die zu erwartende Rente ist planbar und garantiert, sofern die Pensionskasse leistungsfähig bleibt – meist wird ein bestimmter Lebensstandard (z. B. ~60 % des letzten Lohns) abgesichert. Für langjährig Versicherte mit steiler Lohnentwicklung kann das attraktiv sein: Wer z. B. kurz vor der Pensionierung seinen Spitzenlohn erreicht, erhält eine Rente basierend auf diesem höheren Lohn, auch wenn die Beiträge vorher auf geringerem Lohn beruhten. Auch bei Invalidität oder Tod während des Erwerbslebens sind oft Leistungen (IV-Rente, Hinterlassenen Rente) im Leistungsprimat grosszügig als Anteil des aktuellen Lohns definiert, was Angehörigen finanziell Stabilität gibt.
Leistungsprimat – Nachteile: Das System ist weniger flexibel und weniger transparent. Bei Lohnkürzungen oder Teilzeitarbeit gegen Ende der Karriere wirken sich diese direkt auf die zu erwartende Rente aus (da sie vom letzten Lohn abhängt) – ungünstig z. B. bei Reduktion des Pensums oder unbezahltem Urlaub kurz vor der Pension oder vor Eintritt einer Invalidität. Ausserdem müssen bei Lohnerhöhungen oft zusätzliche Einmaleinlagen geleistet werden, was für Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziell fordernd sein kann. Für die Pensionskasse bedeutet Leistungsprimat ein hohes finanzielles Risiko (Zins- und Langlebigkeitsrisiko voll bei der Kasse), was in Zeiten niedriger Zinsen viele Kassen an ihre Grenzen brachte. Daher sind Leistungsprimat-Pläne tendenziell teurer in der Finanzierung und aufwändiger in der Verwaltung. Bei Stellenwechsel kann die Berechnung der Freizügigkeitsleistung komplex sein (meist wird ein Äquivalenzwert des Leistungsanspruchs ermittelt), was für den Versicherten schwer nachvollziehbar ist.
Im praktischen Arbeitsalltag der Schweiz hat sich eindeutig das Beitragsprimat als Standard durchgesetzt – das Leistungsprimat ist nur noch in Ausnahmefällen anzutreffen. Laut einer Schweizer Pensionskassenstudie verwenden nur noch ca. 2 % der Kassen das Leistungsprimat, während 2005 noch rund 22 % der Versicherten in einem Leistungsprimat-Plan waren. Viele Pensionskassen kombinieren allerdings Elemente beider Systeme im sogenannten Duoprimat: dabei werden die Altersleistungen nach Beitragsprimat berechnet, während die Risikoleistungen (Invaliditäts- und Todesfallrenten) nach Leistungsprimat bemessen werden. Solche Mischmodelle ermöglichen eine fixe Absicherung der Risiken (z. B. 60 % des Lohns als IV-Rente), ohne das Alterskapital selbst leistungsorientiert auszurichten – über zwei Drittel der Kassen handhaben es heute so.
Praktische Auswirkungen auf deine Pensionskassenleistungen
Was bedeuten diese Modelle nun für dich als versicherte Person ganz konkret? Schauen wir uns einige praktische Aspekte an:
Altersrente: Im Beitragsprimat kannst du deinen aktuellen Altersguthaben-Stand auf dem Vorsorgeausweis sehen und anhand projizierter Beiträge und Zinssätze grob abschätzen, welche Rente möglich ist.
Im Leistungsprimat siehst du hingegen meist deinen versicherten Lohn und den Prozentsatz der zugesicherten Rente. Beispiel: verdienst du kurz vor der Pension 120’000 CHF brutto, wäre im Leistungsprimat bei 60 % Zielrente eine Pensionskassenrente von rund 72’000 CHF/Jahr zugesichert (genauer: nach Abzug Koordinationsabzug versicherter Lohn 95’325 CHF, davon 60 % = 57’195 CHF/Jahr; zuzüglich erster Säule AHV rund 28 Tsd. ergibt ca. 85 Tsd. Gesamtrente). Im Beitragsprimat hinge die Rente bei 120’000 CHF Lohn davon ab, wie viel Alterskapital angespart ist – beispielhaft könnte man annehmen, es wurden 40 Jahre Beiträge einbezahlt, was (vereinfacht) vielleicht zu 750’000 CHF Kapital führt; mit 6,0–6,8 % Umwandlungssatz ergäbe das etwa 45’000–51’000 CHF Rente pro Jahr. Der Unterschied ist deutlich: Das Leistungsprimat hätte in diesem Szenario eine höhere Rente geliefert, aber nur unter der Annahme, dass diese auch finanziert werden konnte. In der Realität passen Pensionskassen ihre Leistungsziele an die Finanzierbarkeit an – sprich: ein reines Leistungsprimat mit solch hohen Leistungen ist heute selten.
Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen: Viele Kassen sichern bei Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall einen Prozentsatz des aktuellen versicherten Lohns als Rente für die betroffene Person bzw. die Hinterbliebenen (z. B. 60 % Invalidenrente, 40 % Partnerrente). Das entspricht dem Leistungsprimat-Prinzip und wird – wie erwähnt – oft im Rahmen des Duoprimats eingesetzt. Das heisst, auch wenn deine Altersrente im Beitragsprimat geführt wird, könnten Risikoleistungen leistungsorientiert festgelegt sein (nach versichertem Lohn). Prüfe dein Pensionskassen-Reglement bzw. deinen Vorsorgeausweis: Dort ist ersichtlich, wie hoch die Leistungen bei Invalidität oder Tod wären. In der Regel profitieren hier Personen mit Angehörigen (die auf eine Hinterlassenenrente angewiesen wären) oder jene mit hohem Lohn besonders, da eine leistungsorientierte Regelung ihnen einen gewissen Prozentsatz dieses Lohns garantiert.
Indexierung/Anpassung: In reinen Leistungsprimat-Systemen war früher teils auch eine automatische Rentenanpassung an Lohnerhöhungen oder Inflation vorgesehen (ähnlich wie bei der AHV die Renten der Lohnentwicklung folgen). Heutzutage gibt es solche Mechanismen kaum mehr; auch laufende Renten aus Leistungsprimat sind nicht garantiert an die Teuerung gekoppelt (es sei denn, der Arbeitgeber stockt freiwillig auf). Im Beitragsprimat gibt es per se keine automatische Anpassung – die Rente ist fest, ausser es werden Überschussbeteiligungen gewährt.
Der Koordinationsabzug: So funktioniert die Versicherungskoordination
Ein zentrales Element der beruflichen Vorsorge in der Schweiz – unabhängig davon ob Beitrags- oder Leistungsprimat – ist der Koordinationsabzug. Doch was hat es damit auf sich?
Der Koordinationsabzug dient dazu, die 1. und 2. Säule zu koordinieren, damit Lohnbestandteile nicht doppelt versichert sind. Hintergrund: Die AHV (1. Säule) deckt bereits einen Teil des Einkommens ab (bis zur maximalen AHV-Rente). Deshalb wird nicht der ganze Bruttolohn in der Pensionskasse versichert, sondern nur der überschiessende Teil. Konkret wird vom jährlichen Bruttolohn ein fester Betrag – der Koordinationsabzug – abgezogen; das Ergebnis ist der koordinierte Lohn (auch versicherter Lohn genannt), auf dem die Pensionskassenbeiträge und -leistungen basieren.
Aktuelle Werte: Der Koordinationsabzug beträgt gesetzlich 7/8 der maximalen AHV-Rente. Im Jahr 2024 waren das 25’725 CHF, ab 1. Januar 2025 26’460 CHF pro Jahr. Die maximale AHV-Rente (jährlich) beträgt 2025 demnach 30’240 CHF. In der Praxis wird auch eine Eintrittsschwelle festgelegt: Verdient man weniger als ~22’680 CHF/Jahr (2025), unterliegt man nicht dem obligatorischen BVG (d. h. man ist bei diesem Arbeitgeber nicht in der Pensionskasse versichert). Verdient man knapp darüber, kommt nach Abzug des Koordinationsabzugs ein sehr kleiner koordinierter Lohn heraus – es gibt hier jedoch einen Mindestbetrag an versichertem Lohn, der angesetzt wird, um Kleinverdiener nicht völlig leer ausgehen zu lassen.
Berechnungsbeispiel – Koordinationsabzug: Frau Steiner hat ein Jahreseinkommen von 60’000 CHF. Zieht man davon den gesetzlichen Koordinationsabzug (26’460 CHF in 2025) ab, ergibt sich ein koordinierter Lohn von 33’540 CHF. Auf diesem Betrag basieren nun alle Beiträge an die Pensionskasse sowie die Berechnung der Leistungen. Das bedeutet: Frau Steiner und ihr Arbeitgeber zahlen nur auf diesen 33’540 CHF Beiträge ein (nicht auf die vollen 60’000 CHF), und entsprechend wird z. B. eine Altersrente im Beitragsprimat aus dem so angesparten Guthaben berechnet. Die ersten ~26’000 CHF ihres Einkommens gelten als durch die AHV abgedeckt.
Ein weiteres Beispiel: Herr Müller verdient 23’000 CHF im Jahr. Abzüglich Koordinationsabzug wäre der koordinierte Lohn –3’460 CHF, was keinen Sinn ergibt. Daher greift die Regel des Mindestkoordinationseinkommens: Herr Müllers versicherter Lohn wird auf 3’780 CHF aufgerundet. Diese Summe ist der minimale koordinierte Lohn (entspricht 1/8 der maximalen AHV-Rente). Personen mit sehr tiefem Einkommen haben also entweder einen kleinen versicherten Lohn oder, falls das Einkommen unter der Eintrittsschwelle liegt, gar keinen obligatorischen Pensionskassenschutz. In solchen Fällen sollte man unbedingt über freiwillige Vorsorge 3a nachdenken, um im Alter dennoch abgesichert zu sein – dazu später mehr.
Umgekehrt gibt es auch einen oberen Grenzbetrag: Das BVG-Obligatorium deckt 2025 nur Löhne bis 88’200 CHF ab. Nach Abzug Koordinationsbetrag resultiert ein maximal versicherter Lohn von 64’260 CHF (88’200 – 23’940* = 64’260; *2024 galt 25’725 Abzug, doch es wird i. Allg. auf 2025 angepasst). Verdient jemand mehr als 88’200 CHF, so ist der darüberliegende Teil des Lohns überobligatorisch – d. h. die Pensionskasse kann ihn freiwillig ebenfalls versichern (viele Arbeitgeber tun dies für Kader und Gutverdienende), muss aber nicht. In unserem Beispiel Frau Weber mit 100’000 CHF Einkommen: ihr koordinierter Lohn würde auf 64’260 CHF begrenzt, falls die Pensionskasse nur das Obligatorium versichert. Viele Pensionskassen bieten jedoch Lösungen, um auch Einkommensteile über dem Obligatorium zu versichern (oftmals in separaten Kadervorsorge-Plänen). Als gut verdienende Person lohnt es sich daher, genau hinzuschauen, wie hoch dein effektiver versicherter Lohn ist – Überschüsse solltest du eigenständig über Säule 3a/3b absichern, falls die Pensionskasse sie nicht abdeckt.
Der Koordinationsabzug ist für alle Versicherten relevant, da er bestimmt, welcher Teil Ihres Lohns in der zweiten Säule versichert wird. Er sorgt für eine faire Aufteilung zwischen AHV (Grundversorgung bis ca. 30k) und BVG (darüber hinausgehende Versorgung). Als Faustregel kannst du dir merken: Etwa die ersten 25–26 Tsd. CHF deines Jahreslohns werden durch die AHV abgedeckt, alles darüber durch die Pensionskasse. Die konkrete Auswirkung siehst du auf deinem Vorsorgeausweis – dort ist dein versicherter (koordinierter) Lohn ausgewiesen.
Leistungsprimat oder Beitragsprimat – welches System ist für wen vorteilhaft?
Im heutigen Schweizer System können Privatpersonen in der Regel nicht frei wählen, ob ihre Pensionskasse nach Beitrags- oder Leistungsprimat funktioniert – das wird vom Arbeitgeber bzw. der Vorsorgeeinrichtung vorgegeben. Dennoch stellt sich die Frage, welche Variante für wen vorteilhaft ist, oder in welchen Situationen das eine oder andere Konzept eine Rolle spielt:
Angestellte im Privatsektor: Hier kommt fast immer das Beitragsprimat zur Anwendung. Für die meisten Arbeitnehmer ist dies vorteilhaft, da Beiträge transparent ersichtlich sind und bei einem Stellenwechsel einfach das vorhandene Alterskapital mitgenommen wird. Allerdings sollten insbesondere ältere Angestellte beachten, dass ihre Rente stark von den erwirtschafteten Zinsen abhängt – in Zeiten tiefer Zinsen kann das angesparte Kapital weniger wachsen, was die erwartete Rente schmälert. Auch Veränderungen des Umwandlungssatzes (politische Reformen) treffen Beitragsprimat-Versicherte direkt. Daher ist es für Angestellte sinnvoll, regelmässig zu prüfen, ob ihr Altersguthaben ausreicht, um den gewünschten Lebensstandard zu finanzieren, und bei Bedarf mit privater Vorsorge (3. Säule) nachzuhelfen.
Angestellte im öffentlichen Sektor: Im öffentlichen Dienst gab es länger Leistungsprimat-Pläne, doch auch hier stellen viele Kassen um. Wer heute noch im Leistungsprimat versichert ist (z. B. gewisse kantonale Pensionskassen oder alte Pläne), profitiert von der klar definierten Leistung. Dies kann für langjährige Mitarbeiter attraktiv sein, insbesondere wenn der Lohn erst gegen Ende der Karriere seinen Höchststand erreicht. Für jüngere Mitarbeiter in solchen Systemen ist jedoch zu beachten, dass bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft das angesammelte Leistungsversprechen in eine Freizügigkeitssumme umgerechnet wird – diese Summe kann unter Umständen geringer wirken als erwartet, weil man bisher weniger einbezahlt hat (dafür hätte man aber im alten System die Garantie gehabt, bei Pensionierung trotzdem eine gute Rente zu erhalten). Insgesamt gilt: Das Leistungsprimat bevorzugt tendenziell Versicherte, die ihrer Institution treu bleiben und am Ende einen hohen Lohn beziehen. Wer hingegen häufig die Stelle wechselt, hat keinen grossen Nutzen von leistungsorientierten Zusagen, weil er diese bei jedem Wechsel “abgilt”.
Gutverdienende und Kader: Für Personen mit hohem Einkommen stösst das obligatorische BVG schnell an Grenzen (Stichwort oberer Grenzbetrag und Koordinationsabzug). In Beitragsprimat-Kassen besteht der Vorteil, dass Arbeitgeber oft überobligatorische Lösungen anbieten: z. B. höhere Sparbeiträge für Kader oder eine 1e-Vorsorge (wo man Anlagestrategien fürs überobligatorische Kapital selbst wählen kann). Diese sind immer Beitragsprimat-basiert, geben aber mehr Gestaltungsspielraum. Ein klassisches Leistungsprimat (Prozentsatz vom Lohn) würde bei sehr hohen Löhnen zu enormen Renten führen, was heute unrealistisch ist. Daher sind Kaderpläne meist auch beitragsorientiert, jedoch mit höheren Sparbeiträgen oder separaten Konten. Gutverdienende sollten besonders darauf achten, Zusatzvorsorge zu betreiben (z. B. max. 3a einzahlen, in Wertschriften investieren etc.), da selbst eine gute Pensionskasse oft nur einen Teil des letzten Lohns abdeckt (die 60 % Zielgrösse gilt im Obligatorium nur bis ~88k CHF). Ein Leistungsprimat kann in der Theorie attraktiv klingen (z. B. 60 % von 200k = 120k Rente), doch in der Praxis gibt es solch grosszügige Leistungszusagen kaum, und wenn, dann mit entsprechend hohen Beiträgen.
Selbstständige: Wer selbstständig erwerbend ist (ohne eigene AG und ohne obligatoriumspflichtige Angestellte), untersteht nicht dem BVG. Das heisst, Selbstständige haben kein Beitrags- oder Leistungsprimat, weil sie gar keiner Pensionskasse angeschlossen sein müssen. Für Selbstständige besteht freiwillig die Möglichkeit, sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen (z. B. der Stiftung Auffangeinrichtung BVG oder Verbandslösungen), was in der Regel auf Beitragsprimat-Basis erfolgt. Ansonsten bleibt nur die 1. und 3. Säule. Das bedeutet: Als Selbstständiger müssen man eigenverantwortlich für genügend Alterskapital sorgen. Vorteilhaft ist hier die Säule 3a: Selbstständige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens (max. 36’288 CHF pro Jahr, Stand 2025) in 3a einzahlen– deutlich mehr als ein Angestellter (mit max. ~7’258 CHF/Jahr). Dadurch lässt sich steuerbegünstigt Kapital aufbauen. Für Selbstständige ist es also essentiell, diese Möglichkeiten zu nutzen. Ein Leistungsprimat-System existiert für sie nicht, aber sie können im Prinzip ihr “eigenes Leistungsprimat” schaffen, indem sie sich ein Ziel setzen (z. B. Rente = 60% früheres Einkommen) und dann genug sparen/investieren, um dieses Ziel zu erreichen. Hierbei kann ein Finanzberater helfen, einen Plan zu erstellen.
Personen in speziellen Situationen: Es gibt noch einige Sonderfälle, in denen das Wissen um Beitrags- vs. Leistungsprimat nützlich ist. Zum Beispiel, wenn deine Firma eine Pensionskassen-Umstellung vornimmt (etwa Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat). In solchen Fällen wird in der Regel sichergestellt, dass Ihnen keine Anwartschaften verloren gehen – oft wird das bisherige Leistungsversprechen in ein Guthaben umgerechnet oder durch Einmaleinlagen abgesichert. Dennoch lohnt es sich, bei solchen Änderungen genau hinzuschauen und bei Unsicherheiten Expertenrat einzuholen. Ein anderes Beispiel ist die Aufteilung bei Scheidung: Bei einer Scheidung werden Pensionskassenguthaben geteilt. Im Leistungsprimat muss dazu ebenfalls ein fiktives Guthaben berechnet werden. Betroffene sollten hier Rücksprache mit der Kasse halten, um die Konsequenzen zu verstehen.
Wechsel der Arbeitsstelle, Frühpensionierung, Selbstständigkeit – was passiert mit meiner Vorsorge?
Im Verlauf des Erwerbslebens können sich Änderungen ergeben, die Einfluss auf die berufliche Vorsorge haben. Hier sind drei wichtige Szenarien und wie Beitrags- bzw. Leistungsprimat dabei eine Rolle spielen:
Stellenwechsel und Freizügigkeit
Wechselt man den Arbeitgeber, verlässt man in der Regel auch die bisherige Pensionskasse. Dank des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) geht dein angespartes Vorsorgeguthaben aber nicht verloren: Du hast Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung, die zu deiner neuen Pensionskasse mitgenommen oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen wird. Im Beitragsprimat ist das einfach – Deine Freizügigkeitsleistung entspricht deinem Altersguthaben (inkl. allen eingebrachten Beiträgen, Zinsen, Einkäufen). Im Leistungsprimat muss die Pensionskasse Ihr Leistungsversprechen in ein Kapital umrechnen. Dies erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben, damit es fair bleibt. Oft wird mindestens der Wert deiner einbezahlten Beiträge garantiert. Praktisch kann es jedoch sein, dass Versicherte aus einem Leistungsprimat-System beim Stellenwechsel weniger Kapital mitnehmen, als sie aufgrund des Leistungsziels erwarten würden – insbesondere wenn sie noch nicht lange dabei waren. Beispiel: Eine Person hätte im Leistungsprimat nach 20 Jahren 60 % Lohnrente erhalten, wechselt aber schon nach 10 Jahren die Stelle – die mitgegebene Freizügigkeit wird dann dem schon erdienten Anspruch entsprechen (was evtl. weniger als 30 % vom Lohn als Kapitalwert ist). Wichtig ist: Beim Stellenwechsel unbedingt den Übertrag des Guthabens veranlassen (nicht liegen lassen) und den Vorsorgeausweis der neuen Kasse prüfen. Falls deine neue Stelle plötzlich in einem anderen Primat-System ist (heute selten, da Leistungsprimat kaum mehr neu angeboten wird), solltest du dich erkundigen, ob es Besonderheiten gibt. In aller Regel kannst du jedoch dein erworbenes Kapital nahtlos einbringen. Tipp: Bewahre deinen alten Vorsorgeausweis auf und vergleichen ihn mit dem neuen, um zu sehen, ob alle Werte berücksichtigt wurden.
Frühpensionierung (vorzeitige Pensionierung)
Viele träumen davon, früher in Rente zu gehen, z. B. mit 63 statt 65 Jahren. Doch was bedeutet das für die Pensionskasse? In beitragsorientierten Kassen endet die Einzahlung früher, und oft wird bei vorzeitiger Pensionierung ein reduzierter Umwandlungssatz angewendet (da die Renten länger ausbezahlt werden müssen). Die Rente fällt also tiefer aus. Manchmal bietet die Pensionskasse an, die Pensionierung teilweise zu überbrücken – etwa indem man ab 63 bis 65 eine befristete Zusatzrente erhält (ähnlich einer vorbezogenen AHV), finanziert durch einen Abschlag auf dem Altersguthaben oder durch vorgängige Einkäufe. Im Leistungsprimat ist normalerweise im Reglement festgelegt, wie Frühpensionierungen gehandhabt werden: Z. B. könnte pro Jahr Vorbezug ein Abschlag von einigen Prozentpunkten auf die Rentenhöhe erfolgen (um die längere Rentenbezugsdauer auszugleichen). Beispiel: Statt 60 % vom Lohn mit 65 gibt es bei Pensionierung 63 vielleicht nur ~54 % vom letzten Lohn als Rente. Alternativ muss der Versicherte die fehlenden Beitragsjahre aus eigener Tasche einzahlen, um den vollen Anspruch zu wahren – was allerdings teuer ist. Planung ist hier alles: Wenn du einen vorzeitigen Ruhestand anstrebst, solltest du frühzeitig deinen Vorsorgeausweis konsultieren und berechnen (lassen), wie gross die Lücke wäre. Gegebenenfalls kann durch private Vorsorge (z. B. jährliche 3a-Einzahlungen, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse oder privates Vermögenssparen) vorgesorgt werden, um den Rentenvorbezug finanziell zu ermöglichen. Vergiss nicht: Bei Frühpensionierung entfällt auch die AHV-Rente für die vorgezogenen Jahre (es sei denn, du beziehst AHV ab 63 mit lebenslangem Abschlag). Einige Pensionskassen bieten eine Überbrückungsrente zur AHV an – erkundige dich, ob deine Kasse das ermöglicht und unter welchen Bedingungen.
Wechsel in die Selbstständigkeit
Der Schritt in die Selbstständigkeit – etwa, wenn du dein eigenes Unternehmen gründest oder als Freiberufler arbeitest – hat grosse Auswirkungen auf deine Vorsorge. Du scheidest in diesem Moment aus der obligatorischen 2. Säule aus (sofern du nicht freiwillig weiter versichert bleibst). Was passiert mit dem bisherigen Pensionskassengeld? Du hast Anspruch, dein ganzes Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder -police zu übertragen. Dieses Geld bleibt gesperrt bis zur ordentlichen Pensionierung (oder kann z.B. für die Selbständigkeit, Wohneigentum oder endgültige Auswanderung vorbezogen werden). Ab diesem Zeitpunkt zahlst du keine weiteren BVG-Beiträge ein (es sei denn, du trittst einer freiwilligen Lösung bei). Das bedeutet: Du musst nun selbst Vorsorge betreiben, um keine Deckungslücke im Alter zu haben. Nutze als Selbstständiger unbedingt die Säule 3a maximal aus – wie erwähnt, darfst du viel höhere Beträge einzahlen als Angestellte, was ein grosser Vorteil ist. Zusätzlich ist zu überlegen, freiwillig eine BVG-Vorsorgelösung abzuschliessen: Einige Verbände oder Sammelstiftungen ermöglichen Selbstständigen, sich weiter in einer Pensionskasse zu versichern. Dies läuft dann i.d.R. nach Beitragsprimat ab, bietet aber ähnliche Leistungen wie für Angestellte (inkl. Risikoabsicherung für Invalidität/Tod). Der Haken sind natürlich die Kosten, die man allein tragen muss. Alternativ oder ergänzend sollte man prüfen, ob private Risikoversicherungen nötig sind – z. B. eine private Invalidenversicherung, Lebensversicherung für Hinterbliebene oder einfach der Aufbau eines Notgroschens. In jedem Fall gilt: Beim Wechsel in die Selbstständigkeit sollte man sich fachkundig beraten lassen, um einen Plan zu haben, wie man die wegfallende 2. Säule kompensiert.
Einbindung in das 3-Säulen-System und private Vorsorge (Säule 3a / 3b)
Wie eingangs erwähnt, stehen die drei Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz nebeneinander und ergänzen sich. Säule 1 (AHV/IV) deckt eine Grundversorgung ab (Existenzsicherung), Säule 2 (BVG/Pensionskasse) soll zusammen mit Säule 1 etwa 60 % des letzten Einkommens gewährleisten (Sicherung des gewohnten Lebensstandards) und Säule 3 (private Vorsorge) dient dem zusätzlichen Bedarf und individuellen Vorsorgezielen. Die Diskussion Leistungsprimat vs. Beitragsprimat betrifft v.a. die zweite Säule, aber es ist wichtig, den gesamtheitlichen Kontext zu sehen:
Säule 1 (AHV): Unabhängig von Beitrags- oder Leistungsprimat erhalten alle Rentner die AHV-Rente. Sie ist gesetzlich auf maximal rund 30’000 CHF pro Jahr gedeckelt (für Alleinstehende) und hängt von den Einzahlungsjahren und Durchschnittseinkommen ab. Bei höheren Löhnen reicht die AHV alleine nicht weit – deswegen existiert die zweite Säule. Bei allen Überlegungen zur Vorsorge kannst du die AHV als gegebenen Baustein einplanen. Für viele Durchschnittsverdiener macht die AHV etwa 30–40 % der Gesamtrente aus.
Säule 2 (BVG – berufliche Vorsorge): Hier kommt es nun auf dein Vorsorgewerk an, ob deine Leistungen beitrags- oder leistungsorientiert bestimmt werden. Im Endeffekt zählt aber das Resultat: nämlich wie hoch deine jährliche Pension aus der Pensionskasse sein wird. Diese Leistung plus AHV ergibt deine „gesicherte“ Altersrente. Reicht diese Summe voraussichtlich nicht, um deinen finanziellen Bedarf im Alter zu decken, kommt Säule 3 ins Spiel. Beachte auch, dass es im BVG einen Mindestzins (aktuell 1,0 % auf obligatorisches Guthaben) und einen Mindest-Umwandlungssatz (6,8 %) gibt– Kassen dürfen mehr bieten, aber nicht weniger für den Obligatoriumsteil. Überobligatorisch sind die Leistungen frei gestaltbar. Dies führt dazu, dass sehr gute Pensionskassen (oft in Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen oder im öffentlichen Sektor) den Versicherten mehr bieten als nur das gesetzliche Minimum, während andere nur das Minimum erfüllen. Prüfen deinen Vorsorgeausweis: Er weist obligatorisches und überobligatorisches Guthaben aus. Wenn du überwiegend Obligatorium hast, entspricht deine Vorsorgeleistung etwa dem gesetzlichen Minimum. Wenn du viel Überobligatorium hast, geniesst du die Vorteile einer besseren Kasse, aber achte darauf, dass auf diesen Teil oft tiefere Umwandlungssätze angewandt werden (was die Rente relativiert).
Säule 3a (gebundene private Vorsorge): Hier hast du die Möglichkeit, freiwillig vorzusorgen und dabei Steuern zu sparen. Du kannst jährlich einen maximalen Betrag in die Säule 3a einzahlen (Stand 2025: 7’258 CHF für Angestellte mit PK; 20 % vom Einkommen bis max. 36’288 CHF für Selbstständige ohne PK). Dieses Geld ist steuerlich abzugsfähig und zweckgebunden für die Altersvorsorge (oder spezifische Fälle wie Wohneigentumskauf, Auswanderung, IV). Warum ist 3a wichtig? Weil du damit Vorsorgelücken schliessen kannst. Im Beitragsprimat könnte z. B. deine erwartete Rente nur 50 % des letzten Lohns betragen – mit zusätzlichen 3a-Sparen kannst du Kapital aufbauen, um dir die Differenz auszuzahlen. Im Leistungsprimat sind zwar prozentual höhere Renten möglich, doch wenn du z. B. nicht bis zur Pension im selben System bleibst (Stellenwechsel) oder wenn der Leistungsplan nur das BVG-Minimum abdeckt, hilft 3a ebenfalls weiter. Auch kann man mit Steuerersparnis viel bewirken: Du sparst während des Einzahlens Jahr für Jahr Einkommenssteuer und bei Bezug (einmalige Kapitalauszahlung) gibt es einen reduzierten Steuersatz. Gerade für Gutverdiener ist 3a daher ein Muss, um steueroptimiert Vermögen fürs Alter aufzubauen. Denke daran, dass 3a-Guthaben oft in Wertschriften investiert werden können – hier besteht ähnlich wie in der Pensionskasse ein Anlagerisiko, aber auch Chance auf Mehrertrag. Wer in jungen Jahren beginnt, in 3a-Fonds einzuzahlen, kann vom Zinseszins profitieren und so die Abhängigkeit von der 2. Säule etwas reduzieren.
Säule 3b (freie Vorsorge): Darunter fällt alles Weitere, was du privat fürs Alter tust – vom Sparkonto über Investments (Aktien, Fonds) bis zu Wohneigentum oder Lebensversicherungen. Diese Formen sind nicht steuerbegünstigt wie 3a, bieten aber volle Flexibilität. 3b ist besonders relevant, wenn du bereits das Maximum in 3a ausgeschöpft hast oder grössere Beträge anlegen willst. Im Kontext Beitrags- vs. Leistungsprimat kann man sagen: Egal welches Pensionskassenmodell du hast, zusätzliche private Ersparnisse schaden nie. Im Gegenteil, sie geben dir Spielraum, früher in Rente zu gehen oder Unvorhergesehenes aufzufangen. Beispielsweise könntest du mit 3b-Vermögen eine allfällige Rentenkürzung (sollte deine Pensionskasse in Schieflage geraten) kompensieren. Auch für Wünsche im Alter, die über das Alltägliche hinausgehen (Weltreise, Ferienwohnung etc.), ist die 3. Säule der richtige Ort zu planen.
Optimierung durch private Vorsorge
Viele fragen sich, ob sie eher in die Pensionskasse einzahlen sollen (Einkauf) oder in 3a/3b investieren. Pauschal lässt sich das nicht beantworten – hier kommt es auf deine Situation an (lies dazu diesen Blog Beitrag). Ein Einkauf in die Pensionskasse (freiwillige Einzahlung) erhöht dein Altersguthaben (bei Beitragsprimat) bzw. kann vorhandene Lücken schliessen (z. B. wenn du Jahre ohne PK hattest oder bei Scheidung etwas abgeben musstest). Das bringt ebenfalls Steuerersparnisse und resultiert in höherer Rente oder höherem Kapitalbezug aus der Kasse. Jedoch ist das Geld dann gebunden in der Vorsorgeeinrichtung. Säule 3a ist flexibler in der Anlagestrategie (du kannst z.B. ein 3a-Depot mit Aktienfonds wählen) und du kannst das Geld bei Pensionierung gestaffelt beziehen (Tipp: mehrere 3a-Konten führen und gestaffelt auflösen, um Steuerprogression zu mildern). Säule 3b bietet die grösste Freiheit – das Geld bleibt jederzeit verfügbar, allerdings ohne Steuervorteil. Eine gesunde Mischung ist ideal: Nutze 3a jährlich maximal aus, prüfen, ob Einkäufe in die PK sinnvoll sind (insbesondere, wenn deine PK gute Leistungen bietet und du noch Steuerspielraum hast), und lege darüber hinaus verfügbares Kapital in 3b nach deinem Gusto an.
Zusammenhang mit dem Primat: Im Leistungsprimat-System können Einkäufe komplizierter sein (unbedingt ins Reglement schauen), da man damit evtl. zukünftige Leistungsansprüche erhöht. Im Beitragsprimat sind Einkäufe direkter sichtbar (sie erhöhen dein Guthaben 1:1). Unabhängig davon, solltest du die 3. Säule immer als zusätzliches Standbein betrachten, um deine Vorsorge zu optimieren.
Meine Handlungsempfehlungen für Versicherte
Zum Abschluss möchte Ich Ihnen einige konkrete Tipps und Empfehlungen mit auf den Weg geben, wie du mit dem Wissen um Beitragsprimat, Leistungsprimat und das 3-Säulen-System deine Vorsorge aktiv managen kannst.
Regelmässig den Vorsorgeausweis prüfen: Dein Pensionskassen-Vorsorgeausweis (jährlich zugestellt) ist der Schlüssel, um zu verstehen, wo du stehst. Schau nicht erst kurz vor der Pensionierung hinein! Überprüfe jährlich:
Versicherter Lohn: Stimmt er mit deinem Pensum und Einkommen überein? Wurden Veränderungen (z. B. Lohnerhöhung, Teilzeit) korrekt berücksichtigt?
Altersguthaben und projizierte Rente: Wächst dein Guthaben planmässig? Reicht die prognostizierte Rente (zusammen mit AHV) voraussichtlich für deine Bedürfnisse?
Leistungsprimat oder Beitragsprimat: Falls dein Ausweis Prozentsätze vom Lohn als Rentenleistung ausweist, bist du (teilweise) im Leistungsprimat. Weisst du dann um die Bedingungen (z. B. was passiert bei Lohnerhöhung oder Stellenwechsel)? Kläre Unklarheiten mit der PK.
Risikoleistungen: Notiere dir, wie hoch deine Invalidenrente und Hinterlassenenrenten wären. Falls du Familie hast, überlegen dir, ob diese Leistungen ausreichend wären oder ob zusätzlicher Versicherungsschutz nötig ist.
Bei Veränderungen im Berufsleben aktiv werden: Jede grössere Veränderung sollte ein Anlass sein, deine Vorsorge zu überprüfen:
Stellenwechsel: Verlange von der alten Kasse die Austrittsleistung und gib der neuen Kasse Bescheid. Achte darauf, dass kein Vorsorgegeld “liegen bleibt”. Nutze eventuelle Möglichkeiten, Einkäufe in die neue Kasse zu tätigen, vor allem wenn die neue Kasse bessere Leistungen bietet oder du Lücken hast.
Lohnerhöhung oder Karriereschritt: Höheres Einkommen kann heissen, dass ein grösserer Teil überobligatorisch ist. Frage nach Kadervorsorge Optionen oder überlege dir, zusätzlich in 3a/3b zu investieren, um das Einkommensplus auch vorsorgemässig abzusichern.
Teilzeitarbeit/Pensumsänderung: Reduziertes Pensum bedeutet oft tieferen versicherten Lohn – prüfe die Auswirkungen auf deine projizierte Rente. Es kann sinnvoll sein, freiwillig etwas mehr in 3a einzuzahlen, um die Differenz aufzufangen.
Selbstständigkeit: Kläre vorab, was mit deinem Pensionskassenguthaben geschieht und richte möglichst nahtlos ein Freizügigkeitskonto ein oder lasse es dir auszahlen als Liquiditätspuffer. Plane deine Sparraten für 3a, damit du den Wegfall der PK mit eigener Vorsorge kompensierst.
Vorsorgeplanung bei Lebensentscheidungen einbeziehen: Entscheidungen wie der Kauf eines Eigenheims, Familiengründung oder eben die Frühpensionierung wirken auf deine Vorsorge ein:
Bei Immobilienkauf kannst du Pensionskassengeld vorbeziehen oder verpfänden (Gesetz Wohneigentumsförderung). Das schmälert aber dein Altersguthaben – hier müsstest du abwägen und entsprechend anders wieder vorsorgen.
Mit Familie (Kinder, Partner) sind die Risikoleistungen wichtiger: Stell sicher, dass im Todesfall genügend Kapital vorhanden ist (über PK-Leistungen hinaus evtl. durch Risikolebensversicherung).
Planung Frühpension: Starte 5–10 Jahre vorher mit Hochrechnungen. Kannst du es dir leisten? Gibt es die Möglichkeit einer gestaffelten Pensionierung (Teilzeit arbeiten und teilweise Rente beziehen)? Manchmal bieten Arbeitgeber ab 58 flexible Lösungen an.
Lassen dich beraten: Das Schweizer Vorsorgesystem ist komplex – und es ändert sich. Ob BVG-Reform, Anpassung des Umwandlungssatzes, neue Steuergesetze (z. B. ab 2025 sind rückwirkende Einzahlungen in 3a unter Umständen erlaubt) – es ist schwierig, den Überblick zu behalten. Auch individuelle Faktoren (Steuersituation, Anlagen, Inflation, Familienplanung) spielen hinein. Eine professionelle Finanzberatung resp. Finanzplanung kann dir helfen, deine Vorsorge optimal aufzustellen. Ich als Finanzberatung Rubino habe mich auf ganzheitliche und nachhaltige Vorsorge- und Finanzplanung spezialisiert. Ich analysiere deine aktuelle Situation, zeige verständlich auf, wo Guthabenlücken oder Optimierungspotenziale bestehen, und entwickle mit dir gemeinsam eine massgeschneiderte Strategie – sei es durch Pensionskassen-Einkäufe, kluge 3a-Investments oder andere Massnahmen.
Nutze alle verfügbaren Möglichkeiten: Prüfe, ob du jährlich den 3a-Maximalbetrag einzahlen kannst– richte ggf. einen Dauerauftrag ein, um es nicht zu verpassen. Falls du mal einen Bonus oder eine Erbschaft erhältst, denk daran, einen Teil für die Vorsorge zurückzulegen. Und vergiss auch die staatlichen Angebote nicht: Wer bis 65 arbeitet, aber mit 63 bereits AHV beziehen möchte, kann das tun (mit lebenslangem Abzug). Umgekehrt kannst du AHV aufschieben, wenn du länger arbeitest. Diese Entscheidungen sollten gut durchdacht und im Kontext deiner Gesamtvorsorge getroffen werden.
Vorsorge verstehen und aktiv gestalten – Ich unterstütze dich dabei!
Ob Leistungsprimat oder Beitragsprimat, Pensionskasse oder 3. Säule – am Ende geht es darum, dass du im Alter finanziell abgesichert bist. Informiere dich über dein Vorsorgesystem und nimm deine Vorsorgeausweise ernst. Auch wenn heute das Beitragsprimat dominiert und vieles automatisiert abläuft, hängt deine zukünftige Rente von Entscheidungen ab, die du heute triffst: Wie viel du sparst, wie lange du arbeitest, welche Anlageentscheide du fällst und ob du Lücken rechtzeitig schliesst.
Nutze die oben genannten Tipps als Ausgangspunkt. Und wenn du merkst, dass du den Durchblick verlierst oder einfach eine zweite Meinung brauchst – zögere nicht, mich zu kontaktieren! Bei mir stehen deine Wünsche und Ziele im Zentrum. In einem unverbindlichen Gespräch analysieren wir deine Situation. Ich wie du neben all dem Fachchinesisch, effektive Wege finden können, deine Vorsorge zu optimieren. Insbesondere bei komplexen Anliegen (Frühpensionierung, Einkauf, Wechsel in Selbstständigkeit, Immobilienplanung, Sabbatical) ist eine individuelle Beratung Gold wert.
Sichere deine finanzielle Zukunft – kontaktier mich noch heute für eine persönliches Gespräch. Gemeinsam entwickeln wir deinen Plan für dich und deinen Finanzen. Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren: Kontakt aufnehmen – Ich freue mich auf unser Gespräch!
Häufige Fragen rund um Leistung und Beitragsprimat
Wie hoch ist der Umwandlungssatz für das Obligatorium?
Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestumwandlungssatz für das obligatorische Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge 6,8 %. Das bedeutet, dass bei einem Altersguthaben von 100'000 Franken eine jährliche Rente von 6'800 Franken ausbezahlt wird.
Wie berechnet man den Umwandlungssatz?
Der Umwandlungssatz wird durch gesetzliche Vorgaben festgelegt und basiert auf Faktoren wie der durchschnittlichen Lebenserwartung und den erwarteten Anlagerenditen der Pensionskassen. Für das obligatorische Altersguthaben ist dieser Satz fixiert und beträgt derzeit 6,8 %. Für den überobligatorischen Teil gibt es kein Gesetz und legt die Pensionskasse, anhand Ihre versicherungsmathematischen Möglichkeiten fest.
Wann wird der Umwandlungssatz gesenkt?
Eine Senkung des Umwandlungssatzes erfolgt, wenn Faktoren wie eine steigende Lebenserwartung oder sinkende Anlagerenditen die Finanzierung der Renten gefährden. In der Vergangenheit wurde der Satz bereits angepasst, und es gibt Diskussionen über weitere Senkungen, um die finanzielle Stabilität der Pensionskassen zu gewährleisten. Mehr dazu im Blogbeitrag über den Umwandlungssatz.
Was ist ein guter Umwandlungssatz in der Pensionskasse?
Ein "guter" Umwandlungssatz hängt von individuellen Faktoren und den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Pensionskasse ab. Während der gesetzliche Mindestumwandlungssatz bei 6,8 % liegt, können Pensionskassen für überobligatorische Guthaben eigene, oft niedrigere Sätze festlegen. Ein höherer Umwandlungssatz führt zu einer höheren Rente, muss jedoch nachhaltig finanzierbar sein.
Wie hoch darf der Koordinationsabzug sein?
Der Koordinationsabzug beträgt aktuell 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente. Für das Jahr 2025 entspricht dies 26'460 Franken. Dieser Abzug wird vom Bruttojahreslohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen, auf dessen Basis die Beiträge an die Pensionskasse berechnet werden. Der Koordinationsabzug kann je nach Plangestaltung der Pensionskasse jedoch auch tiefer, jedoch nicht höher sein.
Die 3. Säule ist ein freiwilliger Teil der schweizerischen Altersvorsorge mit Säule 3a (gebunden) und 3b (frei). Langfristig (10+ Jahre) sind wertschriftenbasierte Lösungen meist rentabler als reine Kontolösungen. Auf welche Punkte du achten solltest und was dir wahrscheinlich niemand verrät.
Was ist die 3. Säule überhaupt?
Die 3. Säule ist ein wesentlicher und sehr beliebter Bestandteil der schweizerischen Altersvorsorge, der auf freiwilligem privatem Sparen basiert. Im Unterschied zu den ersten beiden Säulen (AHV/IV und Pensionskasse), die obligatorisch und durch Gesetz und Arbeitsvertrag geregelt sind, bietet die 3. Säule mehr Spielraum und Entscheidungsfreiheiten.
Sie bietet verschiedene Spar- und Anlagemöglichkeiten mit verschiedenen Vorteilen. Welche Vorteile das sind, kannst du weiter unten 👇 lesen.
Es gibt zwei Arten der 3. Säule: die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b). Die gebundene Vorsorge 3a ist strenger geregelt und bietet dafür grössere Steuervorteile. Die freie Vorsorge 3b ist flexibler, wird aber weniger steuerlich begünstigt.
Bei der Säule 3a hast du die Möglichkeit, zwischen Spar- und Investitionslösungen zu wählen. Das bedeutet, du kannst ein normales (Spar-)Konto oder eine wertschriftenbasierte Lösung wählen. Wenn du 10 Jahre und mehr Zeit hast, dann ist eine wertschriftenbasierte Lösung eher zu empfehlen. Wertschriften sind z.B. Immobilien, Obligationen, Aktien, Gold, Rohstoffe usw. Lass dich hier genau beraten, denn die richtige Strategie entscheidet am Ende, ob du mehr gezahlt, oder mehr erhalten hast.
Aktuelle gesetzliche Änderungen und Reformen zur Säule 3a
Zum 1. Januar 2025 hat der Bundesrat eine bedeutende Neuerung für die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) eingeführt: Personen, die in bestimmten Jahren keine oder nur teilweise Beiträge in ihre Säule 3a einbezahlt haben, erhalten nun die Möglichkeit, diese versäumten Beiträge nachträglich in Form von Einkäufen zu leisten. Diese Massnahme soll es Versicherten ermöglichen, entstandene Vorsorgelücken zu schliessen und ihre Altersvorsorge zu optimieren.
Die Einführung dieser Nachzahlungsmöglichkeit bietet insbesondere jenen Personen Vorteile, die aufgrund von Erwerbsunterbrüchen, Teilzeitarbeit oder anderen Gründen nicht in der Lage waren, regelmässig in ihre Säule 3a einzuzahlen. Durch die nachträglichen Einkäufe können sie nun ihre steuerlich privilegierte Vorsorge stärken und gleichzeitig von den damit verbundenen Steuervorteilen profitieren.
Bedingungen für die Nachzahlung
in den letzten 10 Jahre einen AHV Lohn erhalten zu haben, ab dem Jahr 2025
Nachzahlung geht nur um die Differenz zwischen dem einbezahlten und zum max. Abzugsfähigen Betrag (der damals galt).
nur eine Nachzahlung pro Jahr möglich
Maximalbetrag für die Säule 3a im Jahr 2025
Für das Jahr 2025 wurden die Maximalbeträge für Einzahlungen in die Säule 3a wie folgt festgelegt:
Für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss: Der maximale jährliche Beitrag beträgt CHF 7'258.
Für Erwerbstätige ohne Pensionskassenanschluss: Es können bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens einbezahlt werden, jedoch maximal CHF 36'288 pro Jahr. Nachzahlung in die Säule 3a ist jedoch auf die 7’258 Betrag limitiert.
Diese Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu einer unmittelbaren Steuerersparnis führt. Um den vollen Steuervorteil zu nutzen, ist es empfehlenswert, den Maximalbetrag jährlich einzuzahlen. Die Einzahlung muss bis spätestens 31. Dezember des jeweiligen Jahres auf dem Vorsorgekonto der Stiftung verbucht sein, damit sie für das entsprechende Steuerjahr berücksichtigt wird.
Tipp: Zahlt es bis spätestens am 20. Dezember ein, da bekanntlich ende Jahr Millionen von Zahlungen erfolgen und die System an Ihre Kapazitätsgrenzen ankommen.
Auszahlung der Säule 3a nach der Pensionierung
Ordentlicher Bezug
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen können die angesparten Gelder der Säule 3a frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter bezogen werden, also ab dem Alter von 59 Jahren für Frauen und 60 Jahren für Männer. Spätestens bei Erreichen des AHV-Rentenalters, welches derzeit für Frauen bei 64 und für Männer bei 65 Jahren liegt, müssen die Vorsorgegelder bezogen werden.
Aufschub der Auszahlung
Solltes du nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin erwerbstätig sein, besteht die Möglichkeit, den Bezug der Säule 3a aufzuschieben. Dieser Aufschub ist maximal bis fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter gestattet, also bis zum Alter von 69 Jahren für Frauen und 70 Jahren für Männer. Ab 2028 werden beide Geschlechter bei 70 Jahren sein, wegen der Rentenreform AHV21. Während dieser Zeit können weiterhin Einzahlungen in die Säule 3a vorgenommen werden, vorausgesetzt, es besteht ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen.
Wichtige Hinweise:
Aktiver Antrag erforderlich: Die Auszahlung der Säule 3a erfolgt nicht automatisch. Es ist notwendig, dass du aktiv einen Antrag bei deiner Vorsorgeeinrichtung stellst, um die Auszahlung in die Wege zu leiten. Bei Versicherungen melden Sie sich, da diese ein Ablaufdatum haben.
Fristen beachten: Stelle sicher, dass du die gesetzlichen und die Kündigungs-Fristen für den Bezug der Säule 3a einhalten, insbesondere wenn Sie eine Staffelung der Auszahlungen planen.
Weiterführung der Erwerbstätigkeit: Bei Fortführung der Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rentenalter hinaus ist es möglich, sowohl Einzahlungen fortzusetzen als auch den Bezug aufzuschieben. Dies kann steuerliche Vorteile bieten und die Altersvorsorge weiter stärken.
👉 Tipp: Eine sorgfältige Planung der Auszahlung Ihrer Säule 3a ist essenziell, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und deine finanzielle Situation in der Pension entsprechend deinen Bedürfnissen zu gestalten.
Wie viele Schweizer haben eine gebundene dritte Säule?
Rund die Hälfte der Schweizer haben eine Säule 3a.
Die Hälfte die es nicht gemacht hat geben folgende Gründe dafür an: fehlendes Geld (31%) oder mangelnde Interesse (FinanzBildung) mit dem Thema (22%).
Die meisten haben noch eine Kontolösung. Der Zins ist den meisten jedoch nicht bekannt. Jüngere setzen vermehrt auf Wertschriftensparen und fangen immer früher damit an. Mit Wertschriften, resp. Aktien (und etwas Bitcoin) sparen – je früher, desto besser! Ausser, du hättest eine Zeitmaschine bei dir ;-).
Der Anteil der 3a-Sparer ist seit 2012 gestiegen:
Altersgruppen:
Geschlecht:
Ab wann ist Säule 3a sinnvoll?
Schau dir dieses Video an. Hier sind die wichtigsten Fragen drin, und wie du herausfinden kannst, ob eine 3. Säule Sinn macht oder nicht. Stell dir die wichtigen 3 Fragen bevor du überhaupt weiter machst. Die Berechnungen kann ich dir gerne völlig individuell erstellen, damit du weisst, wann eine Säule 3a für DICH sinnvoll ist.
Säule 3a – Die Berechnung, die dir alle verschweigen
Langfristig betrachtet sind Aktien die beste Anlageform, noch vor Obligationen. Die durchschnittliche jährliche Rendite des Schweizer Aktienmarkts (gemessen am SPI – Swiss Performance Index) lag in den letzten 40 Jahren bei etwa 6-8%.
Die Frage die sich stellt, soll ich in die 3. Säule einzahlen oder nicht? Was ist besser?
Berechnung mit 3. Säule
Annahme: 7’258 Fr. / Jahr Beitrag in die 3. Säule; Steuerersparnis ist davon 30% (2’177 Fr. / J); während 40 Jahre.
Folgende Rechnung 40 x (7’258 + 2’177) = 377’416 CHF Total Einzahlung ohne Zins
Weitere Annahme, dass bei der Auszahlung die einmalige Steuer bei 8% ist, jetzt ist die Frage wie wirkt sich das aus mit dem Zins.
Berechnung ohne 3. Säule
Gleicher Betrag und Dauer, Auszahlung steuerfrei, Vermögenssteuer ausgeblendet
0%
2%
6%
Mit 3. Säule Netto nach Steuern
347’223
411’391
1’095’405
ohne 3. Säule Netto
290’320
447’165
1’190’658
Minder- / Mehrertrag
– 56’903
+35’774
+95’253
Du siehst, man spart zwar Steuern, doch Steuern sind nicht alles. Daher ist die Nettobetrachtung wichtig für dich. Lass dir keinen Bären aufbinden und prüfe die Zahlen für deine individuelle Situation.
Ich kann dir gerne eine individuelle Berechnung für deine persönliche Situation erstellen, damit du eine bessere Entscheidungsgrundlage hast. Schreib mir, kurz eine eMail.
Warum macht es Sinn regelmässig Geld in die 3. Säule einzuzahlen?
Mit regelmässigen Einzahlungen profitierst du vom Durchschnittskosten-Effekt bei deinen Wertschriften. Das heisst, du kaufst über das Jahr verteilt zu verschiedenen Preisen ein und erhältst so einen besseren Durchschnittspreis – ähnlich wie beim Gemüseeinkauf (z.B. Tomaten, Winter und Sommer) über die Saisons hinweg. Hast du eine Kontolösung, dann zahl bereits Anfangs Jahr ein.
Einfluss von Zinsschwankungen und Inflation auf die Säule 3a
Zinsschwankungen und Inflation haben einen direkten Einfluss auf die Rendite und den realen Wert der in der Säule 3a angesparten Gelder. Steigende Inflationsraten führen dazu, dass die Kaufkraft des Geldes sinkt, was bedeutet, dass mit dem gleichen Betrag in der Zukunft weniger Waren und Dienstleistungen erworben werden können. Um diesem Wertverlust entgegenzuwirken, erhöhen Zentralbanken häufig die Leitzinsen, was wiederum zu steigenden Zinssätzen für Spar- und Anlageprodukte führt.
Für Inhaber eines Säule 3a-Kontos bedeutet dies, dass in Phasen steigender Zinsen die Verzinsung ihrer Guthaben ebenfalls ansteigen kann, was positiv für den Vermögensaufbau ist. Allerdings können erhöhte Inflationsraten die realen Renditen mindern, da die tatsächliche Kaufkraft trotz höherer Nominalzinsen sinken kann. Es ist daher ratsam, die Anlagestrategie innerhalb der Säule 3a regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den Auswirkungen von Inflation und Zinsschwankungen entgegenzuwirken.
Fragen rund um die 3. Säule
Wieviele Konten machen Sinn? Wieviel kann ich haben?
Die Frage ist, warum willst du mehrere Konten. Theoretisch kannst du auch 11 Stk. haben, doch was genau ist deine Intention? Eine Frage der Steuern? Ist es ein Teil deines Planes z.B. jedes Jahr etwas Geld zu haben in deiner Frühpensionierung?
Lass dich beraten, damit du alles richtig machst und das Optimale für dich herausholst. Meist geht es um mehr als „nur" die gesparten Steuern. Je nach Kanton wird dies unterschiedlich gehandhabt. Bei etwa der Hälfte aller Kantone macht ein Splitting keinen oder wenig Sinn, weil sie einen „Flat-Tarif" kennen. Das bedeutet, dass es keine Rolle spielt, ob du 1 Mio. oder 2× 500'000 gestaffelt beziehst. Es ist die gleiche Gemeinde-, Kantons- und Kirchensteuer. Nur der Bund kennt das (noch) nicht.
Bis wann muss man die 3. Säule einzahlen?
Die Einzahlung in die 3. Säule muss bis zum 31. Dezember bei der Stiftung gebucht sein. Da am Jahresende sehr viele Menschen ihre Einzahlungen tätigen, empfehle ich dir, das Geld spätestens bis zum 20. Dezember zu überweisen. So bist du auf der sicheren Seite – egal ob Feiertage oder längere Überweisungszeiten dazwischenkommen. Richte dir doch gleich jetzt deinen Dauerauftrag ein, damit es im „Weihnachtsstress" nicht untergeht.
Was passiert wenn ich zuviel in die 3. Säule einzahle?
Bei einer zu hohen Einzahlung in die 3. Säule läuft der Prozess so ab:
Die Stiftung stellt dir Belege für die Einzahlung aus
Du reichst diese mit deiner Steuererklärung ein
Der Steuerkommissar stellt fest, dass zu viel eingezahlt wurde
Das Beanstandungsschreiben vom Steueramt sendest du an deine Stiftung. Diese veranlasst dann anhand des Schreibens die Rückzahlung auf dein normales Privatkonto.
Eine Ausnahme gibt es bei Einzahlungen während des Jahres: Wenn du zum Beispiel zweimal einzahlst (im Januar und Juni) und im Oktober bemerkst, dass es zu viel war, kannst du das Geld direkt zurückfordern – du musst dann nicht auf das Steueramt warten.
Wie sicher ist die 3. Säule?
Hier müssen wir ein paar Punkte unterscheiden. Ein Konkurs ist eher selten, Übernahmen sind eher die Regel.
Kontolösung, bis Fr. 100’000 “fast” gesichert pro Vorsorgenehmer. Es hat zwar keine Einlagesicherung, jedoch fällt es in die zweite Konkursklasse. Dies bedeutet, dass diese Gelder vor den meisten anderen Gläubigern ausgezahlt werden.
Kantonalbanken: Nicht jede Kantonalbank hat eine Staatsgarantie. Der Staat ist das Volk, dass entsprechend an der Urne abgestimmt hat. In der Schweiz gibt es 2 Kantonalbanken, nicht mehr.
Wertschriftenlösung: Wenn deine Bank oder Stiftung in Konkurs geht, ist das für deine Wertschriften kein Problem. Der Grund: Bei einer Wertschriftenlösung besitzt du direkte Anteile an verschiedenen Firmen. Natürlich kann es vorkommen, dass eine dieser Firmen pleite geht. Aber keine Sorge – da dein Geld auf viele hundert Firmen verteilt ist (breite Streuung), hat der Konkurs einer einzelnen Firma kaum Auswirkungen auf dein gesamtes Vermögen.
Versicherungen: im Konkursfall einer Versicherung ist das so genannte “Sichtung Guthaben” zu 100% gesetzlich gesichert.
Je grösser dein Konto oder Depot wird, desto sinnvoller ist es, dein Geld auf verschiedene Anbieter zu verteilen. Durch geschickte Verteilung und die Wahl von Anbietern mit zusätzlichen Sicherheiten kannst du dein Risiko noch weiter reduzieren.
Wie du für dich den besten Anbieter findest
Heute gibt es immer mehr neue Fintech-Anbieter für die 3. Säule. Das ist positiv, weil der verstärkte Wettbewerb allen Kunden zugutekommt – die Anbieter müssen sich mehr anstrengen, um Kunden zu gewinnen und zu halten.
Bei der Wahl eines Anbieters achte ich besonders auf vier wichtige Punkte:
Wie gut waren die Leistungen in der Vergangenheit?
Wie ist der Kundenservice?
Wie hat sich die Leistung des Anbieters in schwierigen Marktphasen verhalten?
Wie sind die Kosten im Verhältnis zur Rendite?
…. und noch ein paar weitere Technische Details 😉
Denn es ist einfach, in guten Zeiten erfolgreich zu sein. Der wahre Test kommt erst in Krisenzeiten – dann zeigt sich, wer bei Ebbe ohne Badehose badet.
Praktische Renditevergleiche für deine 3. Säule
Es gibt viele Webseiten, die Renditen von 3a Vorsorgeprodukten vergleichen. Diese Vergleiche sind aber oft nicht sehr hilfreich, weil:
sie nicht alle Anbieter im Vergleich haben
manche Anbieter absichtlich weggelassen werden – das ist oft nur Marketing, um die eigenen Produkte besser aussehen zu lassen. Der Vergleichsanbieter bleibt so neutral.
die tatsächliche Situation viel komplizierter ist, als ein einfacher Vergleich zeigen kann
das Datenmaterial nachzuvollziehen auch nicht immer einfach ist. Datenfehler kommen auch mal vor.
Ich schaue mir diese Vergleiche manchmal an, um einen groben Überblick über die aktuelle Marktsituation zu bekommen. Jedoch ist es für mich nicht die Grundlage einer Entscheidung.
Stattdessen rate ich dir: Entwickle für dich mehr Know-how (Finanzbildung) und mehr Finanzbewusstsein. Achte mehr darauf, wie sich die Wirtschaft entwickelt. Schule dich in Chancen und erkenne Probleme frühzeitig. In guten Wirtschaftszeiten kannst du mehr Risiko eingehen, in schwierigeren Zeiten solltest du vorsichtiger sein.
Willst du mehr Chancen erkenne und überdurchschnittlichen Ertrag in Zukunft haben? In meinem Kurs zeige ich dir:
wie du die Finanzmärkte besser verstehst
wie du selbstbewusster mit Geldanlagen umgehst
wie du aus Börsenschwankungen Vorteile ziehen kannst, statt sie zu fürchten
Mit etwas Übung, kriegst du das auch hin. Freue dich darauf, es lohnt sich. Schreib mir eine eMail mit dem Betreff “Börsenkurs” und ich setze dich auf die Warteliste.
Tipps für dich
11 Punkte, auf die man bei der 3. Säule achten sollte:
Bindungsfrist: Beachte, dass das Geld in der 3a-Säule gebunden ist. Bezüge sind nur unter gewissen Bedingungen und ab Alter 60 möglich.
Steuerliche Vorteile: Die Beiträge zur 3a-Säule können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu beträchtlichen Steuerersparnissen führen kann. Zudem musst du diese Gelder nicht als Vermögen versteuern. Beim Bezug wird jedoch eine einmalige Steuer, zu einem reduzierten Satz (nicht zum Einkommen gerechnet!) besteuert.
Steuerliche Vorteile: Es macht nicht in allen Kantonen Sinn, fünf verschiedene Konten zu haben und das Ganze zu staffeln (aufzusplitten), wegen der Steuern. Immer mehr Kantone gehen zur einheitlichen Tarifierung sogenannten “Flat-Tarif” über, dann spielt es keine Rolle mehr – bis auf die Bundessteuer. Diese kennt nach wie vor ein Progression, wieviel sie wirklich ausmacht, sollte jeder für sich ausrechnen (lassen).
Langfristiges Sparziel: Die 3a-Säule kann als Kontolösung oder als Wertschriftenlösung (Aktien, Immobilien, Obligationen usw.) eröffnet werden. Ein Wechsel in diesen beiden Systemen ist jederzeit möglich, in beiden Richtungen. Sowie die meisten Anbieter auch verschiedene Ausprägungen was Risiko und Schwankungen betrifft, haben.Hier ist eine fundierte Beratung anhand deiner Lebenszielen unabdingbar. Tipp: Beachte Inflationsrate, Kosten und der Rendite-Leistungsausweis der Anlagen der letzten 10 Jahren.
Leistung: DieLeistung oder Performance der 3. Säule kann variieren, je nach Anbieter und Anlagestrategie. Es ist wichtig, vor der Auswahl einer 3. Säule, die Performance verschiedener Anbieter und Anlageoptionen zu vergleichen. Empfehlung ist mindestens 10 Jahre, da es in der Regel alle 6-8 Jahre einen Börsencrash gegeben hat. So kriegst du ein Gefühl, wie gut mit der Situation des Börsencrashs umgegangen, respektive verwaltet worden ist.
Nettoperformance: Ein Punkt, den ich selbst lange nicht beachtet habe, denn darüber reden nur wenige. Die Frage ist, wenn du die 3. Säule hast und einzahlst , und alle Steuern berücksichtigst und die Anlagerendite einrechnest, wie viel Prozent macht die 3. Säule wirklich aus? Was müsste eine andere Anlage (in der freien Vorsorge) bringen, damit du den gleichen Vorteil hättest? Wichtig ist, nicht nur auf ein Jahr zu schauen, sondern über die gesamte Zeit.
Auf Anfrage berechne ich diese Zahlen bzw. den Vor- oder Nachteil.
Kosten: Informiere dich über die Kosten der verschiedenen Anbieter, bevor du dich für einen entscheidest.
Risikoversicherung: reine Risikoversicherung , sprich Tod und Invalidität, machen in der 3. Säule meist Sinn. Denn die Prämie kannst du zu 100% in Abzug bringen, am Ende der Laufzeit hat die Versicherung keinen Wert, daher gibt es auch nichts zu besteuern. Doppelt gewonnen.
Wohneigentum: Für die Finanzierung deines (selbstbewohnten) Wohneigentums darf die 3. Säule herbeigezogen werden. Stolpersteine sind hier, nicht für die Finanzierung für Landkauf, es muss mindestens ein Projekt darauf bestehen, keine Finanzierung von Ferienhäuser oder Renditeobjekten. Bei einem späteren Verkauf der Liegenschaft, müssen die Gelder aus der 3. Säule nicht zurückbezahlt werden.
Selbständigkeit: Bezüge für die Selbständigkeit beginnen, sobald deine Selbständigkeit auch von der AHV-Stelle anerkannt wird. Wenn du eine AG oder GmbH gründest und dich in deiner Firma anstellst, wird dies nicht als Selbständigkeit angesehen und ein Bezug der Vorsorgegelder verweigert.
Lebenszyklus: Bevor du von allen Vorteilen der 3a-Säule profitieren möchtest, musst du den Lebenszyklus deiner eigenen Finanzanlagen in Betracht ziehen. Deine auf dich angepasste Strategie, auf deine Lebensumstände und Vermögen, ist wichtiger als jeder Steuervorteil. Was nützt dir am Ende, wenn du viel Vermögen hast, jedoch nicht flüssig bist?
Passe die Strategie an deinen langfristigen, gut durchdachten und individuellen Plan an. Falls du da den Überblick schnell mal verlierst, oder du lieber das Optimum für dich herausziehen möchtest dann melde dich. Eine private Finanzplanung hilft dir den Überblick über sämtliche Finanzen zu behalten, zu kontrollieren und bei Bedarf zu korrigieren. Mit einem guten Plan, bleibst du auch flexibel, denn Erstens kommt es anders und Zweitens als man denkt. Aus meiner Erfahrung weiss ich, dass dieser Spielraum extrem wichtig ist. Am Ende, sollst du ja über deine Finanzen bestimmen können und nicht umgekehrt.
5 Vorteile der 3. Säule sind:
Steuerliche Vorteile: Die Beiträge zur 3. Säule können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann.
Langfristige Sparziele: Die 3. Säule ist ein langfristiges Sparinstrument, das sich besonders gut für die Altersvorsorge eignet.
Vielfältige Anlageoptionen: Es gibt verschiedene Anlageoptionen für die 3. Säule, von risikoarmen bis risikoreichen, so dass jeder Anleger eine Option finden kann, die zu seiner Risikobereitschaft passt. Neben Obligationen, Immobilien, Rohstoffen und Aktien werden bei Viac auch Bitcoin Strategien als alternative Anlagen angeboten. Eine kleine Beimischung (ca. 5%) wird (hoffentlich) nicht schaden.
Bindungsfrist: Obwohl das Geld in der 3. Säule gebunden ist, und nur unter bestimmten Bedingungen vor der Pensionierung bezogen werden kann, bietet dies eine gewissefinanzielle Sicherheit und Disziplin beim Sparen.
Kosten: Viele Anbieter der 3. Säule bieten wettbewerbsfähige Kostenstrukturen an, was es zu einer kosteneffizienten Option für das Sparen macht.
5 Nachteile der 3. Säule sind:
Bindungsfrist: Das Geld in der 3. Säule ist gebunden und kann nur unter bestimmten Bedingungen vor der Pensionierung abgehoben werden. Dies kann bei finanziellen Notfällen ein Hindernis darstellen.
Begrenzte Flexibilität: Im Vergleich zu anderen Anlageoptionen ist die 3. Säule weniger flexibel in Bezug auf Ein- und Auszahlungen. Mehr als das Maximum (2024: Fr. 7’056) ist leider nicht möglich für Angestellte.
Gebühren: Je nach Anbieter können hohe Gebühren anfallen, die die Rendite schmälern können. In der Praxis sehe ich oft, dass es aus Bequemlichkeit bei der Hausbank gelöst wird. Dies wissen auch die Banken und greifen oft überdurchschnittlich zu. Bitte immer vergleichen, viel Kleinmist macht bekanntlich auch einen grossen Haufen.
Begrenzte Auswahl an Anlageoptionen: Im Vergleich zu einem freien Anlagekonto kann die Auswahl an Anlageoptionen innerhalb der 3. Säule begrenzt sein. Denn es muss gewissen rechtlichen Anlagerichtlinien entsprechen.
5 häufigsten Fehler, die bei der 3. Säule gemacht werden, sind:
Nicht vergleichen: Viele nehmen an, dass alle 3a-Produkte gleich sind und kommen daher nicht auf die Idee, mit anderen Anbietern zu vergleichen. Dadurch entgehen Ihnen wunderbare Chancen, die im Laufe der Zeit sehr teuer werden können. Nehmen Sie sich genügend Zeit, um Preis, Leistungen, Service und Praxistauglichkeit zu vergleichen.
Zu spät beginnen: Einige Leute fangen zu spät an, in die 3. Säule zu investieren. Je früher Sie beginnen, desto mehr Zinsen können Sie ansammeln.
Nicht genügend sparen: Einige Leute sparen das, was noch übrig bleibt, anstatt zu schauen, was zielführend ist. Sei frühzeitig ehrlich mit dir selbst, denn die Quittung wird irgendwann kommen, es ist nur eine Frage der Zeit. Je mehr Zeit vergeht, desto kleiner wird dein Spielraum sein, es sei denn, es kommt die Lottomillion, das Erbe des reichen Onkels in Amerika, dein Verkauf deiner Firma zu deinem Wunschpreis usw. Doch das sind alles Spekulationen. Wenn sie eintreffen, schön und gut, doch vorher würde ich persönlich Plan A, sprich das stetige Sparen resp. Investieren, bevorzugen.
Nicht genug Diversifikation: Merke dir, breit gestreut, niemals bereut! Einige investieren ihr gesamtes Geld in ein einziges 3a-Produkt. Es ist wichtig, Ihre Investitionen zu diversifizieren, um das Risiko zu minimieren.
Strategiewahl: In der Praxis, sehe ich zu 90% der Fälle die “Balanced” oder augeglichene Strategie (je hälftig Aktien und Obligationen). In den meisten Fällen macht dies nicht wirklich Sinn. Die Strategie muss zu dir passen. Oft sieht deine Bank, nur das Vermögen was du aktuell bei Ihnen hast, doch was noch alles vorhanden ist , bleibt Ihr meist verborgen. Was gar nicht so schlecht ist ;-). Siehe dazu den Punkt Lebenszyklus weiter oben.
Nachhaltige Anlageoptionen in der Säule 3a
In den letzten Jahren ist das Interesse an nachhaltigen Investitionen, oft unter dem Begriff ESG (Environmental, Social, Governance) bekannt, deutlich gestiegen. Auch innerhalb der Säule 3a bieten viele Banken und Versicherungen mittlerweile Fonds und Anlageprodukte an, die nach nachhaltigen Kriterien ausgewählt werden. Diese Fonds investieren beispielsweise in Unternehmen, die umweltfreundliche Technologien fördern, soziale Verantwortung übernehmen oder eine transparente und ethische Unternehmensführung praktizieren.
Für Anlegerinnen und Anleger bietet dies die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge mit ihren persönlichen Werten in Einklang zu bringen und gleichzeitig von potenziell attraktiven Renditen zu profitieren. Es ist jedoch wichtig, die angebotenen Produkte sorgfältig zu prüfen, da die Definitionen und Kriterien für Nachhaltigkeit variieren können. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote und eine fundierte Beratung können dabei helfen, die passende nachhaltige Anlagestrategie innerhalb der Säule 3a zu finden.
Last but not Least
Jetzt ist die Frage, welche 3. Säule für dich die Beste ist. Bei den (neutralen) Vergleichsportalen sind nie alle Anbieter dabei. Einige Anbieter lassen bewusst gewisse Marktbegleiter aussen vor, damit andere besser da stehen. Sei da kritisch, am Ende geht es um dein Geld, deine Zukunft, dein Wohl.
Als Honorarberater bin ich bemüht das Beste vom Markt zu finden und zu geben. Meine aktuelle Empfehlung sind Anbieter, die in den letzten 10 Jahren mehr als 10% pro Jahr rentiert ,bei einem Sharpe Ratio von etwa 0.7 oder mehr haben. Sharpe Ratio sagt aus, wie die Rendite im Verhältnis zum bereinigten Risiko steht. Wenn du so einen Anbieter gefunden hast, dann, gratuliere ich dir. Wenn du mehr darüber wissen möchtest, berate ich dich provisionsfrei gerne.
Die dritte Säule ist ein wichtiger Teil des Schweizer Vorsorgesystems. Genauer gesagt, ist die Säule 3a der gebundene Teil dieser privaten Vorsorge. Das heisst: Du kannst freiwillig Geld für deine Zukunft sparen,und dabei Steuern sparen. Die einbezahlten Beträge in die 3a Säule kannst du nämlich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dafür ist das Geld gebunden, also bis zur Pensionierung (oder bestimmten Ausnahmen) nicht frei verfügbar. Neben der Säule 3a gibt es auch die Säule 3b (freie Vorsorge -meist- ohne steuerliche Abzüge), aber hier konzentrieren wir uns auf die gebundene Vorsorge Säule 3a – den Star, wenn es ums Steuern sparen fürs Alter geht.
In der Praxis bedeutet das: Du eröffnest ein Säule 3a Konto (bei einer Bank oder Versicherung) auf deinen Namen und zahlst dort Geld ein. Dieses Guthaben gehört dir, wächst über die Jahre an (z.B. durch Zinsen oder Investitionen) und ist für die Altersvorsorge gedacht. Du darfst es in der Regel erst fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters beziehen. Früher kommst du nur in gewissen Fällen dran – etwa wenn du ein Haus kaufst (zur Eigenheimfinanzierung), dich selbständig machst, die Schweiz für immer verlässt oder im Fall von Invalidität bzw. Tod (dann erhalten die Hinterbliebenen das Geld). Kurz gesagt: Die dritte Säule ist wie ein spezielles Sparschwein fürs Alter, das vom Staat gefördert wird – ideal, um deine Rente aufzubessern und gleichzeitig jedes Jahr weniger Steuern zu zahlen.
Doppelt hält besser: Warum sich Säule 3a für Ehepaare lohnt
Jetzt fragst du dich vielleicht: Was macht die Säule 3a für uns als Ehepaar so besonders? Nun, stell dir vor, du und dein Ehepartner verdienen beide ein Einkommen. In der Schweiz werden bei Verheirateten die Einkommen zusammen versteuert – man spricht manchmal von der berüchtigten Heiratsstrafe, weil zwei Einkommen zusammen oft in eine höhere Steuerprogression fallen. Einfach gesagt: Verdient ihr zusammen viel, zahlt ihr überproportional mehr Steuern. Aber hier kommt die Säule 3a ins Spiel und dreht den Spiess ein bisschen zu euren Gunsten!
Der Trick ist, dass jede Person ihre Einzahlungen in die dritte Säule vom gemeinsamen steuerbaren Einkommen abziehen kann. Und zwar pro Person den vollen Betrag (dazu gleich mehr). Für euch als Paar bedeutet das: doppelte Sparchance! Wenn beide arbeiten und beide einzahlen, reduziert ihr euer gemeinsames Einkommen gleich zweimal. Steuern sparen macht zu zweit eben doppelt Spass. 😄
Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Nehmen wir an, ihr habt zusammen ein steuerbares Einkommen von rund CHF 100’000 im Jahr. Ohne Einzahlungen in die Säule 3a würdet ihr darauf (je nach Kanton) vielleicht etwa CHF 23’000 Einkommensteuern zahlen. Wenn nun einer von euch z.B. CHF 7’000 in die Säule 3a einzahlt, sinkt das zu versteuernde Einkommen auf CHF 93’000. Die Steuerersparnis könnte schnell um die CHF 1’500–2’000 pro Jahr ausmachen (je nach Steuerprogression). Zahlt ihr beide je CHF 7’000 ein (also zusammen CHF 14’000), reduziert sich euer steuerbares Einkommen auf CHF 86’000. Die Steuerersparnis fällt dann noch höher aus – sagen wir grob CHF 3’000–4’000 weniger Steuern jährlich. Doppelt hält besser, oder?
Natürlich sind das nur Richtwerte zur Illustration – die genauen Beträge hängen von eurem Wohnkanton und Einkommen ab. Aber die Botschaft ist klar: Als Ehepaar könnt ihr mit der Säule 3a doppelt profitieren. Jeder einbezahlte Franken weniger Einkommen bedeutet weniger Steuern, und bei zwei Personen läppert sich da richtig was zusammen . Warum dem Fiskus mehr schenken als nötig, wenn ihr das Geld in eure eigene Zukunft stecken könnt?
Wenn ihr beide in die Säule 3a einzahlt, baut ihr gleich zwei Vorsorgepolster für eure Rente auf. Ihr seid ein Team – und beim Vorsorgesparen zieht ihr am besten an einem Strang. So sorgt ihr gemeinsam für finanzielle Sicherheit im Alter vor. In guten wie in schlechten Zeiten – und besonders für die guten Zeiten nach der Pension 😉.
3a Maximalbetrag verstehen – pro Person statt pro Paar
Bevor ihr jetzt losrennt und blind einzahlt, müsst ihr eine wichtige Regel kennen: Es gibt einen jährlichen Höchstbetrag, den man in die Säule 3a einzahlen darf – den sogenannten 3a Maximalbetrag. Viele fragen an dieser Stelle nach dem „Säule 3a verheiratet Maximalbetrag?“ und ob dieser für Ehepaare anders ist. Die kurze Antwort: Nein, der Maximalbetrag gilt pro Person, nicht pro Ehepaar. Aber lasst uns das genauer erklären.
Wie hoch ist der 3a Maximalbetrag? Das hängt davon ab, ob man einer Pensionskasse (zweite Säule) angehört oder nicht:
Angestellte mit Pensionskasse: Hier darfst du pro Jahr einen festen Maximalbetrag in Säule 3a einzahlen. Aktuell (Stand 2025) sind das CHF 7’258 pro Person und Jahr. Dieser Betrag wird vom Bundesrat jedes Jahr leicht angepasst (meistens steigt er alle paar Jahre etwas aufgrund von Inflation). In den Vorjahren lag er z.B. bei CHF 7’056 (2024) oder CHF 6’883 (2023). Für die meisten Erwerbstätigen (die irgendwo angestellt sind) gilt dieser sogenannte „kleine“ Maximalbetrag.
Personen ohne Pensionskasse (z.B. Selbständigerwerbende oder Angestellte unter der BVG-Eintrittsschwelle): Wer keine zweite Säule hat, darf 20% des Netto-Erwerbseinkommens in die 3a einzahlen, bis zu einem höheren Maximum. Aktuell ist das maximal CHF 36’288 pro Jahr. Das nennt man den „grossen“ Maximalbetrag. Beispiel: Bist du selbständig und verdienst CHF 50’000 netto, könntest du bis zu CHF 10’000 (20%) in Säule 3a einzahlen; verdienst du CHF 200’000, dürftest du trotzdem nur bis CHF 36’288 reinstecken.
Wichtig: Diese Obergrenzen gelten pro Person. Auch wenn ihr verheiratet seid und zusammen veranlagt werdet, hat jeder von euch sein eigenes 3a-Limit. Es gibt kein gemeinsames Ehe-Konto und keinen gemeinsamen Maximalbetrag, den man frei aufteilen kann. Jeder eröffnet sein eigenes Säule 3a Konto (oder auch mehrere, dazu später mehr) und kann darauf bis zum individuellen Maximum einzahlen. Seid ihr also beide angestellt mit Pensionskasse, kann jeder bis CHF 7’258 einzahlen – zusammen also CHF 14’516, aber eben je auf das eigene Konto. Wenn nur einer von euch erwerbstätig ist, kann leider auch nur dieser die Säule 3a nutzen; der Andere hat ohne eigenes Einkommen keine Möglichkeit, in 3a einzuzahlen. (In dem Fall kann man über Säule 3b oder andere Anlageformen sparen – nicht steuerbegünstigt, aber besser als nichts.)
Zur Verdeutlichung: „Säule 3a verheiratet Maximalbetrag“ heisst konkret, dass für Verheiratete doppelt so viel Potential drin liegt, sofern beide arbeiten. Es bedeutet nicht, dass irgendein spezieller Betrag für Ehepaare gilt – sondern schlicht, dass jeder seinen persönlichen Maximalbetrag ausschöpfen sollte. Wenn euer Ehepartner also bislang keine 3a-Einzahlungen gemacht hat, obwohl Einkommen vorhanden ist, ist das eine verpasste Chance. Daher unser Rat: Nutzt beide euren vollen 3a-Freibetrag aus, wenn ihr könnt. So holt ihr das Maximum an Steuerabzug und Altersguthaben heraus.
Noch ein paar praktische Punkte zum Maximalbetrag:
Einzahlungshöchstgrenze strikt einhalten: Alle Einzahlungen pro Person in einem Kalenderjahr – egal ob auf ein oder mehrere 3a-Konten verteilt – werden addiert. Du darfst insgesamt nicht über dem Limit liegen. Es gibt also keinen Bonus für mehrere Konten oder Anbieter; die Summe zählt.
Teilzeit und Kleinstverdienste: Auch mit einem kleinen Teilzeitpensum kannst du in die Säule 3a einzahlen! Wichtig ist nur, dass du ein AHV-pflichtiges Einkommen hast. Beispiel: Du verdienst als Ehefrau z.B. CHF 20’000 im Jahr und bist nicht in einer Pensionskasse (weil unterhalb der BVG-Grenze von ca. CHF 22’680). Dann darfst du 20% von CHF 20’000 = CHF 4’000 in die Säule 3a einzahlen. Viele denken, mit Mini-Jobs ginge das nicht – doch, es ist erlaubt und du sparst damit ebenfalls Steuern. Zwar ist dein persönlicher Maximalbetrag in dem Fall kleiner als CHF 7’258, aber jeden Franken, den du einzahlen kannst, solltest du nutzen. Auch so könnt ihr als Ehepaar mehr Vorsorgekapital ansammeln.
Kein Einkommen = keine Säule 3a: Um es nochmals klar zu sagen, falls einer von euch gar kein Erwerbseinkommen hat (z.B. Vollzeit-Elternteil ohne Lohn), kann diese Person nicht in 3a einzahlen. Ihr könnt also nicht einfach für den anderen mitüberweisen. Was der erwerbstätige Ehepartner aber tun kann: Noch konsequenter die eigene 3a füttern und vielleicht zusätzlich Geld auf die Seite legen (z.B. klassisch sparen oder investieren) für den Partner, um die Lücke ein bisschen zu kompensieren. Auch könnt ihr prüfen, ob ein Pensionskassen-Einkauf (Nachzahlung in die 2. Säule) beim arbeitenden Partner möglich und sinnvoll ist – das wäre eine andere Art, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen, falls 3a schon voll ist. Aber das führt vom Thema weg; halten wir fest: Säule 3a = individuell pro Person.
Rechenbeispiele aus dem Ehe-Alltag
Genug Theorie – schauen wir uns ein paar Alltagsszenarien an, wie Ehepaare die Säule 3a nutzen können:
Beispiel 1: Beide Partner arbeiten und nutzen die Säule 3a voll aus.
Maria und Stefan sind verheiratet. Beide sind angestellt und haben je ein 3a-Konto. Maria verdient CHF 80’000, Stefan CHF 70’000 im Jahr (steuerbares Einkommen zusammen etwa CHF 150’000). Beide dürfen jährlich den Maximalbetrag (je rund CHF 7’000) einzahlen. Sie entscheiden sich, das auch zu tun – also insgesamt ca. CHF 14’000 in die dritte Säule (Maria auf ihr Konto, Stefan auf seins). Damit reduzieren sie ihr gemeinsames steuerbares Einkommen auf CHF 136’000. Die Steuerersparnis ist erheblich: abhängig vom Kanton sparen sie vielleicht um die CHF 3’500 bis 4’000 Steuern pro Jahr. Zusätzlich haben sie nach einigen Jahren schon ein ordentliches Sümmchen fürs Alter angespart. Hätte nur einer von beiden einbezahlt, hätten sie etwa die Hälfte der Steuerersparnis verpasst und einer hätte kein Vorsorgepolster aufgebaut. Fazit für dieses Paar: Gemeinsam voll einzahlen lohnt sich richtig – doppelt gespart ist doppelt gewonnen!
Beispiel 2: Ein Ehepartner arbeitet, der andere nicht.
Julia und Mark sind verheiratet. Julia arbeitet 100% und ist in der Pensionskasse, Mark kümmert sich um die Kinder und hat kein Erwerbseinkommen. Julias Lohn beträgt CHF 90’000 im Jahr. Sie kann bis zu CHF 7’258 in Säule 3a einzahlen, Mark leider gar nichts (kein Einkommen, kein 3a). Wenn Julia den Maximalbetrag einzahlt, sinkt ihr/euer steuerbares Einkommen auf ca. CHF 82’742. Dadurch spart die Familie jedes Jahr vielleicht rund CHF 1’500–2’000 Steuern, je nach Wohnort. Mark kann zwar nicht direkt in 3a sparen, aber das Ehepaar entscheidet sich, einen zusätzlichen Sparplan (Säule 3b) für Mark einzurichten – so legt man indirekt auch für ihn etwas fürs Alter zurück. Dieses Beispiel zeigt: Auch wenn nur eine Person verdient, sollte diese nach Möglichkeit die 3a ausschöpfen, um wenigstens einen Teil des Ehe-Einkommens zu versteuern und fürs Alter vorzusorgen. Jeder Franken weniger beim Steueramt zählt!
Beispiel 3: Teilzeitarbeit und kein Pensionskassen-Anschluss.
Nadja und Thomas sind verheiratet. Nadja arbeitet 50% und verdient CHF 30’000 im Jahr; sie ist wegen des geringen Pensums an keiner Pensionskasse angeschlossen. Thomas arbeitet 100% mit CHF 75’000 Lohn und hat eine Pensionskasse. Wie viel können sie in 3a einzahlen? Thomas kann den vollen Betrag von CHF 7’258 einzahlen. Nadja hat kein „kleines“ 3a-Limit, da sie keine PK hat – für sie gilt das 20%-vom-Einkommen-Limit. 20% von CHF 30’000 sind CHF 6’000. So viel dürfte Nadja maximal einzahlen (was unter dem normalen 7k-Limit liegt). Zusammen könnten sie also CHF 13’258 in die dritte Säule stecken dieses Jahr. Wenn beide das tun, reduzieren sie ihr gemeinsames steuerbares Einkommen deutlich (von z.B. ~CHF 105’000 auf ~CHF 91’742). Die Steuerersparnis ist immer noch erheblich – vielleicht um die CHF 2’000 oder mehr je nach Kanton. Wichtiger noch: Beide sparen fürs Alter an. Nadja hätte ohne eigenen 3a-Beitrag später nur AHV und vielleicht etwas Pensionskasse (falls sie mal über der Schwelle verdient) – so kann sie trotz Teilzeit schon etwas aufbauen. Das Beispiel zeigt, dass auch mit Teilzeit-Einkommen die 3a Säule genutzt werden kann. Selbst wenn das Limit etwas niedriger ausfällt, ist jeder einbezahlte Franken ein Gewinn – für euch jetzt (Steuern) und für die Zukunft.
Beispiel 4: Selbständigkeit und Säule 3a.
Daniela und Philipp sind verheiratet. Daniela ist angestellt (Gehalt CHF 60’000) und Philipp ist selbständig mit ca. CHF 100’000 Einkommen (und keiner Pensionskasse). Daniela kann CHF 7’258 ins 3a einzahlen. Philipp darf 20% seines Gewinns in 3a legen – das wären CHF 20’000, allerdings maximal CHF 36’288. In seinem Fall wären 20% = CHF 20’000 erlaubt. Sagen wir, er möchte sich Liquidität bewahren und zahlt CHF 15’000 ein. Zusammen zahlen sie also CHF 22’258 ins 3a ein. Ihr steuerbares Gesamteinkommen verringert sich damit von etwa CHF 160’000 auf CHF 137’742. Die Steuerprogression wird deutlich gebremst – sie sparen sicherlich mehrere tausend Franken an Steuern. Philipp freut sich besonders: als Selbständiger hat er keine Pensionskasse, da ist die Säule 3a praktisch seine wichtigste Altersvorsorge neben der AHV. Durch die grosszügigere Regel kann er richtig viel auf die Seite legen und dabei steuerlich profitieren. Für Daniela und Philipp war es also klar: beide nutzen ihr Optimum (sie voll, er so viel er will/kann bis zur Grenze).
Diese Beispiele zeigen: Egal in welcher Konstellation – prüft jedes Jahr, wie viel jeder von euch in die Säule 3a einzahlen kann und möchtet. Ideal ist, wenn beide Partner einen Beitrag leisten, soweit es die finanzielle Lage zulässt. Falls es finanziell mal eng ist und ihr nicht beide voll einzahlen könnt, versucht zumindest irgendetwas einzuzahlen – auch kleinere Beträge bringen Vorteile (man muss nicht immer den ganzen Maximalbetrag schaffen). Und verteilt die Prioritäten sinnvoll: vielleicht kann der Besserverdienende mehr einzahlen, während der andere zunächst wichtigere Ausgaben deckt. Flexibilität ist auch ein Vorteil der 3a: Ihr könnt jederzeit während des Jahres einzahlen, in Raten oder alles auf einmal, wie es euch passt.
Zu guter Letzt stellt sich neben den Steuern die Frage nach der Nettorendite. Diese zeigt, wie viel nach Abzug von Steuern, Kosten sowie unter Berücksichtigung von Zinsen oder Anlagerenditen übrig bleibt. Ein unabhängiger Finanzberater kann dir helfen, deine persönliche Nettorendite zu ermitteln und was sich in deinem Fall wirklich lohnt.
Typische Stolperfallen bei der Säule 3a
Auch wenn Säule 3a an sich simpel klingt, gibt es ein paar Stolperfallen, in die man tappen kann – als Einzelperson, aber auch speziell als Ehepaar. Hier sind einige Fehler, die ihr vermeiden solltet, damit eure Vorsorge-Strategie nicht ins Straucheln gerät:
„Säule 3a zu viel eingezahlt“ – Überschreiten des Maximalbetrags: Das ist ein Klassiker. Man ist motiviert und zahlt ein, vielleicht sogar zu viel des Guten. 😅 Wenn du den Maximalbetrag überschreitest (z.B. durch mehrere 3a-Konten oder parallel eine 3a-Versicherung und ein Bankkonto, ohne den Überblick zu behalten), wird der überschüssige Betrag steuerlich nicht anerkannt. Du kannst also den Teil über dem Limit nicht abziehen. Im schlimmsten Fall zahlst du darauf doppelt Steuern: zuerst keine Abzugsmöglichkeit und später bei Auszahlung wird er trotzdem besteuert. Was tun, wenn es passiert? Keine Panik: Wenn du merkst, dass du zu viel einbezahlt hast, kannst du in der Regel den überschüssigen Betrag zurückfordern. Melde dich bei der Bank oder Versicherung – sie sind vertraut mit dem Problem. Meist wird der überzahlte Betrag wieder ausbezahlt oder auf ein normales Konto umgeleitet. Wichtig ist, dies zeitnah zu regeln und bei der Steuererklärung nur den erlaubten Betrag als Abzug geltend zu machen. Am besten aber: von Anfang an den Überblick behalten, damit es gar nicht so weit kommt.
Den Maximalbetrag nicht ausschöpfen, obwohl möglich: Das Gegenteil der Überzahlung ist auch eine verpasste Chance. Viele Paare (oder Personen allgemein) lassen jedes Jahr Geld liegen, indem sie weniger einzahlen, als sie dürften – oder gar nichts einzahlen. Wenn ihr es euch finanziell leisten könnt, versucht immer den vollen Betrag einzuzahlen. Es ist wie ein jährliches Gutscheinheft vom Steueramt: Nutzt ihr es nicht, ist es vorbei. Anders als bei der Pensionskasse kann man nicht einfach später nachzahlen (Nachholregelungen für 3a sind frühestens ab 2026 in Planung und selbst dann mit Einschränkungen). Also gilt: Pay now, save now. Sollte es mal knapp sein, priorisiert wenigstens einen von euch (z.B. der mit höherem Einkommen/Steuersatz) oder zahlt einen Teil ein. Aber ignoriert die 3a nicht, nur weil’s freiwillig ist. Euer zukünftiges Ich wird es euch danken!
Keine Übersicht über mehrere Konten oder Policen: Viele von uns haben mittlerweile mehr als ein 3a-Konto – z.B. man startet bei Bank A, dann wechselt man den Job und macht bei Versicherung B eine 3a-Vorsorgepolice, usw. Als Ehepaar gibt’s dann vielleicht 4–5 verschiedene Vorsorgegefässe im Haushalt. Da kann man schon mal den Überblick verlieren, wer wie viel wo eingezahlt hat. Wenn du zum Beispiel monatlich auf Konto X einzahlst und dein Partner bei Versicherung Y eine jährliche Prämie zahlt, müsst ihr beide aufpassen, dass ihr jeweils unter eurem Limit bleibt. Sprecht euch ab und kontrolliert am Jahresende die Summe. Ein Tipp: Notiert euch zu Beginn des Jahres den vorgesehenen Betrag, oder richtet einen Dauerauftrag mit dem richtigen Monatsbetrag ein (bei CHF 7’258 wären das ca. CHF 605 pro Monat), so vermeidet ihr Zufallseinzahlungen, die am Ende zu hoch werden. Und wenn ihr mehrere 3a-Verträge habt, schaut genau hin: Vielleicht zahlt ihr in einen schon automatisch ein (Versicherungspolice), dann könnt ihr nur den Rest woanders einzahlen. Transparenz unter euch als Paar ist hier Gold wert – damit keiner dem anderen ungewollt Steuervorteile wegschnappt oder Probleme verursacht.
Alles auf einmal beziehen (und zur falschen Zeit): Beim Einzahlen ist dies zwar kein Fehler , aber ein potenzieller Stolperstein (je nach Kanton!) am Ende: die Bezugstrategie. Wenn ihr beide mit 65 all euer 3a-Geld im selben Jahr bezieht, kann die Steuer auf den Kapitalbezug ziemlich happig ausfallen – vor allem, wenn beide hohe Guthaben haben. Zwar wird die Auszahlung zu einem ermässigten Satz besteuert, aber zwei grosse Beträge im selben Jahr können die Progression wieder hochtreiben (ja, es gibt auch bei Kapitalbezug eine Staffelung). Besser: Gestaffelt beziehen. Idealerweise eröffnet man über die Jahre mehrere 3a-Konten (z.B. 3–5 pro Person) und löst diese nicht alle auf einmal, sondern über mehrere Jahre verteilt ein. So bleibt jeder Bezug einzeln niedriger und wird weniger stark besteuert. Als Ehepaar könnt ihr das noch taktischer angehen: z.B. du beziehst deine Konten über einen Zeitraum von 5 Jahren und dein Ehepartner versetzt seine Auszahlungen leicht zeitversetzt, sodass ihr nicht im selben Jahr riesige Summen gleichzeitig bezieht. So umschifft ihr die Steuerfalle am Ende und maximiert, was netto übrig bleibt. Plant das frühzeitig, am besten spätestens einige Jahre vor der Pensionierung – oder lasst euch von einer Beratung dabei helfen.
Vorsorgegeld unverzinst liegen lassen: Ok, Stolperfalle ist vielleicht übertrieben, aber ein häufiger Fehler ist, das 3a-Guthaben einfach auf dem Konto zu parken und die Chancen der Anlage nicht zu nutzen. Gerade bei jungen Ehepaaren mit langen Anlagehorizonten lohnt es sich, über Vorsorgefonds oder ETFs innerhalb der Säule 3a nachzudenken. Viele Stiftungen bieten 3a-Fonds an, mit denen euer Geld in Aktien, Obligationen etc. investiert wird. Historisch gesehen bringt das langfristig meist deutlich mehr Rendite als das klassische 0.x% Zinskonto. Natürlich schwanken Anlagen, und man muss seinen Risiko-Komfort kennen. Aber ein Fehler wäre, aus reiner Unwissenheit Jahrzehnte lang auf Zinsen zu hoffen, während man mit einem Fonds vielleicht ein viel grösseres Polster aufbauen könnte. Unser Tipp: Schaut euch die Anlagemöglichkeiten eurer 3a an. Vielleicht passt ein 3a-Fonds zu euch – insbesondere wenn ihr noch 20+ Jahre bis zur Rente habt und das Geld wirklich nicht vorher braucht. So holt ihr noch mehr aus jedem einbezahlten Franken heraus. (Und keine Sorge, man kann sein 3a-Geld auch auf mehrere Konten aufteilen und nur einen Teil investieren, je nach Risikolaune.)
Achtet auf diese Stolperfallen und sprecht als Paar darüber. Dann steht ihr finanziell auf einer soliden Säule – oder besser gesagt, auf drei soliden Säulen! 😉
Tipps: So holt ihr als Ehepaar das Maximum aus der 3a heraus
Abschliessend hier noch einmal die besten Tipps, wie ihr die Säule 3a besser nutzen könnt – damit eure Vorsorge und Steuern optimal aufgestellt sind:
Zahlt regelmässig ein – am besten beide! Macht die 3a-Einzahlung zu einem festen Posten in eurem Budget. Ihr könnt z.B. einen Dauerauftrag einrichten, der monatlich einen Betrag auf euer Säule 3a Konto überweist. So verpasst ihr nichts und verteilt die Belastung über das Jahr. Wichtig: Jeder zahlt auf sein eigenes Konto ein. Sprecht euch ab, damit keiner vergisst zu sparen. Gemeinsam geht’s leichter – motiviert euch gegenseitig, dranzubleiben, vor allem am Jahresende noch einzuzahlen, falls etwas fehlt.
Maximalbetrag ausnutzen, so weit es geht. Versucht, den jährlichen 3a Maximalbetrag voll auszuschöpfen, sofern es eure Finanzen zulassen. Es ist wirklich der effizienteste Weg, Steuern zu sparen. Sollte es mal nicht für den vollen Betrag reichen, zahlt zumindest so viel ihr könnt. Jeder einbezahlte Franken zählt. Und falls nur einer von euch arbeitet, stellt sicher, dass wenigstens dieser den Betrag maximal einbringt.
Beobachtet eure Steuerersparnis. Es lohnt sich, nach ein paar Jahren mal nachzurechnen, was ihr durch die 3a bereits an Steuern gespart habt. Dieses „Erfolgserlebnis“ motiviert ungemein, weiterzumachen. Zudem könnt ihr so besser planen, wie viel ihr tatsächlich profitiert. Nutzt online Steuerrechner oder fragt beim Steueramt nach ungefähren Zahlen. Ihr werdet staunen, wie viel zusammenkommt – Geld, das ihr anderweitig für euch nutzen könnt.
Mehrere Konten für den Auszahlungszeitpunkt. Wie oben erwähnt, ist es clever, pro Person nicht nur ein einziges 3a-Konto zu haben. Ihr könnt im Laufe eures Arbeitslebens mehrere 3a-Konten eröffnen (z.B. alle paar Jahre ein neues und dann die Einzahlungen aufteilen oder nacheinander füllen). Ziel ist, im Rentenalter die Gelder auf verschiedene Jahre zu verteilen beim Bezug. Plant als Ehepaar eure Bezugstermine abgestimmt, um die Steuerprogression zu minimieren. Das erfordert etwas Vorausdenken, zahlt sich aber in Form von weniger Steuern auf die Auszahlung aus.
Anlageoptionen nutzen (für langfristigen Horizont). Informiert euch über Anlagen innerhalb der Säule 3a. Viele Ehepaare in jungen Jahren setzen auf 3a-Fondssparen: Das Geld wird beispielsweise in einen breit gestreuten Fonds investiert und kann über Jahrzehnte wachsen. Der Zinseszinseffekt ist mächtig – gerade wenn ihr beide ab 30 jedes Jahr einzahlt, habt ihr bis 65 noch 35 Jahre Anlagehorizont! Natürlich ist Sicherheit wichtig: wenn ihr eher vorsichtig seid oder das Geld eventuell früher braucht (z.B. für ein Haus), könnt ihr auch konservativer anlegen oder auf dem Konto lassen. Der Kernpunkt ist: Kümmert euch aktiv um euer 3a-Guthaben, nicht nur ums Einzahlen. So stellt ihr sicher, dass euer Geld für euch arbeitet.
Bei Unsicherheit: Beratung in Anspruch nehmen. Die Welt der Vorsorge kann komplex wirken – aber du musst es nicht alleine meistern. Wenn ihr Fragen habt (z.B. „Wie viel sollen wir einzahlen?“, „Lohnt sich für uns ein 3a-Fonds?“, „Wie planen wir die Auszahlungen?“), dann zögert nicht, professionelle Beratung zu suchen. Als Finanzberater habe Ich täglich mit solchen Fragen zu tun und unterstütze Ehepaare dabei, optimale Entscheidungen zu treffen. Eine Stunde Beratung kann helfen, tausende Franken an langfristigen Vorteilen herauszuholen und Fehltritte zu vermeiden. Scheut euch nicht, Rat einzuholen, damit ihr alle Möglichkeiten ausschöpft.
Die Säule 3a ist für viele Schweizer Ehepaare ein echtes Wunderwerkzeug: Ihr spart gemeinsam Steuern und baut gleichzeitig Vermögen für später auf. Wichtig ist, die Regeln zu kennen – insbesondere den jährlichen Maximalbetrag pro Person – und als Team zu handeln. Wenn beide Partner mitmachen, heisst es „doppelt gewinnt“: doppelt einbezahlt, doppelt profitiert. Achtet auf mögliche Stolperfallen wie Überzahlungen oder vergessene Einzahlungen, und optimiert wo möglich (Stichwort gestaffelte Auszahlung und clevere Anlage). Mit etwas Planung lässt sich die dritte Säule so richtig effizient nutzen.
Am Ende geht es darum, eure finanzielle Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Ihr als Ehepaar könnt gemeinsam viel erreichen – sei es beim Sparen, Investieren oder Steuern sparen. Die Säule 3a bietet euch den Rahmen dazu. Nutzt ihn optimal aus! Und falls ihr dabei Unterstützung braucht oder einfach sicherstellen wollt, dass ihr nichts überseht:
Ich stehe euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Zusammen schauen wir, dass ihr eure Vorsorgeziele erreicht und eure finanziellen Träume verwirklichen könnt. In diesem Sinne: auf zur dritten Säule – macht sie zu eurem gemeinsamen Erfolgsprojekt ! Viel Erfolg und happy Sparen! 🥂
Stell dir vor, du hältst einen Schatz in deinen Händen – deinen Pensionskassenausweis. Aber wie bei einer Schatzkarte brauchst du erst den Schlüssel zum Verständnis. Lass uns gemeinsam diesen Schlüssel finden!
👁️ Auf einen Blick
Ab 50 sparst Du innerhalb von 15 Jahren mehr an als in den 25 Jahren davor
Deine Pensionskasse ist meist Dein grösster Vermögensanteil. Darum ist es auch wichtig, dass Du sie verstehst und ihn alle Jahre mal für dich checkst und nicht einfach ablegst.
Lass uns gemeinsam den Zahlensalat und das Fachchinesisch entwirren
Suchst Du einen neuen Job? Vergleiche neben dem Lohn unbedingt auch die Pensionskasse
Es gibt 3 grundsätzlich verschiedene Pensionskassen
Lesezeit ca. 5 Minuten
Kurz & bündig
Ausführlich
💡 Warum dein Pensionskassenausweis so wichtig ist
Wusstest du, dass deine Pensionskasse wahrscheinlich dein grösster Vermögensanteil ist? Das ist wie ein gut gefülltes Goldtresor, das du unbedingt den Zugang zu den Codes verstehen solltest. Besonders spannend: Ab 50 Jahren sparst du in nur 15 Jahren mehr an als in den 25 Jahren davor!
📋 Die wichtigsten Bestandteile deines Ausweises
Dein Ausweis enthält diese wichtigen Informationen:
Persönliche Angaben: AHV-Nummer, Geburtsdatum und Zivilstand. Zivilstand immer auch deine Pensionskasse entsprechend updaten.
Lohnbestandteile: Bruttolohn, versicherter Lohn und koordinierter Lohn.
Bruttolohn ist der grösste Betrag, tönt nach “Brutal” viel. Auch AHV Lohn genannt.
Koordinierter Lohn, da rechnet man die 1. Säule weg, damit du nicht quasi doppelt zahlst.
Versicherter Lohn, Brutto minus Koordination = Versicherter Lohn
Altersguthaben: BVG-Sparbeiträge und Projektionen für Alter 65
🧓 Dein Alterskapital – von dem wirst du irgendwann leben
Stell dir vor: Dein Pensionskassenausweis ist wie ein Kontoauszug deiner Zukunft. Cool, oder? Aber was bedeuten all diese Zahlen?
Dein Altersguthaben ist wie ein Schneeball, der stetig wächst. Es besteht aus drei Teilen:
Dein bereits gespartes Kapital. Man nennt dies auch Freizügigkeit und ist wie ein Startkapital
Deine monatlichen Einzahlungen (von dir und deinem Chef)
Der Zins (quasi der Turbo oder die Schnecke für dein Geld)
🎯 Der Umwandlungssatz – dein Wegweiser zur Rente
Der Umwandlungssatz ist der Satz, mit dem dein angespartes Kapital in einer Rente umgewandelt wird. Er basiert auf drei wichtigen Säulen:
Lebenserwartung
Hinterlassenenleistungen (Anwartschaften)
Technischer Zins
Mehr Details über den Umwandlungssatz findest du hier. Dieser steht nicht immer auf dem Ausweis. Du kannst ihn aber selbst berechnen: Altersrente × 100 ÷ Endalterskapital bei Pensionierung = Wert in Prozent, dies ist dein Umwandlungssatz.
🛡️ Deine Absicherung bei Risiken
Dein Ausweis informiert dich darüber, welche Leistungen du bei unerwarteten Ereignissen erwarten kannst. Zusammen mit dem Vorsorgereglement (den detaillierten Bedingungen) bestimmt er deine endgültigen Leistungen.
Tod: Witwen- oder Witwerrente (Achtung: Im Konkubinat gibt's keine gesetzliche nur freiwillige Partnerrente! Hier mehr Infos dazu)
Invalidität: Klare Regelungen zu Zahlungsbeginn und Leistungshöhe
💰 Finanzierung und Möglichkeiten
Dies sind die gesetzlichen BVG–Mindestsparbeiträge vom versicherten Lohn. Viele Pensionskassen bieten höhere Sparbeiträge an, was zu einer besseren Altersvorsorge führt.
Alterstufen
Arbeitnehmer
Arbeitgeber
Total Sparbeitrag
25-34
3.5%
3.5%
7%
35-44
5%
5%
10%
45-54
7.5%
7.5%
15%
55-65
9%
9%
18%
Die Risikoleistungen, Vermögensverwaltungskosten und alle anderen Kosten werden entweder von deinen Beiträgen oder vom vorhandenen Vermögen finanziert. Du und dein Arbeitgeber teilen sich die Beiträge. Übrigens, U25-Jährige haben zwischen 18-25 “nur” das Risiko versichert.
Zusätzlich hast du verschiedene Möglichkeiten:
Einkaufsmöglichkeiten für eine bessere Rente (max. möglicher Einkauf – oder so)
WEF-Vorbezug mit speziellen Regelungen vor/nach 50, evtl. Verpfändung.
Einkauf durch Scheidung. Dies ist der Anteil, den du mit deinem Ex-Partner teilen durftest.
🏹 Job-Wechsel clever nutzen
Praxis-Tipp: Bei der Jobsuche nicht nur auf den Lohn schauen! Vergleiche unbedingt auch die Pensionskassen-Leistungen. Das kann später tausende von Franken Unterschied ausmachen. Wichtig: Dein angespartes Kapital (deine Freizügigkeit) solltest du erst nach der Probezeit überweisen. Dann weisst du nämlich, ob die neue Pensionskasse auf gesunden Beinen steht. Es wäre ungünstig, wenn du überweist und die Kasse sich in einer Unterdeckung befindet (Schieflage) – und ein paar Monate später vielleicht deine Firma sogar Konkurs geht. In diesem Fall kommst du nicht ohne Verluste heraus. Das ist zwar eher selten, aber nicht ungewöhnlich.
✅ Dein nächster Schritt
Hol jetzt deinen Pensionskassenausweis hervor – du findest ihn wahrscheinlich online über deine Pensionskasse Stiftung. Möchtest du Klarheit über deine Vorsorgesituation? Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch mit mir. Gemeinsam schauen wir, wie du mehr aus deinem Geld machen kannst und welche Strategie auch zu dir passt.
⚡ Bonus-Tipp: Je früher du dich mit deiner Vorsorge beschäftigst, desto mehr Möglichkeiten hast du, deine finanzielle Zukunft aktiv zu gestalten! Es liegt in deinen Händen.
Vorsorgelücke schliessen? 🤔 Hier sind die drei wichtigsten Punkte, die du wissen musst:
Was ist eine Vorsorgelücke?
Wie berechnest du deine Lücke?
Wie füllst du deine Lücke?
Eine Vorsorgelücke klingt nach etwas, das man lieber vermeiden möchte – und genau so ist es auch. Stell dir vor: Du arbeitest jahrelang fleissig, zahlst in deine AHV und Pensionskasse (2. Säule) ein, freust dich auf die Pensionierung… und dann reicht die Rente nicht, um deinen gewohnten Lebensstil zu halten. 🤔 Damit genau das nicht passiert, schauen wir uns hier im Detail an, wie du deine Vorsorgelücke berechnen kannst.
Was ist eine Vorsorgelücke genau?
Die Vorsorgelücke ist der Fehlbetrag zwischen deinem Einkommen im Alter und dem, was du eigentlich zum Leben brauchst. In der Schweiz basiert dein Renteneinkommen auf dem 3-Säulen-Prinzip der Altersvorsorge:
1. Säule (staatliche Vorsorge: AHV) – diese Rente soll das Existenzminimum decken.
2. Säule (berufliche Vorsorge: Pensionskasse, BVG) – sie soll zusammen mit der AHV etwa 60% deines letzten Einkommens sichern.
3. Säule (private Vorsorge: z.B. Säule 3a) – freiwilliges Sparen, um Lücken zu schliessen und deinen gewohnten Lebensstandard abzusichern.
Wenn trotz AHV und Pensionskasse im Alter das Geld nicht reicht, entsteht eine Vorsorgelücke. Das ist leider nicht selten. Viele Pensionierte merken, dass die Renten aus 1. und 2. Säule im Schnitt nur ca. 60% des letzten Lohns ausmachen. Mit immer tieferen Umwandlungssätzen wird dies auch schwieriger zu erreichen. Dabei bräuchte man erfahrungsgemäss etwa 80% des letzten Einkommens, um den bisherigen Lebensstil weiterzuführen. Diese Differenz von etwa 20% (oder mehr) ist die Vorsorgelücke.
Warum gibt’s diese Lücke überhaupt? Meist, weil entweder der finanzielle Bedarf höher ist als gedacht (man will es sich im Ruhestand ja gut gehen lassen 🍹) und/oder nicht genug vorgesorgt wurde. Hier ein paar typische Ursachen für Vorsorgelücken:
Fehlende Beitragsjahre in der AHV (oder AHV-Beitragslücken): Wenn du nicht jedes Jahr ab 20 ordentlich AHV-Beiträge gezahlt hast, wird deine AHV-Rente tiefer ausfallen. Schon ein fehlendes Beitragsjahr kann rund 2.3% weniger AHV-Rente bedeuten – ein Leben lang.
Lücken in der Pensionskasse: Zum Beispiel durch Teilzeit, tiefe Löhne oder Erwerbspausen. Wenn du weniger verdienst oder zeitweise gar nicht, fliesst auch weniger in die 2. Säule. Ein klassisches Beispiel: Viele Frauen arbeiten wegen Familie eine Zeitlang Teilzeit oder gar nicht – zack, weniger Pensionskassenguthaben und somit kleinere Rente.
Keine oder zu geringe private Vorsorge (3. Säule): Wer nichts auf die Seite legt, lebt gefährlich. Wenn du jeden freien Franken ausgibst statt etwas in Säule 3a oder andere Anlagen zu sparen, fehlt dir dieses Polster später natürlich.
Die erste und zweite Säule reichen oft nicht, um im Alter die gleiche finanzielle Freiheit zu geniessen wie davor. Und je höher dein Lebensstandard (oder Einkommen) war, desto grösser kann die Lücke werden, weil AHV und BVG nach oben begrenzt sind. Das wollen wir verhindern!
Das Schweizer Vorsorgesystem in Kürze (1., 2. und 3. Säule)
Bevor wir rechnen, ein kurzer Überblick über die drei Säulen dazu:
AHV (1. Säule): Die Alters- und Hinterlassenenversicherung zahlt allen Pensionierten eine Rente. Sie ist obligatorisch und funktioniert umlagefinanziert (die Berufstätigen zahlen für die Rentner von heute). Die AHV-Rente ist jedoch gedeckelt. Bei voller Beitragsdauer (aktuell rund 44 Jahre) und ausreichendem Einkommen erhältst du die Maximalrente. Diese liegt aktuell bei etwa CHF 30’000 im Jahr (ca. CHF 2’500 pro Monat) für Alleinstehende. Die Mindestrente (wenn man immer nur sehr wenig verdient hat) ist etwa halb so hoch (~CHF 15’000/Jahr). Ehepaare zusammen bekommen maximal rund CHF 45’000/Jahr (sie sind plafoniert auf 150% der Maximalrente). AHV-Beitragslücken berechnen ist etwas für Profis, aber grob gilt: Pro fehlendes Jahr verlierst du ca. 1/44 der Rente. Verpasstes lässt sich bis zu 5 Jahre nachträglich einzahlen. Danach ist der Zug abgefahren und die Rente bleibt kleiner. Also immer schön lückenlos AHV bezahlen – auch während Studium, Weltreise oder Familienpause unbedingt abklären, dass keine Lücke entsteht!
Pensionskasse (2. Säule): Die berufliche Vorsorge (BVG) ist für Angestellte obligatorisch ab einem gewissen Mindesteinkommen. Dein Arbeitgeber und du zahlen gemeinsam in deine Pensionskasse ein. Auf deinem PK-Konto sammelst du so über die Jahre ein ordentliches Guthaben an. Dieses wird bei Pensionierung entweder in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt oder du kannst (teilweise) als Kapital beziehen – je nach Pensionskassen-Reglement und deinen Wünschen. Die jährliche Pensionskassen-Rente wird berechnet anhand deines angesparten Kapitals und dem Umwandlungssatz. Beispiel gefällig? Angenommen, der Umwandlungssatz beträgt 6%, dann ergibt CHF 100’000 Pensionskassenkapital ca. CHF 6’000 Rente pro Jahr. Hast du also z.B. 500’000 Franken angespart, gibt das etwa 30’000 Fr. Jahresrente. Viele Pensionskassen haben für den obligatorischen Teil rund 6.8% Umwandlungssatz, für überobligatorische Teile oft etwas weniger (aktuell ca. 5% – die Zeiten der superhohen Zinsen sind vorbei). Wichtig: Auch in der 2. Säule können Beitragslücken entstehen, z.B. wenn du mal nicht angestellt warst (und somit keine Einzahlungen hattest) oder wenn du Pensionskassengeld bezogen hast (Vorbezug für Wohneigentum, Scheidungsauszahlung etc.). Diese Lücken bedeuten weniger Guthaben und somit weniger Rente. Allerdings kannst du freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen, um Lücken zu füllen und deine Rente zu erhöhen (und dabei Steuern zu sparen – doppelte Freude! 🎉).
Private Vorsorge (3. Säule): Alles, was du privat fürs Alter sparst, fällt in Säule 3. In der Schweiz besonders beliebt: Säule 3a, weil du jährliche Einzahlungen bis zum gesetzlichen Maximum von aktuell rund CHF 7’000 (der genaue Maximalbetrag wird jedes Jahr festgelegt, für 2025 sind es CHF 7’258) von der Steuer abziehen kannst. Säule 3a-Gelder sind bis zur Pensionierung gebunden (mit wenigen Ausnahmen wie Hauskauf), aber dafür gibt’s eben den Steuervorteil und sie dienen genau dem Zweck, deine Vorsorgelücke zu schliessen. Daneben gibt’s Säule 3b – das ist freies Sparen oder Anlegen ohne spezielle Regeln, quasi alles, was du sonst noch für später auf die hohe Kante legst (Sparkonto, Wertschriften, Immobilien, etc.). Merke: Die dritte Säule ist freiwillig, aber sie ist oft der entscheidende Pfeiler, um deine Altersvorsorge vollständig zu machen. Stell dir die Altersvorsorge wie einen stabilen Dreibeinhocker vor – fehlt ein Bein, wird’s wackelig. 😉
AHV + Pensionskasse (1.+2. Säule) ergeben typischerweise etwa 60% deines letzten Lohns als Rente. Die restlichen ca. 20% (oder mehr) musst du selbst abdecken, idealerweise mit der 3. Säule oder anderen Ersparnissen. Wenn du das nicht tust, klafft sie vor dir: die Vorsorgelücke. Aber keine Angst, gleich erfährst du, wie du sie berechnest – und vor allem, wie du sie stopfen kannst.
Wieviel Geld brauchst du im Alter?
Bevor wir zum Rechnen schreiten, frag dich: Wie viel Geld willst oder brauchst du in der Pension pro Monat/Jahr? Diese Frage ist individuell – aber es gibt Faustregeln als Anhaltspunkt:
Die oft genannte 80%-Faustregel: Man sagt, etwa 80% des letzten Bruttoeinkommens sollten im Ruhestand zur Verfügung stehen, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Beispiel: Verdientest du vor der Pension 100’000 Fr. im Jahr (ca. 8’333 Fr./Monat), dann solltest du im Alter ungefähr 80’000 Fr. Jahresbudget haben (ca. 6’667 Fr./Monat). Warum nicht 100%? Weil gewisse Kosten im Alter tiefer sein können – z.B. sparst du keine AHV/PK-Beiträge mehr vom Lohn, viele legen im Alter weniger Geld auf die Seite, Berufs-Auslagen entfallen (Pendeln, auswärtiges Mittagessen etc.). Ausserdem sind viele im Alter bescheidener unterwegs als in jüngeren Jahren. 80% gelten daher als grober Richtwert.
Manche Experten empfehlen sogar 90% des letzten Einkommens als Ziel. Sicher ist sicher, gerade wenn du z.B. teure Hobbys hast oder viel reisen möchtest. ✈️
Natürlich hängt es von deinen persönlichen Plänen ab. Willst du im Alter täglich Kaviar und Champagner? 🍾 Dann reichen vielleicht selbst 100% nicht. Planst du dagegen, den grossen Van zu nehmen und günstig durch Europa zu tuckern, kommst du mit weniger aus. Wichtig ist: Ehrlich rechnen. Mach eine Budgetplanung für den Ruhestand: Welche Fixkosten hast du (Miete/Unterhalt Haus, Krankenkasse – die wird im Alter eher teurer –, Lebensmittel, Auto/GA, Steuern, Hobbys, Ferien…)? Die Summe sagt dir, was du jährlich brauchst, um bequem zu leben. Überlege dir auch, welche deiner Ausgaben du wirklich benötigst und welche nicht. Macht dich der tägliche Kaviar glücklich oder hast du das Glücksgefühl dann, wenn du es auch zwischendurch mal bewusst für dich schätzt.
Ein weiterer Punkt: Inflation und steigende Gesundheitskosten. 💉 Dinge werden tendenziell teurer, und im Alter gibst du vermutlich mehr für Gesundheit aus (Zahnarzt, Medikamente, Pflegeversicherung…). Diese Faktoren sprechen dafür, lieber etwas mehr Puffer einzuplanen. Aber keine Panik – wir bleiben erstmal bei der 80%-Regel für die Berechnung der Lücke, das ist ein guter Startpunkt.
So kannst du deine Vorsorgelücke berechnen
Genug Theorie – jetzt wird gerechnet! 📊 Keine Sorge, wir machen das Schritt für Schritt, ganz simpel. Du kannst ruhig deinen Taschenrechner zücken oder es im Kopf überschlagen. Hier ist die Anleitung, um deine Vorsorgelücke zu berechnen:
Letztes Jahresgehalt ermitteln: Schau dir an, was dein (voraussichtliches) Brutto-Jahreseinkommen direkt vor der Pensionierung sein wird. Wenn du noch weit davon entfernt bist, nimm deinen aktuellen Lohn oder schätz grob, was du um die 64/65 verdienen könntest. Dieser Betrag ist unsere Basis. Beispiel: Sagen wir, CHF 90’000 pro Jahr (einfach als Rundzahl).
AHV-Rente schätzen: Finde heraus, wie viel AHV-Rente du erwarten kannst. Wenn du kurz vor der Pension stehst, kannst du bei deiner Ausgleichskasse einen IK-Auszug (Individuelles Konto) anfordern – da steht drin, welche Löhne gemeldet wurden und ob Beitragslücken da sind. Die Ausgleichskasse berechnet dir auch deine voraussichtliche AHV-Rente. Alternativ gibt’s einen AHV-Rechner online, wo du einige Angaben machst und eine Schätzung kriegst. Für unsere Rechnung nehmen wir mal an, du bekommst die Maximal-AHV von CHF 30’000/Jahr (das entspricht ca. 2’500 im Monat), was etwa der Fall ist, wenn du immer einzahlt hast und ein durchschnittliches Einkommen im oberen Bereich hattest. Verdientest du deutlich weniger über dein Leben oder hast Lücken, kann es auch weniger sein – z.B. CHF 20’000 oder CHF 25’000. Halt dich fest an der Zahl, die für dich realistisch ist.
💡 Tipp: Wenn du unsicher bist, rechne erstmal mit der Maximalrente, dann siehst du die kleinstmögliche Lücke. Alles, was du weniger bekommst, macht die Lücke nur grösser.
Pensionskassen-Rente schätzen: Als Nächstes kommt die Rente aus deiner 2. Säule. Deine Pensionskasse schickt dir jedes Jahr einen Vorsorgeausweis, auf dem steht, wie viel Kapital du schon hast und was für Leistungen du bei Pensionierung etwa erwarten kannst. Schnapp dir dieses Dokument (oder logg dich ins PK-Portal ein) und notiere dir die erwartete Jahresrente. Oft sind da zwei Zahlen: eine für Rente, eine für Kapitalauszahlung – nimm die Rente. Falls da nix steht, kannst du das ungefähr selber berechnen: Nimm dein aktuelles PK-Guthaben, projiziere es bis 65 (mit den weiteren Sparbeiträgen und etwas Zins; der Vorsorgeausweis macht das aber für dich) und wende den Umwandlungssatz an. Beispiel: Du hast prognostiziert CHF 500’000 Guthaben und deine PK rechnet mit 5.6% Umwandlungssatz – dann wär’s rund CHF 28’000 Rente pro Jahr. Für unser Beispiel nehmen wir an, die Pensionskassenrente beträgt CHF 28’000/Jahr. (Das wäre realistisch für jemanden mit 90k Einkommen, der viele Jahre einbezahlt hat, aber je nach Firma und Karriereverlauf kann es auch höher oder niedriger sein.)
Renten aus 1. + 2. Säule addieren: Jetzt addieren wir AHV + Pensionskasse. In unserem Beispiel: CHF 30’000 (AHV) + CHF 28’000 (PK) = CHF 58’000 pro Jahr. Das ist dein voraussichtliches Einkommen im Alter aus den ersten beiden Säulen.
Finanziellen Bedarf im Alter berechnen: Jetzt kommt die 80%-Faustregel ins Spiel. Nimm dein letztes Jahresgehalt (Schritt 1) und berechne 80% davon. Bei CHF 90’000 wären das CHF 72’000 im Jahr. Das wäre das Ziel-Einkommen, um deinen Lebensstandard zu halten. Wenn du konservativ bist, kannst du auch 85% oder 90% rechnen – aber bleiben wir bei 80% = 72k.
Vorsorgelücke pro Jahr ermitteln (Differenz): Vergleich nun die Zahlen: Was du hast (aus Schritt 4) vs. was du brauchst (Schritt 5). In unserem Beispiel: Benötigt wären 72’000, vorhanden sind 58’000. Die Differenz beträgt 14’000 Franken pro Jahr. 💸 Voilà, das ist deine jährliche Vorsorgelücke! Mit anderen Worten: Dir fehlen pro Jahr nach Pensionierung etwa 14k, um finanziell genauso dazustehen wie vorher.
Gesamte Lücke über die Rentenzeit: Falls du es genauer wissen willst, kannst du das auf deine erwartete Rentenbezugsdauer hochrechnen. Wie lange wirst du ungefähr Rente beziehen? Natürlich weiss das niemand genau (Glaskugel haben wir leider nicht 😜), aber nehmen wir mal an, du planst mit etwa 20 Jahren Ruhestand (z.B. von 65 bis 85 Jahre alt). Dann multipliziere die jährliche Lücke mit 20. In unserem Beispiel: CHF 14’000 × 20 = CHF 280’000. So viel zusätzliches Kapital müsstest du ungefähr haben oder ansparen, um diese Lücke über 20 Jahre zu decken. (Hier ohne Zinsen/Inflation gerechnet – das ist wirklich eine grobe Überschlagsrechnung. Real würden Renditen und Entnahmen etc. eine Rolle spielen, aber es geht ums Gefühl für die Grössenordnung.)
Private Vorsorge berücksichtigen: Zum Schluss ziehen wir ab, was du an Ersparnissen schon hast oder planst einzusetzen. Hast du z.B. Säule 3a-Guthaben, Wertschriften, ein Mietobjekt oder sonstiges Vermögen, das du für die Rente nutzen willst? Zieh den Betrag (bzw. die daraus generierte jährliche Rente) vom errechneten Kapitalbedarf ab. Beispiel: Wenn du gemäss Schritt 7 CHF 280’000 bräuchtest und du hast bereits CHF 150’000 in Fonds oder 3a angespart, dann bleiben noch CHF 130’000 ungedeckt – das wäre dann deine effektive Vorsorgelücke, die du noch füllen solltest. In Jahreszahlen umgelegt: wenn 150k angelegt sind, könnten die ja z.B. ca. 7k pro Jahr an Rente abwerfen (je nach Anlage), sodass sich deine Lücke von 14k/ Jahr auf etwa 7k/ Jahr reduziert.
Uff, geschafft! 🎉 Das klingt nach vielen Schritten, aber eigentlich sind es drei Kernfragen: Was bekomme ich? Was brauche ich? Was fehlt dann? Die Antwort auf die letzte Frage ist die Vorsorgelücke.
Falls dir das zu trocken ist, schauen wir es doch mit konkreten Praxisbeispielen an – versprochen, gleich wird’s greifbarer!
Praxisbeispiele: Vorsorgelücke berechnen in Aktion
Theorie schön und gut – aber wie sieht das in der Praxis aus? Hier zwei Beispiele aus dem echten Leben, die zeigen, wie unterschiedlich eine Vorsorgelücke ausfallen kann. Wir betrachten zwei Zielgruppen: jemanden, der noch viel Zeit bis zur Pension hat (jung und agil 😅), und jemanden, der kurz vor der Rente steht. Beide wollen wissen, wo sie stehen.
Vorsorgelücke Beispiel 1: Laura, 35 Jahre, mitten im Berufsleben
Laura arbeitet Vollzeit, verdient CHF 80’000 im Jahr und hat noch 30+ Jahre bis zur Pensionierung. Ans Alter denkt sie selten – schliesslich hat sie gerade andere Prioritäten (Karriere, vielleicht bald mal eine Familie gründen, Reisen 🏖️…). Warum sollte Laura jetzt schon ihre Vorsorgelücke kennen? Na, weil Zeit ihr grösster Trumpf ist! Sie kann jetzt mit kleinen Beträgen viel bewegen.
Aktuelle Situation: Laura’s AHV-Beitragskonto ist zum Glück lückenlos (danke, Mama, dass du sie damals daran erinnert hast, im Studium den Mindestbeitrag zu zahlen 🙏). Pensionskasse: läuft automatisch via Arbeitgeber, ihr PK-Guthaben wächst stetig. Die jährliche Vorsorgeausweis-Prognose sagt, sie hätte bei gleichbleibendem Lohn bis 65 vielleicht CHF 600’000 angespart (was eine schöne Rente ergeben würde). Aber Laura wird vermutlich nicht immer 100% arbeiten – sie plant eine Auszeit von einem Jahr mit 40 und möchte ab 45 etwas reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben. Das bedeutet weniger Einzahlungen in die PK; ihr Guthaben wird also am Ende vielleicht tiefer ausfallen als prognostiziert. Zudem: Mit 80’000 Lohn und guter Karriereentwicklung könnte ihr Lebensstandard in 30 Jahren deutlich höher sein als heute. Wer weiss, vielleicht gönnt sie sich dann ein Eigenheim mit Garten, zwei Autos etc. – was die Kosten im Alter auch erhöhen würde.
Laura setzt sich also hin und macht einfach mal eine Rechnung: Sie geht von 100’000 Fr. letztem Einkommen aus (optimistisch 😉). 80% davon wären 80k (k= stellvertretend für tausend) als nötiges Einkommen im Alter. AHV schätzt sie mit voller Rente ~30k, PK-Rente gemäss heutigem Stand vielleicht ~35k/Jahr (weil sie noch lange einzahlt). Zusammen wären das 65k, also ca. 65% vom letzten Lohn. Die jährliche Lücke wäre grob 15k (80k benötigt minus 65k vorhanden). Multipliziert mit vielleicht 20 Jahren Rente ergibt ~300k, die sie privat brauchen würde. Laura hat bisher erst Säule 3a mit ~20k Guthaben und ein ETF-Depot mit 10k – also noch Luft nach oben. 😅 Aber: Sie ist erst 35. Wenn sie ab jetzt jedes Jahr brav z.B. 6’000 Fr. in Säule 3a einzahlt (und das evtl. investiert), kann sie bis 65 ohne Weiteres über 300’000 Franken ansparen (mit Zinseszins, realistische Rendite mal vorausgesetzt). Damit könnte sie ihre Lücke fast schliessen! Selbst wenn sie mal pausiert oder Teilzeit geht, dank frühem Start hat sie viel Zeit, das auszugleichen. Fazit für Laura: Jetzt vorsorgen ist halb so wild wie später aufholen. 💪 Sie beschliesst, künftig jedes Jahr den Maximalbetrag in 3a einzuzahlen und falls Boni übrig sind, sogar freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu prüfen. So kann sie entspannt in die Zukunft schauen – die Lücke wird gar nie gross werden.
Vorsorgelücke Beispiel 2: Peter, 60 Jahre, kurz vor der Pensionierung
Peter steht auf der Ziellinie zum Ruhestand. 🍾 Er verdient aktuell CHF 100’000/Jahr als Kadermitarbeiter. Seine Frau ist schon pensioniert und bezieht AHV. Peter hat immer voll gearbeitet, aber vor 15 Jahren ein Sabbatical von 6 Monaten gemacht (dabei AHV-Beiträge nachgezahlt, sodass kein Loch entstand 👍). Auch hat er einmal CHF 50’000 aus der Pensionskasse für den Kauf eines Ferienhäuschens bezogen. Seine PK-Rente wird deshalb etwas kleiner ausfallen, denn dieses Geld fehlt im Topf. Peter möchte in 5 Jahren mit 65 aufhören und fragt sich, wie viel Rente er erwarten kann und ob das reicht.
Ein Blick in Peters AHV-Auszug: Er hat keine Beitragslücken. Seine AHV-Rente dürfte nahe dem Maximum liegen, da er gut verdient hat – ca. CHF 28’000/Jahr (etwas unter Maximum, weil ein paar Jahre in Teilzeit früher doch leicht weniger Lohn ergaben). Pensionskasse: Sein Vorsorgeausweis prognostiziert eine Jahresrente von CHF 40’000. Zusammen also rund CHF 68’000 pro Jahr. Das klingt erstmal ordentlich! Aber Peters aktueller Lebensstil ist komfortabel: Auf 100k Lohn konnte er gut leben und auch sparen. Im Alter fallen zwar Steuern und Sparen etwas geringer aus, aber er möchte gern viel reisen, und seine Krankenkassenprämie wird höher sein. Er schätzt, dass 80% seines letzten Lohns ausreichen müssten, also etwa CHF 80’000/Jahr. Vergleichen wir: 80k Bedarf vs. 68k Einkommen aus 1.+2. Säule. Das macht eine Lücke von 12’000 Fr. pro Jahr, also 1’000 Fr. pro Monat. Das merkst du im Portemonnaie – das ist z.B. der Unterschied zwischen jeder Woche fein Essen gehen oder nur einmal im Monat. 🍝
Peter rechnet weiter: Über vielleicht 20 Jahre Ruhestand wären das rund 240’000 Franken, die insgesamt fehlen. Zum Glück hat er private Vorsorge: Er hat drei 3a-Konten, zusammengenommen ca. 200’000 Franken, und noch etwas auf dem Sparkonto. Wenn er mit 65 pensioniert wird, kann er diese 3a-Guthaben beziehen (staffeln!) und zur Rentenaufbesserung verwenden. Hochgerechnet könnte ihm dieses Kapital etwa 10’000/Jahr zusätzliche „Rente“ ermöglichen (je nachdem, ob er es anlegt und wie er es bezieht). Damit wäre seine Vorsorgelücke fast geschlossen – wenn er das Geld smart nutzt. Alternativ überlegt er, ein Jahr länger zu arbeiten. Durch Arbeiten bis 66 würde er höhere PK-Leistungen erhalten (ein Jahr mehr Einzahlungen und kürzere Rentenbezugsdauer ➔ mehr Rente) und kann die AHV aufschieben, was ihm einen Zuschlag auf die AHV-Rente von rund 5.2% bringen würde. Das heisst, wenn er bis 66 wartet, bekäme er nicht 28k, sondern ca. 29.5k AHV pro Jahr lebenslang. Auch nicht schlecht. Zudem könnte er in dem Jahr noch mal 7k in 3a tun. All das zusammen würde die Lücke fast eliminieren.
Fazit für Peter: Er hat eine Vorsorgelücke, aber sie ist überschaubar. Durch seine Ersparnisse und eventuell ein leicht späteres Pensionierungsdatum kann er sie gut füllen. Er entscheidet sich, mal mit seiner Finanzberaterin (hallo 😉) durchzurechnen, was optimal ist: möglicherweise ein Teilzeit-Pensionierungsmodell (z.B. mit 64 schon 20% reduzieren, um sanfter Übergang), oder den Kapitalbezug der 3a staffeln, um Steuern zu sparen. Peters Motto: lieber jetzt planen als später büssen.
Diese beiden Beispiele zeigen: Jede Situation ist anders. Laura hat den Vorteil Zeit, Peter hat den Vorteil bereits Vermögen. Beide müssen aber ihre Vorsorgelücke berechnen und kennen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen. Ob du jung oder alt bist – es lohnt sich immer, einen Blick auf die eigene Vorsorge zu werfen!
Wie kannst du deine Vorsorgelücke schliessen?
Eine Lücke zu haben, ist kein Drama – nichtstun wäre eins. 😉 Zum Glück gibt es diverse Möglichkeiten, gegenzusteuern. Hier kommen konkrete Tipps, wie du deine Vorsorgelücke reduzieren oder ganz schliessen kannst:
Frühzeitig sparen in Säule 3a: Der einfachste und effektivste Weg. 💰 Zahlen, wenn möglich, jedes Jahr den Maximalbetrag in deine Säule 3a ein. So baust du über die Jahre ein ordentliches Sümmchen auf und sparst jedes Jahr Steuern. Win-win! Falls du es nicht jedes Jahr voll schaffst, regelmässige kleinere Einzahlungen tun’s auch – Hauptsache, du fängst an. Über Jahrzehnte wirkt der Zinseszins Wunder, wie bei Laura gesehen.
Investieren statt nur sparen: Lass dein Geld für dich arbeiten. In 3a gibt es heutzutage tolle Anlagemöglichkeiten (Fonds, ETFs) – damit erzielst du langfristig meist höhere Renditen als auf dem Sparkonto. Natürlich mit etwas Risiko, aber bei 20+ Jahren Anlagehorizont darf man ruhig mutig sein. Auch ausserhalb 3a kannst du in Aktien, Fonds, Immobilien investieren, um Vermögen fürs Alter aufzubauen. Ein gut diversifiziertes Portfolio kann helfen, die Lücke zu füllen. 🌱📈
Pensionskassen-Einkäufe tätigen: Hast du jemals Lückenjahre in der PK gehabt (z.B. wegen Weiterbildung, Teilzeit, Auslandaufenthalt)? Oder hast du einfach noch Einkaufspotenzial laut deinem PK-Ausweis? Überlege, freiwillig in die Pensionskasse einzuzahlen. Dadurch erhöhst du dein PK-Guthaben direkt, was dir später eine höhere Rente verschafft. Und das Beste: Solche Einkäufe kannst du in der Steuererklärung abziehen – je nach Betrag gibt’s eine kräftige Steuersparmöglichkeit. Wichtig: Mach Einkäufe am besten einige Jahre vor der Pensionierung, damit das Geld noch etwas Rendite erwirtschaften kann und du nicht in Sperrfristen kommst (steuerlich muss ein Einkauf mehrere Jahre vor Bezug liegen, sonst gibt’s Einschränkungen).
AHV-Beitragslücken stopfen (falls vorhanden): Hast du den Verdacht, dass du mal ein Jahr oder zwei keine AHV bezahlt hast? Hol dir unbedingt den IK-Auszug von der Ausgleichskasse. Fehlende Jahre kannst du bis 5 Jahre danach nachzahlen. Wenn du innerhalb dieser Frist bist – nichts wie los, Beiträge entrichten! Jeder fehlende Jahresbeitrag kostet vielleicht ein paar Hundert Franken (je nachdem, ob du erwerbstätig warst oder nicht), aber sichert dir dafür im Alter hunderte Franken mehr Rente – Jahr für Jahr. Verpasst du die Frist, bleibt nur, die etwas tiefere Rente hinzunehmen oder ggf. via 3a zu kompensieren. Also: AHV-Lücken so früh wie möglich schliessen.
Länger arbeiten oder flexibel pensionieren: Nicht jedermanns Traum, aber eine Option. 😇 Jedes zusätzliche Jahr, das du arbeitest, bringt dir mehr Beitragszeit und Einkommen. Du zahlst länger in die AHV (und kannst sogar die AHV-Rente aufschieben, was pro aufgeschobenes Jahr ca. +5–6% Rente gibt). Du zahlst länger in die PK ein (mehr Guthaben, kürzerer Rentenbezug = höhere PK-Rente). Und du musst ein Jahr weniger von deinem Ersparten leben. Selbst Teilzeitarbeit im Alter kann helfen: Du beziehst vielleicht schon eine Teilrente, aber verdienst noch etwas dazu – damit schonst du dein Erspartes und bleibst aktiv. Natürlich sollst du den Ruhestand geniessen, aber für manche ist z.B. bis 66 oder 67 zu arbeiten verkraftbar, vor allem wenn’s Freude macht oder finanziell viel ausmacht.
Ausgaben anpassen: Der ungeliebte, aber wirkungsvolle Hebel: weniger brauchen. 🤷♂️ Falls deine Vorsorgelücke sehr gross ist und du sie realistisch nicht ganz füllen kannst, überleg dir, wo du im Alter sparen könntest. Vielleicht ist das Haus nach Auszug der Kinder zu gross und teuer – DOWNSIZING kann Geld sparen (und sogar Kapital freisetzen, wenn du verkaufst). Oder vielleicht tut’s ein Occasionsauto statt jedes Jahr der neueste Tesla. 🏎️ Auch die Steuern lassen sich optimieren: z.B. gestaffelt Kapital beziehen statt alles in einem Jahr (um Steuerprogression zu brechen). Solche Massnahmen senken deinen Finanzbedarf oder erhöhen dein verfügbares Einkommen und verkleinern so die Lücke von zwei Seiten.
Last but not least: Hol dir Unterstützung! Die Schweizer Vorsorgewelt ist komplex, und jeder hat andere Voraussetzungen. Eine professionelle Finanzberatung (hallo Finanzberatung Rubino 😊) kann dir helfen, deine exakte Vorsorgesituation zu analysieren. Gemeinsam schauen wir mit dir deine voraussichtliche AHV-Rente an, schauen die Pensionskassen-Prognose an, beziehen Inflation und Co. mit ein und finde heraus, wie gross deine Lücke wirklich ist. Vor allem aber zeigen wir dir massgeschneiderte Lösungen, wie du diese Lücke schliessen kannst – sei es durch clevere Anlagestrategien, Optimierung deiner Sparbeiträge oder Vorsorgemodelle, an die du vielleicht noch gar nicht gedacht hast. Oft kann man mit ein paar Stellschrauben sehr viel bewirken.
Die Altersvorsorge muss kein Buch mit sieben Siegeln sein. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig damit beschäftigst – egal ob du 35 oder 60 bist. Die Vorsorgelücke berechnen zu können gibt dir Klarheit: Wo stehe ich, was erwartet mich, und was kann ich heute schon tun, damit ich später gemütlich auf der Sonnenterrasse sitzen kann, ohne Geldsorgen im Nacken.
In der Schweiz haben wir ein starkes 3-Säulen-System, doch die beste staatliche Vorsorge nützt wenig, wenn du deinen persönlichen Bedarf nicht kennst. Nimm also dein finanzielles Glück selbst in die Hand: Rechne deine Renten zusammen, vergleiche mit deinen Wünschen, und pack das Thema an. Und wenn du dabei Hilfe brauchst oder einfach jemanden willst, der deine Annahmen überprüft und optimiert – Ich stehe dir gern zur Seite.
Denn unser Ziel ist es, dass du deine Pensionierung in vollen Zügen geniessen kannst – ohne böses Erwachen in Form einer grossen Vorsorgelücke. Mit Planung, Disziplin (und vielleicht einem Quäntchen Humor 😜) schaffst du es, dass aus der Lücke ein Lückchen wird oder sie ganz verschwindet. In diesem Sinne: Pack mers an! Damit du später sagen kannst: «Was für eine Vorsorgelücke? Ich bin finanziell top vorbereitet!»