Einkäufe in PK’s. Höhere pensionierte Rente, weniger Steuern. Toll oder nicht?
Gegen Ende Jahr kommen immer wieder die Marketingaktionen und Bitten, Ende Jahr noch in die 3. Säule einzuzahlen oder in deiner Pensionskasse einzukaufen. Wo Sonne scheint, hat es auch Schatten. Schauen wir uns mal nur die Pensionskasseneinkäufe an.
Neben der maximal möglichen Einzahlung in die 3. Säule, kannst du zusätzlich mehr für deine Vorsorge über deine Pensionskasse machen. Diese Einzahlungen sind zu 100 % abzugsfähig von den Einkommenssteuern. Ein allfälliger späterer Bezug, wird mit einem reduzierten Satz getrennt vom Einkommen besteuert, die Differenz ist dein Gewinn. Durch die Einzahlung erhöhst du das Gesamtkapital deines Pensionskassenguthabens. Oft auch deine Altersrente sowie die Risikoleistungen Tod und Invalidität. Die Verzinsung ist oft besser als auf dem Sparkonto. Da fragst du dich jetzt vielleicht, wo ist der Haken? Wie so oft , liegt der Teufel in den Details. Hier mal ein paar Gedanken dazu.
Wie gross ist das Einkaufspotenzial?
Das findest du anhand deines Pensionskassenausweises heraus. Falls du bereits Gelder bezogen hast für die Finanzierung deines Wohneigentums, muss zuerst dieser zurückgezahlt werden.
Wie entsteht überhaupt eine Lücke in der Pensionskasse?
Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, Jobwechsel in einer PK mit besserem Vorsorgeplan. Ein Vorsorgeplan kann man sich wie ein Gefäss vorstellen:
Vorher hattest du ein Glas und jetzt hast du auf einmal eine Vase. Das Wasser schüttest du um, das sind deine Pensionskassengelder (Freizügigkeitsgeld genannt). Durch die Vase hast du ein grösseres Gefäss und da passt auch mehr Wasser hinein als vorher. Das ist eine der Möglichkeit wie eine Lücke entsteht.
Was gibt es noch?
- Scheidung
- Lohnerhöhung
- Karrrieresprung
- Arbeitslosigkeit
- im Ausland gelebt
- keine vollen Beitragsjahre, weil …. z.B. Mutterschaft, lange Student, Weiterbildung
- Bezug der Gelder (hier hat es Einschränkungen!)
Kein Geld – Einkauf durch Hypothekaufstockung?
Das kann sehr interessant sein, den je nach Zinsmarktphase kann es auch ein Zinsdifferenzgeschäft werden und wird mit Steuererleichterung versüsst. Doch Achtung, diese Praxis ist nicht in allen Kantonen erlaubt. Es gilt der Grundsatz „der Vorsorge dienlich sein“, was ein Steuerkommissär rasch mit einer Steuerumgehung ansehen könnte. Lass dich da beraten und nicht braten (von den Behörden).
Unterscheidung obligatorischen – überobligatorischen Teil
Bei der Pensionskasse unterscheidet man zwischen obligatorischen, sprich nach Gesetz (BVG) und dem überobligatorischen Teil, d.h. alles was freiwillig dazu kommt. Ein Beispiel, das Gesetz hat aktuell ein Umwandlungssatz, das ist ein Rentensatz, der für die Bestimmung der lebenslänglichen Altersrente genommen wird, von 6.8 %. Im Überobligatorium gibt es kein Gesetz dafür, hier bestimmt die Berechnungen und Erwartungen der Vorsorgestiftung. Das Gesetz (BVG) muss jedoch immer erfüllt sein.
Jetzt wirst du mal dein Taschenrechner und rechnest bei dir nach und stellst fest, dass du nicht 6.8 %, sondern ein (einheitlichen) Umwandlungssatz von z.B. 4.9 % hast. Dieser ist ja wesentlich schlechter – wie kann das sein?
Hier wird eine Art Cocktail gemacht zwischen beiden Teilen, das Gesetz muss immer erfüllt sein, dass wird auch durch weitere Instanzen geprüft. Aus diesem Grund kann es sein, dass trotz Einkäufe deine Rente nicht zwangsläufig höher wird. Daher zuerst informieren, dann handeln.
Wie setzt sich der Umwandlungssatz zusammen?
Der Umwandlungssatz hat 3 Hauptkomponenten, die Lebenserwartung, die Hinterlassenenleistungen (Witwen und Witwer) und den technischen Zinssatz – sprich wie können Sie das Geld in Zukunft „risikolos“ anlegen.
Zur Information, seit der BVG Einführung 1985 ist die Lebenserwartung um 34 % (5 Jahre) gestiegen, der UWS wurde um 5 % gesenkt (von 7.2 auf 6.8 %). Die Zinsen sind auch nicht mehr von dazumal vor und nach Teuerung.
Was ist wenn…. ich es nicht mehr erlebe?
Durch die Vermögensverschiebung vom Privat- zum Vorsorgevermögen untersteht dies nicht mehr dem Erbrecht. Hier bestimmt der Vorsorgeplan und das Reglement, ob und wer und wie viel davon erhält. Lass dich beraten, das ist ein Punkt, den ich in der Praxis sehe, dass er gerne aufgeschoben oder gar nicht thematisiert wird. Die Wahrscheinlichkeit ist zwar klein, jedoch die Folgen können sehr fatal sein.
In was investiere ich genau?
Frage dich immer, worin du genau investierst. Wie finanziell gesund steht deine Kasse da. Ist Sie in Unterdeckung? Wie berechnet Sie alle Ihre Parameter, konservativ oder eher schöngefärbt?
Fristen
Einkäufe kannst du bis zu deinem letzten Arbeitstag machen, sofern du eine Rente wünschst. Ansonsten siehe unter Einschränkungen.
Einschränkungen – Auf was ist zu achten?
- Ein Einkauf kann nicht mehr rückgängig gemacht werden
- Aus dem Einkauf resultierende Leistungen kannst du während 3 Jahren nicht in Form einer Kapitalauszahlung (z.B. Vorbezug für Wohneigentum, Pensionierung) beziehen.
- Kurz vor der Pension einkaufen, später jedoch Kapitalbezug zu wünschen, kann ins Auge gehen. Unbedingt beraten lassen.
- Ein Einkauf erhöht meine Altersleistungen nicht in jedem Fall.
- Einkauf muss immer im aktuellen Steuerjahr erfolgen. Valuta des Eintreffens der Gelder und nicht der Einzahlung.
- Sämtliche Freizügigkeitsgelder müssen in der Pensionskasse drin sein.
- Wenn du aus dem Ausland kommst, hast du Einschränkungen. Max 20 % des Einkommens während 5 Jahre.
- Bei Selbständigerwerbende wird für die Berechnung der Einkaufssumme die vorhandenen 3. Säule Guthaben berücksichtigt.
- Ob es abzugsfähig ist oder nicht, bestimmt deine Steuerbehörde, nicht deine Pensionskasse (Vorsorgeeinrichtung).
- Einzelne Kantone behandeln die Einkäufe grosszügiger als Andere
Für den Kanton Zürich gilt : „mir machet kei Büro uf“
Wer im Kanton Zürich wohnhaft ist, kann von einer absoluten Ausnahme profitieren. Trotz der 3 Jahren Sperrfrist, kannst du dort neben deiner 3. Säule auch noch bis max. Fr. 12’000 in die Pensionskasse einkaufen. Von anderen Kanton ist mir nichts ähnliches bekannt, jedoch sicherlich wünschenswert.
Quelle: Steuern Kt. ZH, letzter Absatz – abgerufen am 08.11.2023
Fazit
Frage dich immer, was ist mein Ziel und warum will ich dass genau? Frage dich auch, was wäre, wenn es anders kommt als gedacht.
Lass dich nicht verleiten, nur wegen der Steuern, etwas zu machen , dass du später bereuen könntest. Schau dir alle Komponenten an und prüfe für dich ob diese passend sind. Lass dich beraten oder hole dir eine Zweitmeinung dazu, damit du für dich Sicherheit erhältst. Achte immer darauf , ob ein Interessenkonflikt besteht bei den Beratern. Am besten ein Honorarberater, der wird für sein Know How bezahlt wie ein Treuhänder oder einen Anwalt.
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