Oberstadgasse 4, CH-8272 Ermatingen +41 71 660 12 60
Members Area
Skip to main content

Blog Category: Pensionskasse

Thema Pensionskasse. Wissenswertes, Entwicklungen und Beobachtungen von Vollversicherungen und den teilautonomen Pensionskassen

Pensionskasse – Fragen rund um den Umwandlungssatz

zurück

Vor

ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT

Was ist der Umwandlungssatz?

Der Begriff «Umwandlungssatz» bezeichnet bei der Pensionskasse den Faktor (in Prozent) der lebenslänglichen Altersrente im Verhältnis zum Pensionskassenguthaben.

Gesetzlich ist der Umwandlungssatz 6.8 % bei Alter 65, bei mir ist dieser tiefer, warum?

Am einfachsten schau dir die Videoerklärung an, schalte den Ton bei dir ein.

Hier grafisch zusammengefasst 

Wie rechne ich mein Umwandlungssatz aus?

Nimm dein Pensionskassenausweis hervor. Schreibe dir auf, wieviel Kapital und wie hoch deine Altersrente im Alter 65 ist. Jetzt dividierst du die Rente x 100 / das Alterskapital = dein UWS in Prozent.

Beispiel:

Du hast ein Kapital von Fr. 450’000 und eine Altersrente von Fr. 22’005.

Taschenrechner: 22’005 x 100 / 450’000 = 4,89 %, das wäre der UWS in diesem Beispiel

Ich möchte eine Rentenhöhe von X, welches Kapital benötige ich in meiner Pensionskasse?

Annahme du willst eine Rente von 48’000 pro Jahr und hast ein Umwandlungssatz in deiner Pensionskasse von 5,5 %

Rechnung geht wie folgt: 48’000 x 100 / 5,5 =  872’727 wäre das benötigte Kapital.

Kann der Umwandlungssatz während dem Rentenbezug gekürzt werden?

Aktuell Nein. Doch ich kann mir vorstellen, dass aus irgendeinem Grund viele Kassen in Bedrängnis kommen würden, wäre dies mit nur einer gesetzlichen Veränderung dann möglich. Bisher ist dass zum Glück nie geschehen.

Wie entsteht ein Umwandlungssatz überhaupt?

Der Umwandlungssatz besteht aus 3 Kernelementen, der Lebenswartung, der Versicherungsleistung und dem technischen Zinssatz.

Die Lebenswartung

1985 als BVG eingeführt wurde, hatten die 65-jährigen Pensionierten ein Umwandlungssatz von 7,2 % und eine Lebenserwartung von rund 76 Jahren. Heute ist er (gesetzlich) bei 6,8 % im obligatorischen Teil und eine Lebenserwartung von rund 83 Jahren (+7 J. mehr Leben!). Wenn wir den Taschenrechner wieder nehmen (an alle Mathematiker verzeiht mir die einfache Darstellung) 100 / 7,2 % + 65 Jahre = Lebenserwartung von rund 77 Jahre. Bei 6,8 % sind es rund 80 Jahre, laut Bundesamt für Statistik leben wir jedoch länger und zwar rund 83.5 Jahre. Das würde bedeuten, der Umwandlungssatz müsste etwa bei rund 4-4,5 % sein.

Darum ist der Umwandlungssatz kleiner, je früher jemand in Rente gehen möchte, denn die Kasse nimmt an, dass sie länger zahlen wird.

Hinterlassenenleistung-Anwartschaften (Versicherungsleistungen)

Hinterlässt der Rentner eine Witwe, dann erhält sie 60 % seiner letzten Altersrenten, das Lebenslänglich. Ist kein Partner vorhanden, verbleibt das Kapital bei der Stiftung.

Im Umwandlungssatz ist die Pensioniertenkinderrente auch enthalten.

Technischer Zinssatz

Dieser ist die Berechnungsgrundlage für die zukünftigen Zahlungen. 1985 war dieser bei 4 % heute (sollte) er um 1,5 – 2,0 % etwa liegen. Je tiefer der Wert, desto vorsichtiger rechnet die Kasse.

Wichtig als Faustformel: 1 % Technischer Zins entspricht etwa 10 % Deckungsgrad.

Ist eine Pensionskasse mit hohem Umwandlungssatz besser als eine mit tiefem?

Diese Frage kann man nicht direkt so beantworten, den es hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich kann man sagen, je tiefer der Umwandlungssatz, desto sicherer ist die Kasse. Anders gesagt, zu hohe Umwandlungssätze können zum Kollaps führen. Auch wenn sich jeder gerne etwas anderes wünscht. Daher ist bei der Wahl einer Stiftung auf ganz viele „Puzzleteile“ zu achten, damit am Schluss ein ganzheitliches, gesichertes und wertvolles Bild ergibt.

Fazit

Der Umwandlungssatz sieht auf den ersten Blick einfach aus, ist jedoch im Detail alles Andere. Wichtig ist immer der Blick über das Ganze zu behalten, sei es in der Firma bei der Pensionskassenwahl oder auch im privaten Bereich, bei einer Finanz- resp. Pensionsplanung.

Ich hoffe, du konntest einiges für dich mitnehmen. Falls du Fragen hast, wie es bei dir konkret ist und was du besser machen kannst, weisst du jetzt wie du mich findest.

Hast du noch Fragen oder willst du mal deine Finanzen endlich geregelt haben, statt ständig aufzuschieben?

Dann vereinbare jetzt ein unverbindlichen Termin und drücke den roten Button „JETZT UNVERBINDLICH KENNENLERNEN“. 

JETZT unverbindlich kennenlernen

Andere Kategorien


Neueste Artikel

Weiterlesen

Wilde Ehe oder Konkubinat in der Pension. Auf was achten?

zurück

Vor

Tommaso Rubino Buch lesen

ZURÜCK ZUR ÜBERSICHT

Die Pensionierung für Paare in wilder Ehe oder Konkubinat erfordert besondere Regelungen. Themen wie fehlende gesetzliche Absicherung, finanzielle Aspekte der Altersvorsorge und Vorsorge für den Todesfall des Partners sind wichtig. Die Pensionsplanung in den Säulen 1, 2 und 3 sowie das Erbrecht und die rechtliche Vorsorge erfordern einen Fachmann

Warum eine Pensionsplanung wichtig ist: Die Bedeutung einer finanziell abgesicherten Zukunft

Eine Pensionsplanung ist für alle Menschen von grosser Bedeutung. Oft wird dies zu spät erkannt, weil einfach die finanzielle Bildung oder Verständnis fehlt.  Es ist wichtig zu verstehen, wie der gewünschte Lebensstandard erreicht wird, auch in Pension. Deshalb ist es entscheidend, seinen Finanzkompass frühzeitig auf das gesetzte finanzielle Ziel zu setzen. Neben dem normalen Alltagschaos gehen wichtige Entscheide gerne unter. Das nicht Entscheiden, schmerzt leider erst Jahre später. Mit einer ganzheitlichen (holistischen) Planung, hast du die Kontrolle über deine Einnahmen, Ausgaben, Vorsorge, Steuern und über dein Vermögen.

Warum ist es vor allem für Konkubinatspaare in der Pension wichtig, dass Sie einige Regelungen vornehmen?

„Nein, wir heiraten nicht (diesen Fehler habe ich bereits hinter mir)! Uns geht es gut, wir sind sehr glücklich zusammen und geniessen das Leben!“

Solche Aussagen wünsche ich mir sehr für meine Klienten. Genau dann, spreche ich die Wichtigkeit einer Regelung an, denn in „stürmischen“ Zeiten ist das oft ein Ding der Unmöglichkeit.

Die „wilde Ehe“, bei uns in der Schweiz eher als Konkubinat bekannt. Ein sehr verstaubter Begriff, es kommt von dem Lateinischen „concumbere“ – „beieinander liegen“. Ich vermute, dieser alte Begriff, gilt in unserer heutigen Zeit auch für gleichgeschlechtliche Paare.

Verstaubt sind auch die Regelungen, die jedoch nach wie vor Gültigkeit haben. Die Gesetze des ZGB sind aus dem Jahr als die Titanic sank und der letzte Kaiser von China abdankt. Wir reden vom Jahr 1912.

Die Herausforderungen kommen vor allem bei:

  • Fehlende gesetzliche Absicherung
  • Finanzielle Aspekte bei der Altersvorsorge
  • Vorsorge für den Todesfall des Partners

Die Gesetze sind das Eine, die emotionalen Auseinandersetzungen das Andere. In Frieden sollen dann bitte auch die Überlebenden sein.

Was musst du wissen, im Berufs- sowie im Rentnerleben?

Die Bedeutung der Pensionsplanung für Personen im Konkubinat wird oft unterschätzt, denn die gesetzlichen Tücken sind sehr gross. Es soll schon geschehen sein, dass sich ein Paar auseinanderlebt und daraufhin sich trennt. Eine Trennung kann auch durch das plötzliche Ableben des Partners geschehen.

Die Themen sind hier mal nur grob erwähnt und ersetzt nicht eine professionelle Beratung. Im Gesetz hat es Spielraum zugunsten des Partners, doch dies muss (meist) aktiv gefordert werden, sonst gilt das Gesetz.

1. Säule – AHV – Staatliche Grundvorsorge

  • AHV kennt kein Konkubinat, daher auch keine Witwen oder Witwer Rente.
  • Beiträge muss jeder für sich selbst zahlen und es gibt keine „Ehe-Gutschriften“
  • Geschiedene, melde bei der AHV dass du geschieden bist, wegen dem Splitting.
  • Vorteil der Unverheirateten, die beide AHV Renten zusammen, sind meist höher als bei Ehepaaren.

2. Säule – BVG – Pensionskasse

Die betriebliche Unfallversicherung sowie die Pensionskasse kennen kein Konkubinat.

  • Bei den meisten Pensionskassen ist jedoch geregelt, dass eine Leistung fällig ist. Hier immer das aktuelle Reglement beachten und Begünstigungserklärung (oft zu Lebzeiten!) sowie Eintragungen des Partners überprüfen.
  • Sparguthaben der gemeinsamen Jahre, wird bei Konkubinat im Gegensatz der Ehe, nicht geteilt.
  • Bei Freizügigkeiten, die Begünstigung und Voraussetzungen beachten.
  • Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, verbessert es zwar die Situation jedoch löst es nicht.

3. Säule – Private Vorsorge

Säule 3a (die Steuerbegünstigte) hier kannst du nicht völlig frei wählen, wer im Todesfall die begünstigten Personen sein sollen. Nach Gesetz steht der Ehepartner an erster Stelle und Kinder an zweiter. Hier gibt es Spielraum, der geregelt werden kann. Kläre mit der Stiftung was möglich ist oder frage nach einem professionellen Rat.

Säule 3b (Versicherungslösung) ist eine frei wählbare Begünstigung möglich. Problematik hier ist, mit steigendem Alter wird die Lösung immer teurer und unattraktiver.

Erbrecht

Im Erbrecht von 1912, ist der Konkubinatspartner eine fremde Person, auch wenn du bereits seit deinen Kindestagen mit deinem Partner zusammen bist. Wer jemand testamentarisch sein Vermögen dem Partner hinterlassen will, darf nach Faustregel rund 1/3 Steuern für den erhaltenen Anteil abliefern.

Ich rate hier, die in wilder Ehe leben, sowie auch Ehepaaren, sich hier einen professionellen Rat zu holen. Für die Überlebenden soll neben dem seelischen Schmerz, nicht noch der finanzielle und emotionale Schmerz (in Form von Erbstreitigkeiten) folgen.

Rechtliche Vorsorge

Die rechtliche Vorsorge ist bei den wenigsten geregelt. Freier Entscheidungswille und nicht durch eine Behörde (KESB), Spitalbesuchrecht, Organspende, Patientenverfügung, Vollmachten für Banken, Versicherungen, Ämter usw.

Fazit

Die professionelle Finanz- und Pensionsplanung ist für Singels, verheiratete Paare und umso mehr für Paare in wilder Ehe sehr wichtig. Der Nutzen einer solchen Planung ist von unfassbaren Wert. Wer einen finanziellen Fixstern hat, bleibt auch in stürmischen Zeiten ruhig. Der Weg dorthin kann individuell gestaltet und angepasst werden. Wer kein Fixstern hat, dreht sich im Kreis herum, meist immer schneller und schneller. Dadurch hat dieser keine Zeit im Alltag für die wichtigen Dingen die Richtung Ziel führen.

Lass dich von einem geprüften Finanzfachmann (Finanzplaner oder CFP) beraten, den professioneller guter Rat ist oft viel günstiger als ein (günstiger) schlechter Rat.

Hast du noch Fragen oder willst du mal deine Finanzen endlich geregelt haben, statt ständig aufzuschieben?

Dann vereinbare jetzt ein unverbindlichen Termin und drücke den roten Button „JETZT UNVERBINDLICH KENNENLERNEN“. 

JETZT unverbindlich kennenlernen

Andere Kategorien


Neueste Artikel

Weiterlesen