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Freizügigkeitskonto – so parkierst du dein Pensionskassengeld richtig

Mai 28, 2025

Stell dir vor: Du gönnst dir nach dem Jobwechsel eine Auszeit oder startest sogar in die Selbständigkeit. Klingt nach Freiheit, oder? 🏖️ Doch was passiert in der Zwischenzeit mit deinem hart ersparten Pensionskassengeld aus der 2. Säule? Hier kommt das Freizügigkeitskonto ins Spiel – eine Art Parkplatz für dein Vorsorgeguthaben. In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige zum Freizügigkeitskonto: Was es ist, wer es braucht, wie es funktioniert, und wie du es eröffnest, überträgst oder auflöst. Zudem klären wir Fragen zu Auszahlung (z.B. bei Auswanderung oder Selbständigkeit), Steuern, Zinsen und den Unterschieden zur Pensionskasse. Damit dein sauer verdientes Geld nicht im Stau steht, sondern bequem auf dich wartet.

Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Ein Freizügigkeitskonto ist ein spezielles Sperrkonto für dein angespartes Pensionskassen-Guthaben, wenn du vorübergehend keine Pensionskasse hast. Es gehört zur beruflichen Vorsorge (2. Säule) in der Schweiz, und wird bei einer sogenannten Freizügigkeitsstiftung geführt. Du kannst es dir vorstellen wie einen VIPParkplatz für dein Altersguthaben: Sobald du aus einer Pensionskasse austrittst (z.B. weil du den Arbeitgeber verlässt), wird dein angespartes Geld – die Austrittsleistung der Pensionskasse – auf dieses Konto überwiesen. Dort bleibt es sicher parkiert, bis du entweder wieder einer neuen Pensionskasse beitrittst oder berechtigt bist, das Geld zu beziehen.

Wichtig: Im Gegensatz zur normalen Pensionskasse bietet ein Freizügigkeitskonto keinen Versicherungsschutz gegen Risiken wie Tod oder Invalidität. Es dient wirklich nur der Geldanlage bzw. -aufbewahrung. Dein Guthaben bleibt jedoch gesperrt, bis gewisse Bedingungen erfüllt sind – dazu später mehr. Aber keine Sorge, das Konto ist dein Geld: du hast Freizügigkeit (daher der Name) in der Entscheidung, wo das Guthaben liegt und wie es angelegt wird.

Wer braucht ein Freizügigkeitskonto?

Ein Freizügigkeitskonto benötigst du immer dann, wenn du aus einer Pensionskasse austrittst, ohne direkt in eine Neue einzutreten. Das kommt häufiger vor, als du denkst. Hier sind die typischen Fälle, in denen du ein Freizügigkeitskonto brauchst:

  • Job gekündigt ohne neuen Arbeitgeber: Wenn du deine Stelle verlässt und noch keinen neuen Job hast (z.B. bei Arbeitslosigkeit), muss dein Pensionskassengeld zwischengelagert werden. Es wandert auf ein Freizügigkeitskonto, bis du wieder arbeitest.
  • Job mit neuem Arbeitgeber: Der neue Arbeitgeber hat eine Minimallösung. Das bedeutet, du kommst mit „zu viel“ Geld daher. Je nach Pensionskasse musst du einen Teil vom Geld auf dem Freizügigkeitskonto parkiert lassen, weil die Kasse dies nicht zusätzlich verwalten will oder kann.
  • Berufliche Auszeit oder Sabbatical: Planst du eine Weltreise 🌍, nimmst eine Auszeit, machst eine längere Weiterbildung oder Eltern-/Babypause? In all diesen Fällen bist du vorübergehend ohne Pensionskasse – dein Guthaben wird auf dem Freizügigkeitskonto geparkt. Während du die Welt entdeckst, chillt dein Pensionskassengeld auf seinem eigenen Konto – ganz ohne Sonnenbrandgefahr.

    Tipp zum Sabbatical: Je nach Pensionskasse und Dauer besteht die Option, den Versicherungsschutz (Tod & Invalidität) aufrechtzuerhalten. Der Sparprozess wird pausiert.

  • Reduziertes Pensum unter BVG-Grenze: Wenn du dein Arbeitspensum so weit reduzierst, dass dein Lohn unter der BVG-Eintrittsschwelle liegt, scheidest du aus der Pensionskasse aus. Dein bisheriges Guthaben kommt dann ebenfalls aufs Freizügigkeitskonto.
  • Arbeitslosigkeit: Bist du arbeitslos und erhältst Taggelder, bleibt dein Pensionskassengeld ebenfalls in der Freizügigkeit. (Hinweis: Während Bezug von Arbeitslosentaggeld bist du zwar minimal BVG-Risiko versichert über die ALV – Arbeitslosen Versicherung, aber dein früheres Guthaben liegt auf einem Freizügigkeitskonto.)
  • Selbständigkeit aufnehmen: Machst du dich hauptberuflich selbständig, bist du nicht mehr obligatorisch in einer Pensionskasse versichert. Du kannst dein Pensionskassen-Guthaben entweder beziehen (siehe weiter unten) oder – falls du es (noch) nicht auszahlen lassen willst – auf ein Freizügigkeitskonto übertragen.
  • Wegzug ins Ausland: Ziehst du definitiv ins Ausland, ohne das Pensionskassengeld sofort zu beziehen, bleibt es in der Schweiz auf einem Freizügigkeitskonto. (Bei Auswanderung gibt’s besondere Regeln, dazu gleich mehr.)
  • Scheidungsausgleich: Falls du im Rahmen einer Scheidung einen Teil des Pensionskassengeldes deines Ex-Partners erhältst und du selbst keiner Pensionskasse angehörst, wird dieser Betrag auf ein Freizügigkeitskonto einbezahlt.

Wie du siehst, ist ein Freizügigkeitskonto in all diesen Situationen die Zwischenlösung für dein 2.-Säule-Guthaben. Sobald du wieder einer Pensionskasse angehörst (z.B. durch neuen Job), wird das Konto wieder aufgelöst und das Geld in die neue Kasse übertragen.

Beim Stellenwechsel:

Wechselst du direkt nahtlos zu einem neuen Arbeitgeber, brauchst du normalerweise kein Freizügigkeitskonto – denn dann überweist deine alte Pensionskasse dein Guthaben direkt an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Gibt es jedoch eine Lücke zwischen den Stellen oder gehst du erstmal auf Reisen, dann greift das Freizügigkeitskonto.

Bei Selbständigkeit:

Entscheidest du dich, dein eigenes Business zu starten, kannst du deine Pensionskasse auszahlen lassen bei Selbständigkeit – das ist gesetzlich erlaubt. Viele Gründer nutzen das als Startkapital. Alternativ kannst du es aber auch in der 2. Säule belassen: in diesem Fall eröffnest du ein Freizügigkeitskonto (oder zwei) und parkierst dein Geld dort weiter für die Altersvorsorge. Das kann Steuervorteile haben und sorgt dafür, dass du das Geld nicht auf einmal ausgibst.

Wichtig zu wissen: Du hast ein Jahr Zeit, um dein Freizügigkeitskapital zu beziehen. Danach ist dies nicht mehr möglich.

Wie funktioniert ein Freizügigkeitskonto genau?

Das Prinzip ist einfach: Deine Pensionskasse zahlt dein Guthaben auf das Freizügigkeitskonto ein, wo es bis zur Weiterverwendung bleibt. Technisch wird das Konto von einer Freizügigkeitsstiftung verwaltet, die oft zu einer Bank oder Versicherung gehört. Du selbst eröffnest das Konto (mehr dazu gleich) und teilst deiner bisherigen Pensionskasse die Kontodaten mit – diese überweist dann deine Austrittsleistung dorthin.

Auf dem Freizügigkeitskonto wird dein Guthaben in der Regel verzinst (wenn auch meist nur gering). Anders als Pensionskassen müssen Freizügigkeitsstiftungen keinen Mindestzins zahlen, daher war der Zins lange Zeit fast bei null. In letzter Zeit bieten manche Anbieter jedoch wieder etwas höhere Zinsen an (dazu später mehr). Während dein Geld auf dem Konto ist, bleibt es grundsätzlich gesperrt für vorzeitige Entnahmen – es sei denn, du erfüllst bestimmte Voraussetzungen für einen Vorbezug.

Keine neuen Einzahlungen: Du selbst und dein (ehemaliger) Arbeitgeber zahlen keine Beiträge mehr ein, sobald das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto ist. Es handelt sich ja um bereits erworbenes Vorsorgekapital. Neue Einzahlungen erfolgen erst wieder, wenn du einer neuen Pensionskasse beitrittst (dann fliessen Beiträge an die neue Kasse) oder wenn du freiwillig in 3. Säule oder so vorsorgst. Ein Freizügigkeitskonto ist also kein Spar- oder Vorsorgekonto zum Weitereinzahlen, sondern wirklich ein Zwischenparkplatz für bestehendes Kapital oder ein Boxenstopp, bevor es in die nächste Runde (Pensionskasse) geht.

Verwaltung und Anlage: Dein Guthaben kann auf dem Freizügigkeitskonto entweder klassisch als Kontoguthaben liegen (mit festem Zins), oder – je nach Anbieter – auch in Wertschriften investiert werden. Viele Freizügigkeitsstiftungen bieten die Möglichkeit, aus Sicherheitsgründen einfach alles auf dem Konto zu lassen, oder aber das Geld (oder einen Teil davon) in Fonds/ETFs anzulegen, um höhere Renditechancen zu nutzen. Welche Variante du wählst, hängt von deinem Risikoprofil ab. Für kurzfristiges Parkieren (ein paar Monate) eignet sich meist das Sparkonto-ähnliche Modell. Hast du einen langen Anlagehorizont (mehrere Jahre) bis zur Pensionierung, kann eine Wertschriftenlösung attraktiv sein, da das Geld sonst brachliegt und von der Inflation aufgefressen wird. Du hast hier also Freizügigkeit in der Entscheidung: Konto, Depot oder (seltener) Police – ganz wie es dir passt.

Sicherheit: Das Geld auf einem Freizügigkeitskonto ist dein Vorsorgevermögen und speziell geschützt. Bis zu 100’000 CHF pro Stiftung sind im Insolvenzfall der Bank privilegiert bzw. durch Einlagensicherung abgedeckt. Übersteigt dein Guthaben 100’000 CHF, kannst du es zur Sicherheit auf zwei verschiedene Stiftungen verteilen, damit im Konkursfall kein Betrag über der Sicherungsgrenze bleibt. Wertschriftenanlagen in Freizügigkeitsdepots gelten als Sondervermögen und wären im Konkursfall ohnehin geschützt. Kurz gesagt: Dein Alterskapital ist auf dem Freizügigkeitskonto sehr sicher aufgehoben.

Freizügigkeitskonto eröffnen und übertragen

Wie eröffnest du ein Freizügigkeitskonto? Ganz einfach: In der Regel kannst du bei einer Bank, Versicherung oder einer Online-Vorsorgeplattform ein Freizügigkeitskonto eröffnen. Viele Anbieter ermöglichen das heute sogar online in wenigen Minuten. Du wirst ein Formular ausfüllen müssen (persönliche Daten, AHV-Nummer etc.), und erhältst dann die neuen Kontoangaben der Freizügigkeitsstiftung.

Wenn du aus einer Pensionskasse austrittst, fragt dich deine bisherige Pensionskasse schriftlich, wohin sie dein Guthaben überweisen soll. Spätestens dann gibst du die Details deines neu eröffneten Freizügigkeitskontos an. Die Übertragung erfolgt direkt von Kasse zu Stiftung – du selbst bekommst das Geld nicht auf dein Privatkonto ausbezahlt (ausser du erfüllst einen Auszahlungsgrund). Entscheidest du dich für keinen bestimmten Anbieter, wird dein Guthaben nach spätestens 6 Monaten meist automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen (eine Sammelstiftung, die “vergessene” Gelder verwaltet). Daher lohnt es sich, proaktiv selbst ein Freizügigkeitskonto mit guten Konditionen auszuwählen – dann hast du die Kontrolle. Schaue dir die die Zinsen, Performance und die Auflösungsgebühren genau an, diese halbe Stunde ist gut investiert. Das kann schnell einige Tausender ausmachen.

Anbieterwahl: In der Schweiz gibt es diverse Anbieter für Freizügigkeitskonten:

  • Banken – z.B. die Grossbanken UBS oder Credit Suisse Freizügigkeitskonto, Kantonalbanken (wie die Swisscanto Freizügigkeitsstiftung der Kantonalbanken) oder Regionalbanken.
  • Versicherungen – z.B. Swiss Life, AXA, Baloise haben Freizügigkeitslösungen (oft als Police mit Versicherungsschutz).
  • Digitale Anbieter – moderne Vorsorge-Fintechs wie VIAC, Frankly oder finpension, die oft eine einfache App anbieten.

Alle diese erfüllen den gleichen Zweck, unterscheiden sich aber in Zinsen, Gebühren und Zusatzleistungen. Ein kurzer Freizügigkeitskonto Vergleich (Zinsen und Bedingungen) lohnt sich, bevor du dich entscheidest.

Übertragen (Wechsel des Anbieters): Du bist nicht für immer an deine erste Wahl gebunden. Du kannst dein Freizügigkeitskonto später jederzeit zu einer anderen Freizügigkeitsstiftung übertragen. Vielleicht findest du einen Anbieter mit höheren Zinsen oder du möchtest dein Geld doch investieren – der Wechsel ist normalerweise kostenlos und unkompliziert. Dazu eröffnest du beim neuen Anbieter ein Freizügigkeitskonto und bittest die alte Stiftung, das Guthaben dorthin zu übertragen (Formular oder Brief). Innerhalb einiger Tage/Wochen ist das Geld umgebucht. Dieses Übertragen des Freizügigkeitsguthabens kann auch sinnvoll sein, wenn du aus steuerlichen Gründen dein Geld in einem anderen Kanton parkieren willst (Stichwort Quellensteuer, siehe Steuern unten).

Zwei Konten parallel: Ein besonderer Trick ist das Splitting: Beim Austritt aus der Pensionskasse kannst du dein Guthaben auf maximal zwei Freizügigkeitskonten aufteilen lassen. Das heisst, die alte Pensionskasse überweist z.B. die Hälfte deines Kapitals an Stiftung A, und die andere Hälfte an Stiftung B. Warum das? Hauptsächlich aus steuerlichen Gründen – du könntest später die Auszahlungen staffeln und so Steuern sparen (dazu gleich mehr bei Steuern). Beachte: Die Aufteilung ist nur zum Zeitpunkt des Austritts möglich. Hast du einmal alles auf einem einzigen Konto, erlauben viele Stiftungen später keine Teilüberweisung an zwei Neue. Daher überlege dir beim Arbeitgeber-Austritt, ob du zwei Freizügigkeitskonten eröffnen willst. Mehr als zwei Konten ist nicht möglich.

Freizügigkeitskonto auflösen und Auszahlung

Das Freizügigkeitskonto dient der Altersvorsorge, deshalb bleibt das Guthaben grundsätzlich bis zur Pensionierung gesperrt. Vorzeitig auszahlen lassen (Freizügigkeitskonto auflösen) kannst du das Geld nur in bestimmten Fällen, die das Gesetz erlaubt. Hier die wichtigsten Gründe für eine Auszahlung:

  • Pensionierung: Erreichst du das ordentliche AHV-Rentenalter (derzeit 65 Jahre), kannst du dir das Freizügigkeitsguthaben auszahlen lassen. Eine vorzeitige Pensionierung ist ebenfalls möglich: bis zu 5 Jahre vor dem AHV-Alter darfst du bereits an dein Geld. Das heisst, frühestens mit 60 Jahren kannst du das Konto auflösen, auch wenn du noch nicht in Rente gehst (viele tun dies, um den Kapitalbezug zu planen).
  • Neue Pensionskasse (Job): Dies ist eigentlich keine direkte Auszahlung an dich, aber trotzdem ein Auflösungsgrund – sobald du wieder eine Stelle hast und in eine Pensionskasse eintrittst, muss das Freizügigkeitskonto aufgelöst werden. Das Guthaben wird an die neue Pensionskasse überwiesen und dort weitergeführt (kein Geldverlust, nur ein Wechsel der “Garage” sozusagen).
  • Definitives Verlassen der Schweiz (Auswanderung): Bei einer Auswanderung kannst du deine Pensionskasse bzw. das Freizügigkeitskonto in vielen Fällen auszahlen lassen. Gehst du in ein Land ausserhalb der EU/EFTA, darfst du dein gesamtes Guthaben beziehen. Pensionskasse auszahlen lassen bei Auswanderung ist also möglich, z.B. wenn du nach Kanada oder Thailand ziehst. Achtung: Ziehst du in ein EU/EFTA-Land, gelten Einschränkungen: Den überobligatorischen Teil deines Guthabens kannst du zwar ebenfalls auszahlen, der obligatorische BVG-Teil muss meist in der Schweiz bleiben (auf einem Freizügigkeitskonto gesperrt bis zur Pensionierung). Das hat mit den Abkommen zur Sozialversicherung zu tun. Beispiel: Du wanderst nach Deutschland aus und arbeitest dort – dein obligatorischer Teil bleibt in CH auf einem Konto, den überobligatorischen könntest du bekommen, sofern du nicht dort in einer Pflichtversicherung bist. Hier lohnt sich Beratung im Einzelfall.
  • Selbständige Erwerbstätigkeit: Wenn du dich selbständig machst, darfst du dein Freizügigkeitskonto vorzeitig auflösen und das Kapital beziehen. Bedingung: Du musst nachweisen, dass du wirklich hauptberuflich selbständig (ohne BVG-Pflicht) tätig bist, z.B. durch Handelsregister-Auszug oder AHV-Anmeldung als Selbständiger. Viele nutzen diese Option, um in die eigene Firma zu investieren. Tipp: Überlege gut, ob du das Geld wirklich brauchst. Wenn nicht, kann es sinnvoll sein, es für die Altersvorsorge im Freizügigkeitskonto zu belassen, da eine Auszahlung steuerpflichtig ist.
  • Wohneigentum kaufen (WEF-Vorbezug): Du darfst Gelder der 2. Säule nutzen, um selbstbewohntes Wohneigentum zu kaufen oder deine Hypothekarschulden zu amortisieren. Das gilt auch für Freizügigkeitskonten: Du kannst einen Vorbezug für Wohneigentum machen. Mindestens alle 5 Jahre ist so ein Vorbezug möglich. Beachte: Wenn du das Haus später verkaufst, musst du den vorbezogenen Betrag wieder in die Vorsorge zurückführen.
  • Volle Invalidität: Solltest du eine volle IV-Rente zugesprochen bekommen, kannst du dein Freizügigkeitskonto ebenfalls beziehen. In diesem Fall wird das Guthaben oft benötigt, um finanzielle Einbussen auszugleichen.
  • Kleinbeträge: Ist dein Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto sehr gering (unter dem Betrag eines Jahresbeitrags an die Pensionskasse, z.B. weil du nur kurz eingezahlt hattest), kannst du es sofort auszahlen lassen. Diese sogenannte Freizügigkeitsleistung geringfügiger Höhe lohnt sich auszuzahlen, da sie im Verhältnis klein ist und die Verwaltung aufwändiger wäre als der Nutzen.

So läuft die Auszahlung ab: Wenn du glaubst, einen Anspruch auf Vorbezug zu haben, musst du bei der Freizügigkeitsstiftung einen Antrag stellen. Dazu werden Belege verlangt (z.B. Abmeldebestätigung bei Wegzug, Bestätigung der selbständigen AHV, Kaufvertrag bei Wohneigentum etc.). Die Stiftung prüft den gesetzlichen Grund und zahlt dir das Geld brutto aus. Beachte: Sobald das Geld bei dir ist, verlieren die Vorsorgegelder ihren speziellen Schutz – im Konkursfall oder bei Betreibungen wären sie nun normales Vermögen. Auf dem Freizügigkeitskonto hingegen wären sie geschützt (nicht pfändbar). Überlege daher genau, wann und warum du das Konto auflöst.

Zinsen auf dem Freizügigkeitskonto

Kommen wir zum Lieblingsthema der Schweizer Sparer: Zinsen. Leider müssen wir dich vorwarnen – Freizügigkeitskonto Zinsen sind traditionell eher mickrig. Weil Freizügigkeitsstiftungen keinen Mindestzins wie Pensionskassen garantieren müssen, lag der Zins in den letzten Jahren oft bei nahezu 0%. Viele Anbieter verzinsten das Guthaben praktisch nicht, da das Geld meist nur kurzfristig dort parkiert wird und die Konkurrenz um diese Gelder gering war.

Aktuelle Entwicklung: Inzwischen (Stand 2024/2025) gibt es aber wieder etwas Bewegung bei den Zinsen. Einige Banken haben ihre Freizügigkeitskonto-Zinsen angehoben, vor allem kleinere Institute. Zinssätze um die 0.2% bis 1.0% sind je nach Anbieter möglich. Die Zinsen wagen sich langsam wieder aus der Deckung.“ Beispiele: Gewisse Kantonal- oder Regionalbanken boten Ende 2024 rund 1% Zins aufs Freizügigkeitskonto, während digitale Anbieter wie VIAC ~0.3% und Frankly ~0.2% gutschreiben. Grosse Traditionsbanken bewegen sich oft im unteren Bereich (teils 0%–0.1%). Es lohnt sich also, die Zinssätze zu vergleichen, besonders wenn du planst, dein Geld länger in der Freizügigkeit zu lassen.

Gebühren beachten: Ein hoher Zins allein macht noch nicht glücklich – schau auch auf mögliche Gebühren. Manche Freizügigkeitsstiftungen verlangen Gebühren für die Kontoführung oder gewisse Transaktionen (z.B. WEF-Bezug oder Kontoauflösung). Zum Beispiel war eine Gebühr von CHF 400 für einen Vorbezug bei einigen Banken üblich. Andere Anbieter sind kostenlos. Ideal ist natürlich ein Konto ohne Jahresgebühr und ohne Gebühren für übliche Vorgänge. Die digitalen Angebote werben oft damit, dass sie keine Gebühren verlangen, dafür sind ihre Zinsen teils tiefer. Also: Zinsen und Kosten immer zusammen betrachten – die Netto-Verzinsung zählt.

Rendite erhöhen: Wenn du mit den niedrigen Zinsen unzufrieden bist und das Geld voraussichtlich lange auf dem Freizügigkeitskonto bleibt, kannst du eine Wertschriftenanlage in Erwägung ziehen. Viele Stiftungen bieten die Option, aus dem reinen Konto ein Freizügigkeitsdepot zu machen, wo dein Guthaben in Fonds investiert wird. Damit sind zwar Kursschwankungen verbunden, aber langfristig können Aktien & Co. deutlich mehr Rendite bringen als 0.1% Zins auf dem Konto. Entscheidest du dich dafür, stehen meist verschiedene Strategien zur Wahl – von defensiv (viel Obligationen, wenig Aktien) bis offensiv (hoher Aktienanteil, z.B. 75% oder sogar 100%). Überlege dir gut, ob du diese Risiken tragen kannst und willst. Für jüngere Leute mit Jahrzehnten bis zur Rente kann ein Freizügigkeitskonto in Fonds sinnvoll sein; für jemanden, der nächstes Jahr wieder eine Stelle antritt, eher nicht.

Freizügigkeitskonto Zinsen vergleichen und je nach Situation auch Alternativen wie Anlagen prüfen. Dein Geld soll schliesslich nicht nur sicher, sondern möglichst auch ertragreich parkiert sein – damit es den Zins seiner Träume findet, anstatt zu darben. 😉

Steuern: Freizügigkeitskonto und Auszahlung

Steuerlich hat ein Freizügigkeitskonto gute und weniger gute Seiten. Die gute Nachricht: Während dein Geld auf dem Freizügigkeitskonto liegt, ist es steuerlich privilegiert. Konkret fallen weder Vermögenssteuern noch Einkommenssteuern auf dieses Guthaben an. Auch die jährlichen Zinsen oder allfälligen Dividenden auf dem Konto musst du nicht als Einkommen versteuern – sie wachsen brutto an. Solange das Kapital also in der 2. Säule verbleibt (Freizügigkeitsstiftung), ist es von der normalen Besteuerung befreit. Das hilft beim Steuern sparen.

Die weniger gute (aber absehbare) Nachricht: Sobald du das Freizügigkeitsguthaben beziehst, wird eine Steuer fällig. Es handelt sich um die Kapitalbezugssteuer, eine einmalige Steuer auf Auszahlungen aus der 2. Säule. Diese wird von Bund und Kanton erhoben und ist separat vom übrigen Einkommen zu zahlen. Die Tarife sind degressiv, sprich grössere Beträge werden prozentual höher besteuert als kleinere. Aber keine Panik: Die Steuersätze auf Kapitalbezug sind deutlich tiefer als normale Einkommenssteuer. Laut Vergleichszahlen zahlt man insgesamt oft etwa ein Drittel der Steuer, die auf das gleiche Geld als Einkommen anfallen würde. (Bei der direkten Bundessteuer sogar nur ca. ein Fünftel.) Die genaue Höhe hängt von deinem Wohnsitzkanton und der Summe ab. Jeder Kanton hat eigene Tarife – z.B. in Schwyz zahlst du weit weniger als in Genf.

Tipp: Da die Steuer, je nach Wohnkanton, progressiv pro Auszahlung berechnet wird, lohnt es sich, mehrere Freizügigkeitskonten zu haben und die Auszahlungen auf verschiedene Jahre aufzuteilen. Beispiel: Du hast CHF 200’000 angespart. Wenn du alles in einem Jahr beziehst, ist die Steuer höher, als wenn du zwei Tranchen à 100’000 CHF in zwei verschiedenen Jahren beziehst. Darum das Splitting auf zwei Konten – so kannst du etwa ein Konto im Jahr X auszahlen lassen und das zweite im Jahr Y. Auch solltest du schauen, dass du nicht gleichzeitig noch die Säule 3a in demselben Jahr beziehst, da viele Kantone alle Vorsorgebezüge eines Jahres zusammenzählen für die Steuerprogression (inkl. Bezüge des Ehepartners!). Ideal ist, Pensionskasse, Freizügigkeitskonto und 3a gestaffelt in unterschiedlichen Jahren zu beziehen, um die Steuerbelastung zu minimieren.

Quellensteuer bei Wegzug: Wenn du bei der Auszahlung im Ausland wohnst, zieht die Freizügigkeitsstiftung eine sogenannte Quellensteuer ab. Die Höhe richtet sich nach dem Sitzkanton der Stiftung. Mit einigen Ländern hat die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen, sodass du die Quellensteuer zurückfordern kannst, wenn dein Wohnland das Geld besteuert. Wenn kein Abkommen greift, wählen findige Leute oft eine Stiftung in einem Kanton mit tiefem Steuersatz (z.B. Schwyz) und transferieren vor dem Bezug dorthin. Das geht aber ins Eingemachte der Steuerplanung – lass dich im Zweifel beraten.

Fazit zum Thema Steuern: Freizügigkeitskonto auszahlen ,fallen Steuern an – ja, du musst bei Auszahlung Steuern zahlen, aber mit kluger Planung kannst du diese legal optimieren. Solange das Geld im Konto bleibt, hast du einen steuerfreien Aufschub und profitierst vom Zinseszinseffekt ohne Steuerabzüge.

Unterschiede zur Pensionskasse (2. Säule)

Häufig besteht Unsicherheit: Sind Freizügigkeitskonto und Pensionskasse das gleiche? Nein – es gibt wichtige Unterschiede, auch wenn beide zur 2. Säule gehören. Hier die Hauptunterschiede zwischen einem Freizügigkeitskonto und einer Pensionskasse:

  • Beitragszahler: In einer Pensionskasse zahlen sowohl du als auch dein Arbeitgeber monatlich Beiträge ein. Beim Freizügigkeitskonto gibt es keine laufenden Einzahlungen mehr; es ist rein dein bestehendes Kapital, das dort liegt.
  • Versicherungsschutz: Pensionskassen beinhalten Versicherungsschutz für Tod und Invalidität – z.B. eine Rente für Hinterbliebene oder eine IV-Rente, falls dir etwas zustösst, solange du angestellt bist. Ein Freizügigkeitskonto hat keine Risikoversicherungen. Stirbst du, wird das Guthaben aber gemäss gesetzlicher Reihenfolge an Angehörige ausbezahlt (nicht an den Nachlass direkt). Bei Invalidität kannst du es beziehen, aber es gibt keine zusätzliche Rente von dort.
  • Zinsen und Rendite: Pensionskassen müssen auf den obligatorischen Teil mindestens einen vom Bundesrat festgelegten Zins gutschreiben (z.B. ~1% p.a.). Einige Kassen erzielen mit Anlagen gute Renditen und zahlen gelegentlich Überschussbeteiligungen. Das Freizügigkeitskonto dagegen hat keine garantierte Verzinsung und war oft niedriger verzinst. Allerdings kannst du im Freizügigkeitskonto selbst entscheiden, ob du es investierst oder nicht, was in der PK nicht direkt der Fall ist.
  • Leistungen im Alter: Aus einer Pensionskasse kannst du normalerweise wählen, ob du eine lebenslange Rente oder einen Kapitalbezug (oder Mischung) willst. Die Rente wird mit einem Umwandlungssatz aus deinem Guthaben berechnet. Ein Freizügigkeitskonto bietet keine Rentenoption an. Du kannst dir bei Fälligkeit nur das Kapital auszahlen lassen. Wenn du eine Rente möchtest, müsstest du mit dem Kapital z.B. bei einer Versicherung eine Rente einkaufen.
  • Zweck und Dauer: Die Pensionskasse ist für die aktive Vorsorge während dem Erwerbsleben gedacht. Ein Freizügigkeitskonto ist temporär – es überbrückt Zeiten zwischen Pensionskassen oder bis zum endgültigen Bezug. Es ist nicht gedacht, um es ewig liegen zu lassen über das Rentenalter hinaus (max. bis 70 Jahre aufschiebbar, Stand jetzt).
  • Mitgliedschaft/Zugehörigkeit: In einer Pensionskasse bist du automatisch versichert über deinen Arbeitgeber. Ein Freizügigkeitskonto wählst du frei bei einem Anbieter und hast dort eine individuelle Vorsorgevereinbarung.
  • Keine neuen Einkäufe: In eine Pensionskasse kannst du freiwillig zusätzliche Einkäufe tätigen (steuerbegünstigt) wenn Lücken bestehen. Ins Freizügigkeitskonto kann man kein zusätzliches Geld einzahlen; man könnte höchstens freiwillig 3. Säule sparen.

Kurz gesagt: Die Pensionskasse ist eine aktive, vom Arbeitgeber mitgestaltete Vorsorge mit Versicherungs- und Rentenleistungen, während das Freizügigkeitskonto eine passive Parkstation für bereits erworbenes Guthaben ist, ohne neue Einzahlungen oder Versicherungsleistungen. Beide gehören zum System der 2. Säule und verfolgen das Ziel, deine Altersvorsorge zu sichern – nur in unterschiedlichen Lebenslagen.

Freizügigkeitskonto vergleichen: Worauf solltest du achten?

Bei der Wahl deines Freizügigkeitskontos lohnt es sich, einen Vergleich der Angebote anzustellen. Auch wenn wir hier keine konkreten Anbieter empfehlen (neutraler Überblick), geben wir dir ein paar Kriterien an die Hand:

  • Zinsen: Wie hoch ist der Zinssatz auf dem Konto? Schaut man auf den Freizügigkeitskonto-Vergleich, liegen die Zinsen je nach Anbieter zwischen 0% und ~1%. Jeder zusätzliche Zehntelprozentpunkt kann bei grösseren Beträgen auf Dauer etwas ausmachen. Prüfe auch, ob der Zinssatz nur für einen begrenzten Betrag gilt (manche zahlen z.B. bis 50’000 CHF einen anderen Zins als darüber).
  • Gebühren: Sind Kontoführungskosten vorhanden? Was kostet eine Auszahlung (Saldierung) oder ein WEF-Vorbezug? Einige klassische Banken verlangen z.B. eine Austrittsgebühr (z.B. CHF 300–400), während viele neuere Anbieter kostenlos sind. Achte im Kleingedruckten auf solche Kosten, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
  • Anlagemöglichkeiten: Möchtest du das Geld nur parkiert als Cash oder hast du Interesse an Anlagen (Depot)? Nicht jeder Anbieter erlaubt Wertschriften. Wenn du an der Börse partizipieren willst, wähle eine Stiftung, die Fonds/ETFs anbietet. Falls nein, reicht ein klassisches Konto.
  • Flexibilität & Service: Wie einfach ist die Kontoeröffnung und Verwaltung? Moderne Online-Anbieter bieten oft eine App und rasche Eröffnung per Video-Ident. Bei traditionellen Banken musst du evtl. physisch unterschreiben oder in die Filiale. Überlege, was dir lieber ist. Brauchst du persönliche Beratung vor Ort, oder kommst du online klar? Auch der Kundenservice (Sprache, Erreichbarkeit) kann ein Kriterium sein.
  • Sicherheit der Institution: Freizügigkeitsgelder sind geschützt, doch man fühlt sich wohler bei einem seriösen Anbieter. Grosse Banken oder Versicherer sind vertrauenswürdig, aber auch staatlich beaufsichtigte Stiftungen von neuen Playern sind sicher. Prüfe, ob der Anbieter der FINMA untersteht und wie lange er schon tätig ist. (Tipp: Swisscanto Freizügigkeitsstiftung z.B. gehört den Kantonalbanken, Credit Suisse und UBS haben eigene Stiftungen, und auch Versicherer wie Swiss Life bieten Lösungen – bekannte Namen können Vertrauen geben, während Fintechs oft mit Innovation und günstigen Konditionen punkten.)
  • Besondere Features: Manche Anbieter bieten Besonderheiten an, z.B. Zwei-Konten-Lösung unter einem Dach (praktisch fürs Splitting), oder die Möglichkeit, schrittweise zu investieren (Tranchenkäufe). Überlege, ob solche Features für dich relevant sind.

Am Ende ist das beste Freizügigkeitskonto jenes, das zu deinen Bedürfnissen passt. Jemand, der nur 6 Monate überbrückt, wird auf andere Dinge achten (z.B. keine Gebühren für kurze Dauer), als jemand, der 10 Jahre selbständig bleibt (der will vielleicht investieren und Steuern optimieren). Zum Glück kannst du jederzeit vergleichen und wechseln – du bist also nicht verheiratet mit deiner ersten Wahl.

FAQ zum Freizügigkeitskonto

Wie bekomme ich mein Geld von einem Freizügigkeitskonto?

Du erhältst dein Geld vom Freizügigkeitskonto, indem du einen Auszahlungsantrag stellst, sobald ein Berechtigungsgrund vorliegt (z.B. Pensionierung, Auswanderung, Selbständigkeit). Die Freizügigkeitsstiftung überprüft den Antrag und zahlt dir das Guthaben auf dein Bankkonto aus. Ohne solchen Grund kannst du es spätestens beim Erreichen des Rentenalters beziehen.

Wie viel kostet ein Freizügigkeitskonto?

In vielen Fällen ist ein Freizügigkeitskonto kostenlos in der Führung. Jedoch können gewisse Anbieter Gebühren erheben, z.B. eine jährliche Verwaltungspauschale oder Gebühren bei einer Auszahlung/Überweisung. Es lohnt sich, Offerten zu vergleichen: Oft haben Online-Anbieter keine Jahresgebühr, während traditionelle Banken geringe Gebühren erheben können.

Kann ich Geld von einem Freizügigkeitskonto abheben?

Einfach so abheben (wie bei einem Sparkonto) geht nicht, da das Guthaben bis zur Pensionierung oder einem speziellen Ereignis gesperrt ist. Du kannst nicht beliebig Teilbeträge entnehmen. Nur in den gesetzlich definierten Fällen – z.B. Vorbezug für Wohneigentum, Aufnahme Selbständigkeit, endgültige Ausreise, kleine Guthaben oder Pensionierung – ist eine (teilweise) Auszahlung erlaubt. Ansonsten bleibt das Geld auf dem Konto, bis du es berechtigt auszahlen lassen kannst.

Ist ein Freizügigkeitskonto in der Schweiz kostenlos?

Ja, viele Freizügigkeitskonten sind kostenlos. Die meisten Freizügigkeitsstiftungen verlangen keine direkten Kosten für die Eröffnung und Führung, da sie dein Geld verzinsen und damit wirtschaften können. Dennoch gibt es Ausnahmen: Einige Banken erheben kleine Kontogebühren oder verrechnen Serviceleistungen. In der Regel findest du aber problemlos ein kostenloses Angebot. Achte eher auf versteckte Kosten (z.B. Austrittsgebühr), weniger auf die Eröffnung an sich.

Ist ein Freizügigkeitskonto steuerpflichtig?

Während der Laufzeit nein, bei Auszahlung ja. Solange dein Geld auf dem Freizügigkeitskonto liegt, fallen keine Steuern auf dieses Vermögen an (weder Einkommens- noch Vermögenssteuer in der Schweiz). Sobald du das Geld beziehst, wird jedoch die Kapitalauszahlungssteuer fällig. Diese einmalige Steuer ist abhängig von Kanton und Betrag, aber niedriger als normale Einkommensteuer. Du gibst den Bezug in der Steuererklärung an bzw. bei Wegzug wird die Steuer direkt an der Quelle abgezogen.

Sind Freizügigkeitskonto und Pensionskasse das gleiche?

Nein. Die Pensionskasse ist dein aktives Vorsorgekonto während der Anstellung, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen und das auch Risiken abdeckt (Tod/Invalidität) sowie eine Rentenoption bietet. Das Freizügigkeitskonto dagegen ist eine Überbrückungslösung: Es nimmt dein Pensionskassengeld auf, wenn du keinen Arbeitgeber hast, zahlt meist nur Zinsen und bietet keine Versicherungsleistungen. Beide gehören zur 2. Säule, aber erfüllen unterschiedliche Rollen im Vorsorgesystem.

Muss oder kann ich meine Freizügigkeitsgelder an die Pensionskasse überweisen?

Jein. Es gibt zwar ein Gesetz dafür, aber für die Einhaltung bist du selbst verantwortlich. Es gibt keine direkte Kontrollinstanz – also keinen „Polizisten“ – der die Überweisung überwacht.

Wenn du eine neue Arbeitsstelle antrittst, musst du gemäss Art. 3 FZG (Freizügigkeitsgesetz) deine Freizügigkeitsgelder an die neue Pensionskasse überweisen. Diese Pflicht basiert auf dem Grundsatz der lückenlosen beruflichen Vorsorge.

Das Gesetz (Art. 4 Abs. 2bis BVG) sieht vor, dass die Freizügigkeitseinrichtung die Gelder direkt an die neue Vorsorgeeinrichtung überweisen muss.

Wie kann ich mehr aus meinen Freizügigkeitsgeldern machen?

Anstatt die Gelder in eine Pensionskasse zu überweisen, kannst du sie – je nach deiner Situation, Risikofähigkeit und -freudigkeit – in einem Depot mit hohem Aktienanteil belassen. Siehe dazu den oberen Punkt. Dies ist jedoch definitiv etwas, was du genau mit einem Berater besprechen musst. Vor allem die Ein- und Ausstiegsszenarien müssen gut gewählt sein, denn während der Laufzeit kannst du keine Anteile mehr günstig nachkaufen. Diese Strategie ist wirklich nur für Profis geeignet, und dazu müssen alle weiteren individuellen Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden.

Wo finde ich meine vergessene Pensionskassengelder?

Vergessene oder „verloren gegangene“ Pensionskassengelder kannst du über die Zentralstelle 2. Säule aufspüren. Diese zentrale Anlaufstelle führt ein Register aller gemeldeten Freizügigkeitskonten und -policen. Du kannst dort kostenlos eine Anfrage stellen, um herauszufinden, ob Vorsorgeguthaben auf deinen Namen existieren. Die Bearbeitung dauert etwa 6 Monate. Dein Berater kann dir zeigen, wie du schneller an die Information kommst. Wichtig: Der Anspruch auf diese Gelder verjährt nach einer bestimmten Zeit.

Mehrere Milliarden Franken warten auf ihre rechtmässigen Besitzer – und da diese Gelder nicht investiert sind, verlieren sie jährlich an Kaufkraft 🤯.

Begünstigung nach meinem Tod

Nach deinem Tod geht dein Freizügigkeitsguthaben an deine Begünstigten über. Die Reihenfolge der Begünstigten ist gesetzlich geregelt, kann aber teilweise durch eine schriftliche Begünstigungserklärung angepasst werden. Grundsätzlich sind zuerst überlebende Ehepartner/eingetragene Partner und Kinder begünstigt, danach folgen weitere Angehörige gemäss einer festgelegten Kaskade. Wie du das optimal gestalten kannst und was noch rechtens ist, das ist im Rahmen einer Finanzberatung zu klären. Weitere Infos

Nutze deine Freizügigkeit – und hol dir bei Bedarf Rat

Ein Freizügigkeitskonto mag zunächst kompliziert klingen, ist aber in Wahrheit dein Freund und Helfer in Phasen beruflicher Veränderung. Es sorgt dafür, dass dein mühsam angespartes Pensionskassenkapital sicher erhalten bleibt, bis du es wieder brauchst. Egal ob Jobpause, Selbständigkeit oder Auswanderung – mit dem richtigen Umgang und etwas Planung (Stichwort Steuern und Zinsen) kannst du das Optimum aus deinem Freizügigkeitsguthaben herausholen.

Wichtig ist, informiert zu sein und die Weichen frühzeitig zu stellen: Wähle einen passenden Anbieter, kenne die Auszahlungsbedingungen und nutze bei Bedarf Möglichkeiten wie Splitting oder Anlagen. So bleibt deine Altersvorsorge auch in turbulenten Zeiten auf Kurs.

Hast du noch Fragen oder Unsicherheiten? Zögere nicht, dich bei mir zu melden. Ich stehe dir mit Rat und Tat zur Seite – von der Wahl des passenden Freizügigkeitskontos bis zur strategischen Planung deiner Bezüge. 💼🤝 Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass dein Geld zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist. Jetzt Kontakt aufnehmen und die Vorsorge entspannt angehen – damit du auch finanziell “frei(er)” und ungezwungen in die Zukunft schauen kannst!

 

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Disclaimer und Klarstellung

Dieser Blogbeitrag wurde von niemandem bezahlt und spiegelt ausschliesslich meine persönliche Meinung wider.
Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden und können im schlimmsten Fall zum kompletten Verlust des eingesetzten Kapitals führen. Es ist dein Geld – nimm dir die Zeit, dich gründlich zu informieren. Dies ist keine Anlageberatung. Anlageberatungen erfolgen ausschliesslich persönlich und individuell. Auch nicht digital, denn ein falscher Klick ist schnell gemacht, aber die Konsequenzen werden oft erst im Nachhinein schmerzhaft klar


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