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Arzt in der Schweiz – angestellt oder selbstständig?

Oktober 23, 2025

👁️‍🗨️ Auf einen Blick

Als Arzt die grossen Frage: angestellt oder selbstständig? Die Entscheidung zwischen Anstellung und Selbstständigkeit als Arzt in der Schweiz beeinflusst dein Einkommen, deine Vorsorge und deine Versicherungssituation grundlegend.

  • Die grosse Frage: Als angestellter Arzt geniesst du finanzielle Sicherheit mit weniger Bürokratie, während du als selbstständiger Arzt mehr verdienen kannst, aber das volle unternehmerische Risiko trägst.
  • Einkommen: Selbstständige Ärzte können brutto mehr verdienen, aber müssen alle Sozialabgaben selbst tragen, weshalb sie deutlich mehr erwirtschaften müssen, um netto wirklich besser dazustehen.
  • Vorsorge und Rente: Angestellte Ärzte profitieren von automatischer Altersvorsorge durch die Pensionskasse, während selbstständige Ärzte eigenverantwortlich für ihre Vorsorge sorgen müssen.
  • Versicherungen: Während angestellte Ärzte von umfassenden Versicherungsleistungen durch den Arbeitgeber profitieren, müssen selbstständige Ärzte alle Versicherungen wie Berufshaftpflicht und Unfallversicherung selbst organisieren und finanzieren.

 

Du stehst als Arzt in der Schweiz vielleicht vor der grossen Frage: selbstständig oder angestellt – was lohnt sich mehr? Klar, es gibt Vor- und Nachteile in beiden Fällen. Hier schauen wir auf die finanzielle Seite dieser Entscheidung: 💰 Lohn, Finanzplanung als Arzt, Vorsorge, Versicherungen und Steuern. Schonmal vorab – eine pauschale Antwort gibt es nicht – die Finanzplanung für Ärzte ist komplex und sehr individuell. Aber keine Angst: Dafür gibt’s Profis. Schauen wir uns erstmal die Details an.

Angestellt oder selbstständig – die grosse Frage

Angestellt im Spital oder selbstständig in eigener Praxis? Diese Entscheidung prägt dein Berufsleben finanziell enorm. Als angestellter Arzt hast du einen sicheren Lohn, geregelte Sozialleistungen und weniger administrativen Aufwand. Als selbstständiger Arzt bist du dein eigener Chef, mit Chancen auf höheres Einkommen – trägst aber auch das volle Risiko und die ganze Bürokratie.

Stell dir vor, du vergleichst zwei Kollegen: Dr. Angestellt arbeitet im Spital mit fixem Gehalt, Dr. Selbstständig führt eine eigene Praxis. Wer steht finanziell besser da? Die einen sagen: „Selbstständige Ärzte verdienen viel mehr.“ Andere meinen: „Im Spital hast du es finanziell sorgloser.“ Wie so oft liegt die Wahrheit irgendwo in der Mitte. Schauen wir uns die wichtigsten Punkte im Detail an – so kannst du besser entscheiden, was für dich passt.

 

Beides ist möglich. Viele Ärzte sind sowohl angestellt als auch selbstständig tätig, was vorsorgetechnisch oft eine besondere Herausforderung darstellt. Bitte lass dich von einem ausgewiesenen Experten beraten.

Einkommen: Wie viel bleibt dir wirklich?

Beginnen wir mit dem Einkommen – schliesslich interessiert jeden Arzt, was am Ende des Monats auf dem Konto landet. Man hört oft, selbstständige Fachärzte würden viel mehr verdienen als angestellte Ärzte. Statistiken zeigen tatsächlich: In der Schweiz liegt das durchschnittliche Jahreseinkommen eines angestellten Facharztes etwa bei 200'000 Franken, während ein selbstständiger Facharzt im Schnitt rund 300’000–320’000 Franken schafft. Wow, denkt man sich, selbstständig lohnt sich ja richtig! – Aber Achtung, brutto ist nicht gleich netto!

Als angestellter Arzt bekommst du dein Gehalt abzüglich der üblichen Abzüge ausbezahlt. Dein Arbeitgeber beteiligt sich an vielen Kosten: Er übernimmt die Hälfte der AHV/IV-Beiträge, zahlt Pensionskassen-Beiträge mit und versichert dich gegen Berufsunfälle. Beispiel: Bei 150'000 Franken Bruttolohn ziehst du ca. 7.5% AHV/IV/EO und 1.1% ALV (Arbeitslosenversicherung) ab – aber nur auf deinen Anteil, der Arbeitgeber zahlt den Rest. Dazu kommt dein Anteil an der Pensionskasse, vielleicht ~10% (je nach Alter und PK-Plan). Bleiben grob 120'000 Franken vor Steuern übrig. Nach Steuern (sagen wir rund 20–25% je nach Kanton) hast du vielleicht 90'000–95'000 Franken netto auf dem Konto. Zusätzlich hast du aber automatisch in dem Jahr zigtausend Franken in deine Pensionskasse eingezahlt (Arbeitgeber und du zusammen) – das ist dein Altersguthaben, auch wenn du es erst später siehst.

Und Dr. Selbstständig? Nehmen wir an, deine Praxis wirft nach Kosten ebenfalls 150'000 Franken Gewinn ab (das entspricht vereinfacht deinem „Bruttolohn“ als Selbstständiger). Klingt gleich – nur jetzt kommen alle Abzüge komplett aus deiner Tasche: AHV/IV/EO ca. 10% (weil kein Arbeitgeber mitzahlt), kein automatischer Pensionskassen-Abzug (dazu gleich mehr bei Vorsorge), und keine ALV (du bist ja nicht arbeitslosenversichert – auch dazu nachher noch mehr). Nach Sozialabgaben bleiben etwa 135'000 Franken. Dieser Betrag wird nun als Einkommen versteuert. Da 150k Gewinn dem 150k Lohn von Dr. Angestellt entspricht, zahlst du vergleichbar Steuern – wieder vielleicht ~25% = rund 35'000 Franken (je nach Kanton/Gemeinde unterschiedlich). Übrig bleibt grob 100'000 Franken netto. Ups – damit hat Dr. Selbstständig am Ende weniger auf dem Konto als Dr. Angestellt, obwohl brutto gleich! 😮 Woran liegt’s? Er hat die vollen Sozialabgaben selbst getragen und noch nichts für die Pension zurückgelegt.

Der Clou ist: Als Selbstständiger musst du deutlich mehr verdienen als ein Angestellter, damit auch mehr netto bei dir bleibt. Hast du z.B. 250'000 Franken Gewinn aus der Praxis, schaut die Rechnung besser aus: Nach ~10% AHV (25k) bleiben 225k, nach Steuern (die auf so ein Einkommen höher ausfallen, vielleicht ~30%, also ~75k) könnten rund 150'000 Franken netto resultieren. Dann merkst du den finanziellen Vorteil deiner Selbstständigkeit deutlich. Dafür arbeitest du aber in der Regel auch mehr und trägst mehr Verantwortung. Viele Studien zeigen, dass selbstständige Ärzte im Schnitt ~20% höheren Stundenlohn erzielen als Angestellte – weil sie oft 20% mehr Stunden arbeiten. 😉

Als Arzt selbstständig hast du nach oben hin mehr Verdienstmöglichkeiten, aber ohne Fleiss kein Preis. Du musst genügend Umsatz machen, um Praxis-Kosten und Sozialabgaben zu decken und noch besser dazustehen als mit einem Spital-Lohn. Ein angestellter Arzt hingegen hat ein fixes Einkommen und weniger Schwankungen – dafür ist das Gehalt nach oben gedeckelt (Chefarztposten sind begrenzt 😅). Reich wirst du in beiden Varianten nicht über Nacht, aber gut leben kannst du als Arzt zum Glück in jedem Fall.

Beispiel: Nettolohn-Vergleich angestellt vs. selbstständig

Zur Veranschaulichung ein kurzer Nettolohn-Vergleich:

  • Dr. Angestellt: Bruttolohn 180'000 CHF im Spital. Nach Abzügen für AHV/IV, ALV, Pensionskasse und Steuern bleiben ca. 110'000 CHF netto direkt verfügbar. Zusätzlich fliessen ~20'000–30'000 CHF in seine Pensionskasse als Altersvorsorge (Arbeitgeber + Arbeitnehmer-Beitrag).
  • Dr. Selbstständig: Praxis-Gewinn 180'000 CHF (vergleichbar brutto). Nach vollen Sozialabgaben (ca. 18'000 AHV/IV, keine ALV) und Steuern bleiben vielleicht 120'000 CHF netto übrig. Klingt nach mehr – aber Achtung: Von diesen 120k musst du erst noch selbst für die Altersvorsorge sparen (z.B. in Säule 3a), sonst steht Dr. Selbstständig im Alter schlechter da. Netto und Vorsorge eingerechnet, fährt Dr. Angestellt in diesem Szenario finanziell sogar etwas besser.

Merke: Erst bei deutlich höherem Gewinn als Selbstständiger hast du wirklich mehr in der Tasche und genug fürs Alter vorgesorgt. Diese Beispielrechnung zeigt vereinfacht, wie individuell die Finanzplanung für Ärzte sein kann – jede Situation ist anders!

Vorsorge und Rente: Altersvorsorge als Arzt planen

Kommen wir zur Vorsorge – dem lieben Thema Rente 🧐. Als angestellter Arzt bist du automatisch in der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse, 2. Säule) versichert. Dein Arbeitgeber und du zahlen monatlich Beiträge ein, die für dein Alter (und Invalidität/Todesfall) angespart werden. Zusätzlich zahlst du via Gehalt die 1. Säule (AHV/IV). Zusammengerechnet ermöglicht das meist, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu etwa 60% weiterzuführen – natürlich abhängig von Karriere, Lohn und Pensionskassenplan. Kurz gesagt: Als Angestellter kümmert sich dein Arbeitgeber mit darum, dass du fürs Alter sparst. Du kannst freiwillig noch privat vorsorgen (z.B. Säule 3a Einzahlungen bis ca. 7'000 CHF pro Jahr als Arzt mit Pensionskasse), aber du musst nicht zwingend mehr tun, um zumindest eine Basisabdeckung zu haben.

Als selbstständiger Arzt sieht das anders aus. Du hast keine obligatorische Pensionskasse. 😯 Die Altersvorsorge liegt voll in deiner Verantwortung. Natürlich zahlst du weiterhin AHV/IV (1. Säule) – sogar den doppelten Anteil, da kein Arbeitgeber mitbezahlt. Aber die 2. Säule fällt weg, es sei denn du unternimmst selbst etwas: Du kannst dich z.B. einer Vorsorgestiftung oder Verbands-Pensionskasse für Selbstständige anschliessen (freiwillig), oder – was viele tun – du nutzt die Säule 3a maximal aus. Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen wesentlich mehr in 3a einzahlen (bis 20% vom Nettoeinkommen, maximal ~35'000 CHF pro Jahr). Das ist eine super Möglichkeit, steuerbegünstigt fürs Alter zu sparen. Aber: Disziplin ist gefragt! Du musst selbst entscheiden, wie viel du jedes Jahr für später zur Seite legst. Kein HR und keine Lohnabrechnung erinnert dich daran. Wenn du es vergisst oder aufschiebst („dieses Jahr investiere ich lieber in eine neue Praxiseinrichtung als in die Rente“), kann es passieren, dass deine Altersvorsorge hinterher hinkt.

Zusätzlich bieten Pensionskassen für Angestellte oft Leistungen bei Invalidität (Erwerbsunfähigkeit) und für Hinterbliebene. Als Selbstständiger musst du überlegen: Wie ist meine Familie abgesichert, wenn mir etwas zustösst? Ohne Pensionskasse gibt es keine Witwen- oder Waisenrente ausser der kleinen AHV-Rente. Hier kann private Vorsorge in Form von Lebensversicherungen oder Invaliditätsversicherungen sinnvoll sein. Kurzum: Die Vorsorge für dich als Arzt will (muss!) gut geplant sein – besonders in der Selbstständigkeit. Es gibt zwar keinen Pflicht-Anschluss an eine 2. Säule für Selbstständige, aber empfehlenswert ist es, sich freiwillig anzuschliessen oder alternativ konsequent privat zu sparen oder noch besser zu investieren. Sonst droht im schlimmsten Fall als selbstständiger Arzt im Alter ein böses Erwachen mit lediglich der AHV-Minimalrente und sozialer Abstieg. 😬 Leider keine Einzelfälle.

Versicherungen: Was ein Arzt alles absichern muss

Weiter geht’s mit dem Thema Versicherungen für Ärzte. Hier zeigen sich grosse Unterschiede, ob du angestellt oder selbstständig bist. Ein Angestellter hat vieles schon geregelt im „Rundum-sorglos-Paket“ des Arbeitgebers, während Selbstständige sich um praktisch alles selbst kümmern müssen. Ein Überblick:

Als angestellter Arzt profitierst du von folgenden Absicherungen automatisch oder vergünstigt:

  • Unfallversicherung: Dein Arbeitgeber versichert dich nach UVG gegen Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle. Du bist also 24/7 gegen Unfallschäden versorgt. Die Prämie für Nichtberufsunfälle wird oft vom Lohn abgezogen (ein kleiner Prozentsatz), aber darum kümmert sich das Spital. Wenn du mal vom Bike fällst oder beim Skifahren gestürzt bist, übernimmt diese Versicherung die Behandlungskosten und zahlt sogar einen Teil deines Lohns, wenn du arbeitsunfähig bist.
  • Krankentaggeld: Viele Spitäler haben eine Kollektivversicherung, die dein Gehalt weiterzahlt (meist 80-100%) falls du länger krank bist. Gesetzlich muss ein Arbeitgeber zwar nur für eine begrenzte Zeit Lohn fortzahlen, aber üblich ist eine Versicherung, die z.B. bis zu 720 Tage 80% deines Lohns übernimmt. Für dich heisst das: Auch bei längerer Krankheit hast du kein sofortiges Einkommensproblem.
  • Invalidität und Todesfall: Wie erwähnt, über die Pensionskasse bist du gegen Erwerbsunfähigkeit versichert. Wirst du invalide, zahlt die PK eine Rente (zusätzlich zur staatlichen IV-Rente). Stirbst du, erhalten Angehörige (Partner, Kinder) eine Hinterbliebenenrente. Du musst dich nicht selbst um entsprechende Policen kümmern – das ist Teil deines Anstellungspakets.
  • Berufshaftpflicht: Im Spital bist du in der Regel über den Arbeitgeber haftpflichtversichert. Wenn bei einer Behandlung ein Fehler passiert, greift die Versicherung des Spitals/Klinik und übernimmt Schadenersatzansprüche. Als angestellter Arzt musst du also keine eigene Berufshaftpflichtversicherung bezahlen (ausser vielleicht bei Nebentätigkeiten).
  • Arbeitslosenversicherung: Solange du angestellt bist und Beiträge zahlst, bist du gegen Arbeitslosigkeit versichert. Sollte das Unwahrscheinliche passieren und du verlierst deine Stelle, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld (üblicherweise 70–80% des letzten Lohns bis zu einem gewissen Maximum).

Jetzt zur anderen Seite: Als selbstständiger Arzt musst du an einige zusätzliche Versicherungen denken, damit du und deine Praxis rundum geschützt seid:

  • Unfallversicherung: Du bist dein eigener Arbeitgeber – also musst du dich selbst versichern. Entweder schliesst du eine Unfallversicherung bei einer Versicherung (oder der Suva) ab oder du erweiterst deine Krankenkasse mit der Unfalloption. Ohne das zahlst du bei einem Unfall alle Kosten selbst. Die Prämien dafür hängen von deinem Einkommen und Risikoprofil ab, sind aber im Vergleich zum möglichen Schaden gering. Nicht vergessen: auch deine Angestellten in der Praxis (MPAs, Praxisassistenten) benötigen eine Unfallversicherung, jetzt bist du dafür verantwortlich!
  • Krankentaggeld / Erwerbsausfallversicherung: Wenn du als selbstständiger Arzt krank wirst oder einen Unfall hast, zahlt dir niemand automatisch den Lohn weiter – du bist ja die Firma. Stell dir vor, du fällst für 3 Monate aus: ohne Vorsorge könntest du in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil kein Geld reinkommt. Daher ist eine Krankentaggeld-Police für Selbständige praktisch Pflicht. Du bestimmst die Deckung (z.B. ab dem 30. Tag bis 720 Tage 80% deines Einkommens). Die Prämie dafür richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschter Leistung – kann ein paar Prozent deines Einkommens ausmachen. Aber diese Versicherung sorgt dafür, dass deine Praxis und dein Privatbudget nicht sofort krachen gehen, wenn du länger ausfällst.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Als selbstständiger Arzt musst du zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen – dies ist kantonal geregelt und Voraussetzung für den Praxisstart. Ein einzelner Behandlungsfehler kann zu Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe führen, besonders bei dauerhaften Patientenschäden. Während in der Anstellung das Spital diese Versicherung übernimmt, benötigst du jetzt deine eigene Police. Die Kosten bleiben glücklicherweise überschaubar: Je nach Fachrichtung liegen sie zwischen CHF 600 und 1'500 pro Jahr für übliche Deckungssummen. Ein gut investierter Betrag für einen ruhigen Schlaf!
  • Praxis-Inventar und Betriebsversicherung: Dein teures Ultraschallgerät, die IT-Anlage, das Mobiliar – was, wenn ein Brand oder Diebstahl passiert? Als Praxisinhaber solltest du eine Geschäftsversicherung haben, die Sachschäden abdeckt. Ausserdem wichtig: eine Betriebshaftpflicht (falls z.B. ein Patient in deiner Praxis auf frisch gewischtem Boden ausrutscht – solche Nicht-Malheur müssen auch versichert sein). Diese Versicherungen kosten zwar auch etwas, aber ohne könnte ein Unglück dein Geschäft ruinieren.
  • Alters- und Risikovorsorge: Wie oben besprochen, solltest du freiwillig für Alter, Invalidität und Hinterlassenenvorsorge sorgen. Das kann über Einzahlungen in Säule 3a, Risikoversicherung oder den Anschluss an eine Pensionskasse geschehen. Da gibt es attraktive Lösungen abseits von 08/15, speziell für dich.
  • Kein ALV-Schutz: Beachte, dass du als Selbstständiger keine Arbeitslosenversicherung hast. Wenn du deine Praxis schliessen müsstest (z.B. aus wirtschaftlichen Gründen oder Gesundheit), hast du kein Anrecht auf Taggelder von der ALV. Dieses Risiko musst du selber tragen. Das motiviert natürlich, früh genug finanziell vorzusorgen und Reserven anzulegen.

Du siehst, als selbstständiger Arzt in der Schweiz trägst du ein ganzes Bündel an Verantwortungen, für die zuvor im Angestelltenverhältnis dein Arbeitgeber aufgekommen ist. Das bedeutet nicht, dass es schlechter ist – aber du musst es einplanen (sowohl organisatorisch als auch finanziell). Viele Versicherungen gibt’s in Paketen oder über Verbände etwas günstiger. Dennoch: Vergiss nicht, diese Posten in deiner Kalkulation zu berücksichtigen, bevor du dich in die Selbstständigkeit stürzt.

Steuern: Was bleibt dir als Arzt nach dem Fiskus?

Zu guter Letzt das Thema, das niemand mag, aber alle betrifft: Steuern. 🙈 Ob du angestellt oder selbstständig bist – Steuern zahlst du so oder so. Aber die Art und Höhe können sich unterscheiden.

Angestellte Ärzte haben es relativ unkompliziert: Dein Lohn wird als Einkommen versteuert. Wenn du Schweizer Bürger oder C-Bewilligung hast, zahlst du die Steuern in der Regel direkt via Rechnung (nicht Quellensteuer, die betrifft vor allem ausländische Ärzte mit L-Bewilligung/B-Bewilligung ohne C). Du kannst ein paar berufsbedingte Auslagen abziehen (Fachliteratur, Berufskleidung, Fahrkosten ins Spital, etc.), aber wirklich viel Spielraum hat man nicht. Das Schweizer Steuersystem ist progressiv: Je mehr du verdienst, desto höher der prozentuale Steueranteil. Beispiel: Bei 100'000 CHF Einkommen zahlst du je nach Kanton vielleicht um die 10–15% Steuern. Bei 200'000 CHF können es schon 20–25% sein, und 300'000 CHF Einkommen können gegen 30% Gesamtsteuerlast bedeuten (inkl. Bund/Kanton/Gemeinde). Das heisst: Von zusätzlichen Einkommen bleibt netto immer weniger übrig, weil der Staat – oder in unserem Fall der Steuerbeamte – mehr abknöpft. Als Angestellter kannst du daran wenig ändern, ausser in einen Kanton mit tieferen Steuern zu zügeln (Hallo Schwyz oder Zug 🙋‍♂️).

Selbstständige Ärzte haben einerseits ähnliche Steuerregeln (Einkommenssteuer nach demselben Tarif auf den erzielten Gewinn), andererseits aber mehr Möglichkeiten, die steuerbare Summe zu beeinflussen. Denn als Selbstständiger kannst du geschäftliche Ausgaben vom Einkommen abziehen, bevor der Gewinn versteuert wird. Dazu zählen z.B. Praxismiete, Geräte-Leasing, Löhne deines Praxispersonals, Fachweiterbildungen, Geschäftsfahrzeug-Kosten (falls du z.B. Hausbesuche machst) und so weiter. Auch Einzahlungen in die 3. Säule (privates Altersparen) kannst du vom Einkommen abziehen – und hier hast du als Selbständiger ja einen viel höheren Maximalbetrag, den du einzahlen darfst (was Steuern spart und für die Rente sinnvoll ist). Wenn du eine eigene AG oder GmbH gründest für deine Praxis, spielen zusätzlich Themen wie Dividenden vs. Lohn, Besteuerung auf Firmenebene etc. eine Rolle – diese Details sparen wir uns hier, es geht ja um den generellen Vergleich. Wichtig zu wissen: Ein findiger Selbstständiger kann seine Steuerlast etwas optimieren, indem er Ausgaben clever timed und Abzüge nutzt, während ein Angestellter relativ „starr“ sein Einkommen versteuert.

Aber bevor jetzt zu viel Euphorie aufkommt: Gewinne musst du natürlich erstmal erzielen, um überhaupt Steuern zahlen zu dürfen. 😜 Und wenn du als selbstständiger Arzt sehr hohe Gewinne hast, landest du steuerlich in einer hohen Progressionsstufe – da beisst die Maus keinen Faden ab. Es kann sogar sein, dass du bei z.B. 300'000 CHF Gewinn unterm Strich prozentual mehr Steuern zahlst als ein Chefarzt mit 300'000 CHF Lohn, weil letzterer vielleicht noch gewisse Abzüge aus der Pensionskasse hat. Mein Tipp: Plan unbedingt genügend für Steuern zurück! Gerade Selbstständige vergessen leicht, dass das Geld nicht alles ihnen gehört – ein schöner Batzen geht ans Steueramt. Am besten legst du für jeden verdienten Franken schon mal grob 25–30 Rappen auf die Seite für Steuern, damit es keine böse Überraschung gibt. Und natürlich: Mit ganzheitlicher und professioneller Steuer- und Finanzberatung lassen sich legale Steueroptimierungen finden, egal ob angestellt oder selbstständig. Dazu im Fazit gleich mehr.

Beschränkung für Einkäufe beachten! Nach einem Zuzug in die Schweiz können in den ersten fünf Jahren jährlich maximal 20% des versicherten Lohnes eingekauft werden.

 

Als Arzt neu in der Schweiz – was du gesondert beachten solltest

In der Schweiz gibt es für Ärzte, insbesondere für ausländische Neuzulassungen, verschiedene Regulierungen, die sich auch auf die Möglichkeit der Niederlassung und damit indirekt auf "Einkäufe" (im Sinne von Praxiseröffnung oder -übernahme) auswirken können. Es ist wichtig zu beachten, dass das Schweizer Gesundheitswesen kantonal geregelt ist, was auch zu Unterschieden zwischen den Kantonen führen kann.

Hier die wichtigsten Punkte, die für die ersten Jahre der Tätigkeit relevant sind:

Zulassungsstopp / Höchstzahlen für ambulante Ärzte:

  • Zulassungssteuerung (Bedürfnisklausel): Seit 2022 gibt es in der Schweiz eine Zulassungssteuerung, die den Kantonen ermöglicht, Höchstzahlen für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte festzulegen. Dies soll eine Überversorgung in bestimmten Fachbereichen verhindern und die Kosten im Gesundheitswesen eindämmen.
  • Betroffene Fachbereiche: Von dieser Regelung sind Mediziner fast aller Bereiche betroffen (z.B. Orthopädie, Neurologie, Urologie, Radiologie). Haus- und Kinderärzte sowie psychiatrisch tätige Mediziner sind in der Regel nicht betroffen, da hier oft ein Mangel besteht.
  • Ausnahmen: Neue Ärzte werden in überversorgten Fachbereichen nur zugelassen, wenn andere Mediziner aufhören zu arbeiten. Für bereits zugelassene Ärzte ist kein Bedürfnisnachweis notwendig.
  • Ausnahmen bei Unterversorgung:

Am 18. März 2023 trat eine Ergänzung des KVG in Kraft (Artikel 37), die es den Kantonen erlaubt, in bestimmten Fällen Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht zu gewähren. Diese Ausnahmen sind bis zum 31. Dezember 2027 befristet und gelten für folgende Fachgebiete:

  • Allgemeine Innere Medizin
  • Praktischer Arzt / Praktische Ärztin
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Voraussetzung für die Gewährung einer Ausnahme ist eine nachgewiesene Unterversorgung im jeweiligen Fachgebiet und Kanton. Die Umsetzung dieser Ausnahmeregelung obliegt den einzelnen Kantonen .

Ziel: Die Regelung zielt vorwiegend darauf ab, den Zustrom von Ärzten aus der EU einzudämmen und sieben Millionen Franken pro Jahr einzusparen.

 

Dreijährige Tätigkeitspflicht / Berufserfahrung:

  • Neue Zulassungsvoraussetzungen: Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Zulassungsvoraussetzungen für Ärztinnen und Ärzte. Ein zentraler Punkt ist die Anforderung, dass ausländische Ärzte drei Jahre Berufserfahrung an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte (z.B. in Spitälern) absolviert haben müssen, um eine ambulante Zulassung zu erhalten.
  • Praxis als Weiterbildungsstätte: Eine Arztpraxis wird seit 2022 faktisch nicht mehr als Ort zur Erlangung dieser dreijährigen Berufserfahrung akzeptiert.
  • Ausnahmen: Es gab parlamentarische Initiativen für Ausnahmen von dieser dreijährigen Tätigkeitspflicht, befristet bis Ende 2027 und nur für bestimmte medizinische Fachgebiete, wo eine nachgewiesene Unterversorgung besteht.
  1. Berufsausübungsbewilligung (BAB):
  • Neben der Registrierung der Diplome ist für die tatsächliche Niederlassung eine kantonale Berufsausübungsbewilligung (BAB) erforderlich. Diese ist in etwa einem Kassensitz gleichzusetzen.
  • Die meisten Kantone wenden den Zulassungsstopp an, was bedeutet, dass überwiegend keine neuen BAB für Fachspezialisten ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind meist die Fachgebiete der Grundversorgung.

 

Vorsicht bei provisionsbasierten Finanzberatungen für Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz

In der Schweiz gibt es eine Vielzahl an Finanzdienstleistern, die sich gezielt auf die Beratung von Ärztinnen und Ärzten spezialisiert haben. Auf den ersten Blick erscheint dieses Angebot attraktiv: versprochen werden massgeschneiderte Finanzlösungen, Unterstützung bei der Praxisgründung, Altersvorsorge, Steueroptimierung und Vermögensaufbau – speziell zugeschnitten auf die besonderen Bedürfnisse medizinischer Fachpersonen. Doch hinter diesen Angeboten verbirgt sich nicht selten ein System, das weniger dem Interesse der Klientinnen und Klienten dient, sondern vor allem den eigenen Provisionszielen.

Provision statt Transparenz: Ein systemisches Problem

Der Grossteil dieser „ärztespezifischen“ Beratungsstellen arbeitet auf Provisionsbasis. Das bedeutet: Die Beraterinnen und Berater erhalten keine direkte Bezahlung durch ihre Kundschaft, sondern verdienen an den Produkten, die sie verkaufen – beispielsweise Lebensversicherungen, Vorsorgeprodukte (Säule 3a/3b), Anlagelösungen oder Hypotheken. Diese Struktur führt zu einem grundlegenden Interessenkonflikt:

  • Verkauft wird, was Provision bringt – nicht was sinnvoll ist.
  • Teure, komplexe Produkte werden bevorzugt platziert, da sie höhere Abschlussvergütungen versprechen.
  • Langfristige Verträge mit hohen Rückkaufsverlusten werden schön gerechnet.
  • Objektive Vergleichbarkeit oder unabhängige Produktanalysen fehlen meist vollständig.

 

Überteuerte Preisstrukturen und mangelnde Neutralität

Hinter dem freundlichen Auftreten und dem scheinbar spezialisierten Wissen verbirgt sich oft eine hochpreisige Beratungsmaschinerie. Es werden Paketlösungen für mehrere Tausend Franken angeboten – teils mit fragwürdigem Inhalt und ohne jegliche Erfolgskontrolle. Besonders problematisch: Viele dieser „Beratungen“ sind nichts anderes als Verkaufsveranstaltungen. Anstelle einer strategischen, ganzheitlichen Finanzplanung erhält man eine Ansammlung von Verträgen und Produkten, deren Sinnhaftigkeit nur schwer nachvollziehbar ist.

  • "Honorarfrei" ist nicht kostenlos – oft sind die versteckten Kosten über Provisionen viel höher als ein transparentes Honorar.
  • Unabhängigkeit wird suggeriert, ist aber de facto nicht vorhanden, da die Berater an Versicherungspartner oder Produktanbieter gebunden sind.
  • Die Beratung erfolgt oft ohne vertieftes steuerliches oder unternehmerisches Know-how, was gerade für selbstständige Ärztinnen und Ärzte kritisch sein kann.

 

Die bessere Alternative: Unabhängige Finanzberatung

Wer eine seriöse und objektive Finanzplanung wünscht, sollte auf eine unabhängige Finanzberatung zurückgreifen. Dabei wird der Berater direkt vom Mandanten bezahlt – ohne Provisionen oder Produktverkauf. Nur so kann echte Neutralität gewährleistet werden. In der Schweiz ist dieses Modell zwar noch nicht weit verbreitet, aber es gibt einige spezialisierte Finanzberater, die transparente und produktunabhängige Beratung auf hohem Niveau leisten.

Last but not, least

Wir haben über verschiedene Vorsorgethemen besprochen, hier noch einige wichtige die nur erwähnt werden, denn sonst würde es das Mass sprengen.

Neben der klassischen Säule 3a und 3b, die dir verschiedene Anlagemöglichkeiten und flexible Vermögensbildung bieten, kannst du durch nachhaltige Geldanlagen und Immobilienvorsorge dein Portfolio diversifizieren.

Begleitete und durchdachte Finanzplanung, mit Steueroptimierung helfen dir, den Überblick zu behalten und deine Einzahlungen sowie Bezüge strategisch zu planen.

Denk auch an die familiäre Absicherung durch Lebensversicherungen und eine frühzeitige Pensionsplanung, die dir Flexibilität für deine Zukunft ermöglicht.

Vergiss nicht, dein Vermögen durch ETFs und Aktien aufzubauen und dich gegen Risiken wie Invalidität abzusichern, während du gleichzeitig Strategien zum Inflationsschutz entwickelst.

 

Dein Weg – deine Finanzen, Beratung hilft wirklich!

Mein Angebot: Ganzheitliche Beratung, Vorsorgeplanung, Vermögensplanung, Immobilienfinanzierung, Finanzplanung, Pensionierungsplanung, Versicherungstreuhand (Extern in guten Händen), Steueroptimierung

 

Ob angestellt oder selbstständig als Arzt – es gibt nicht die eine richtige Antwort, was besser ist. Finanziell hängt es von so vielen Faktoren ab: deiner Fachrichtung, deiner Persönlichkeit, wie viel unternehmerisches Risiko du eingehen willst, deinem Lebensstil, Familienplänen, Wohnort (Stichwort Steuern!) und sogar von Zufällen. Fakt ist: Finanzplanung für Ärzte ist kein Selbstläufer. Die Materie mit Löhnen, Sozialabgaben, Vorsorge und Versicherungen ist kompliziert – und dein Fall ist sehr individuell. Was für Dr. Meier passt, muss für dich noch lange nicht ideal sein.

Die gute Nachricht: Du musst diese Entscheidungen nicht alleine treffen. Genau wie deine Patienten sich an Fachärzte wenden, darfst du dir bei Geldfragen Unterstützung holen. Eine spezialisierte ungebundene Finanzberatung kennt die typischen Knacknüsse und weiss, welche Lösungen es gibt. Wir helfen dir, ein massgeschneidertes Finanzkonzept zu erstellen, egal ob du im Spital Karriere machst oder den Schritt in die eigene Praxis wagen willst. So hast du alle wichtigen Punkte im Blick: vom Nettolohn-Vergleich über die optimale Vorsorge als Arzt, den richtigen Versicherungsschutz bis zur Steuerplanung.

Am Ende des Tages sollst du dich auf das konzentrieren können, was du am besten kannst: deine Patienten versorgen. 😉 Unsere Mission ist es, dass deine finanzielle Gesundheit genauso gut ist wie die deiner Patienten. Denn Hand aufs Herz: Die beste Therapie nützt nichts, wenn einen im Hinterkopf die Geldsorgen plagen. Also, egal ob du den Chefarztvertrag unterschreibst oder den Praxisschlüssel umdrehst – sorge dafür, dass deine Finanzen im Lot sind. Es lohnt sich!

Hast du Fragen zur finanziellen Planung als Arzt? Dann melde dich gerne für eine unverbindliche Beratung. Gemeinsam finden wir heraus, welcher Weg für dich der richtige ist – angestellt oder selbstständig, finanziell gut abgesichert in jedem Fall. Los geht’s – Ich freue mich darauf, dich zu unterstützen! 🏥💼💡

 

 

 


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