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ETF & US Erbschaftssteuer

September 17, 2025

Teil 2: US – Erbschaftssteuer auf für Schweizer

👉 Dies ist der Zweite Teil des Blogs. Teil 1 – Quellensteuern US, Teil 2 – Erbschaftsteuern US.

👁️‍🗨️ Auf einen Blick

  • US-Erbschaftssteuer betrifft auch Schweizer! Selbst wenn du in der Schweiz wohnst, könntest du von dieser Steuer betroffen sein – mit bis zu 40% auf deine US-Investments! Aber keine Sorge: Wenn dein Depot außerhalb der USA liegt oder dein Vermögen unter 12 Millionen beträgt, bist du wahrscheinlich sicher.
  • "US situs assets" sind steuerrelevante Vermögenswerte, unabhängig von deinem Wohnort. Darunter fallen US-Aktien, Immobilien und sogar Schmuck. Private US-Bankkonten und ausländische Aktien sind hingegen nicht betroffen.
  • Drei smarte Optionen zur Steuervermeidung: Du musst nicht alles verkaufen! Lies welche Option für dich in Frage kommt.

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Lesedauer: 3 Minuten

 

Die versteckte Gefahr: US-Erbschaftssteuer bei ETFs und Aktien

Ein oft übersehenes Risiko: Die US-Erbschaftssteuer betrifft nicht nur US-Bürger, sondern auch Schweizer Investoren und in der Schweiz wohnhafte Personen, die über einen US-amerikanischen Broker ETFs oder andere US-Wertpapiere halten.

Die gute Nachricht: Du kannst das Ganze vergessen, wenn dein Depot ausserhalb der USA liegt oder du aktuell weniger als 12 Millionen besitzt. Wenn du mehr hast, dann würde ich mich gut informieren ob eine Juristische Firma oder andere Wege für dich vorteilhafter sind.

Die schlechte Nachricht: Die US-Broker sind richtig gut und günstig. Die Freigrenze ist nicht in Stein gemeisselt. Selbst wenn sie halbiert wird, werden die meisten Anleger trotzdem noch im grünen Bereich sein.

Was sind “US situs assets”

US Situs Assets sind nach US-Steuerrecht "in den USA befindliche" Vermögenswerte, die für Nicht-US-Bürger der US-Erbschaftssteuer unterliegen können – unabhängig vom Wohnort.

Der Aufbewahrungsort spielt keine Rolle: Eine US-Aktie bleibt ein US Situs Asset, auch in einem Schweizer Depot.

Als US situs assets gelten:

  • US-Immobilien
  • US-Aktien
  • Bewegliches US-Sachvermögen (Schmuck, Fahrzeuge, Kunst)

Nicht als US situs assets gelten:

  • Private US-Bankkonten ohne Geschäftsbezug
  • US Treasury Bills und Certificates of Deposit
  • ADRs nicht-amerikanischer Unternehmen
  • Ausländische Aktien
  • Lebensversicherungserlöse für Nicht-US-Bürger

Diese Liste ist nicht vollständig. Konsultieren Sie einen US-Steuerexperten für Ihre spezifische Situation.

So schützt du dich vor der US-Erbschaftssteuer

Wenn du US-ETFs oder ETFs mit vielen US-Aktien hast, solltest du wissen:

  • Als Schweizer (ohne US-Bürgerschaft) mit einem nicht-US-Broker betrifft dich das nicht
  • Die US-Erbschaftssteuer kann bis zu 40% betragen
  • Sie gilt für US-Vermögenswerte über $60,000

 

Formel

 

Formel bei Überschreitung der Freigrenze von 60'000 USD:

(US situs assets / Gesamter Nachlass) × 13'610'000 (Freigrenzelimit) = Freibetrag

(US situs assets – Freibetrag) × 40% (aktueller Erbschaftssteuersatz) = Steuerbetrag, wobei steuerfrei, wenn US situs assets kleiner als der Freibetrag ist

Nachlass: Amerikanische Aktien, was bedeutet das konkret?

  1. Du hast weniger als 60'000 USD an amerikanischen Aktien? Glückwunsch! Deine Erben müssen nur ein Briefchen an die Amis schreiben: "Nein, wir haben nicht so viel Geld. Ehrlich!" Unterschreiben nicht vergessen – fertig!
  2. Du hast mehr als 60'000 USD? Dann musst du das berüchtigte Formular 706-NA und und 8833 an die IRS schicken, die Kopie davon an deine Depotbank. Nach gefühlten halben Eiszeiten (ca. 3-8 Monate) kommt eine Überweisungsbescheinigung zurück. Erst dann dürfen deine Erben bei deiner Depot Bank anklopfen und sagen: "Geld her, bitte!"
  3. Besitzt du mehr als 12,92 Millionen USD (der aktuelle Grenzwert des US-Schweizer Erbschaftssteuerabkommens)? Keine Sorge, das betrifft nur dich und deine 5 besten Freunde aus deinem Umfeld! Du darfst das berüchtigte Formular 706-NA an die IRS schicken. Dann heisst es warten. Und warten bis "der ganze Schnee von den Bergen geschmolzen ist" (ca. 1+ Jahr) trudelt eine Überweisungsbescheinigung ein. Erst dann kannst du bei deiner Depotbank anklopfen und sagen: "Cash, bitte!"

Muss ich jetzt die Aktien im Depot verkaufen um die US Erbsteuer zu umgehen?

Nein. Du hast drei Optionen: Wechsle zu ETFs, gründe eine Aktiengesellschaft für steuerfreie Investments, oder – wenn du ein US-Vermögen über 13 Millionen besitzt und in fortgeschrittenem Alter bist – verkaufe US-Aktien zugunsten von Schweizer Aktien oder gehe zu einer Schweizer Bank. Bei so hohen Vermögen ist die 40% Nachlasssteuer kaum durch bessere Performance wettzumachen. Im Alter liegt der Fokus ohnehin meist auf dem Vermögensschutz.

Beispiel: Du hast ein Nachlassvermögen von etwa 4 Millionen, davon 2,5 Millionen in amerikanischen Aktien (63% des Vermögens), 0,5 Millionen in einer Immobilie (netto) und 1 Million in Schweizer Aktien, US-Treasury Bills (US-Obligationen) und Bargeld.

Berechnung:

2.5 Millionen / 4 Millionen × 13.61 Millionen = 8.50625 Millionen USD Freibetrag

Da der Wert der US situs assets (2.5 Millionen) kleiner ist als der berechnete Freibetrag (8.50625 Millionen), fällt keine US-Erbschaftssteuer an.

Wie ist der Ablauf, wenn dich US Nachlasssteuer betrifft?

Du füllst ganz normal deine Steuern aus. Auf DB-1 Formular sollte diese Fragen stehen. Sonst frage einen spezialisierten Treuhänder oder beim Steueramt nach, bevor du etwas falsches machst.

ETFs, US-Aktien und Steuern: Die Zusammenfassung

Fassen wir zusammen, wie du deinen Rendite auf deine Aktien und ETFs optimieren kannst:

  1. Wähle ETFs mit Domizil in Irland für internationale und US-Aktien (auch MSCI World)
  2. Nutze Schweizer ETFs für Schweizer Aktien
  3. Erwäge synthetische ETFs (SWAP, nicht Sampling) für steuereffiziente US-Investments
  4. Thesaurierende ETFs für langfristigen Vermögensaufbau verwenden
  5. Maximiere deine Säule 3a-Einzahlungen ( ETF-Art spielt keine Rolle, Dividende ist steuerfrei)
  6. Steuerabzug: Effektive Vermögensverwaltungskosten oder Pauschale (je nach Kanton)
  7. US-Erbschaftssteuer, erst für grössere Depots zu beachten und wenn dein Broker in den USA ist.

 

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Quellen und Disclaimer
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DANKE: An alle die mir bei der Recherche mitgeholfen haben.
Disclaimer: Diesen Artikel habe ich sorgfältig recherchiert. Das Thema ist sehr komplex und kann sich immer wieder ändern. Dies ist keine Steuerberatung, sondern soll dich für das Thema sensibilisieren. Konsultiere einen Steuerexperten für deine persönliche Situation. Vor allem was mit den US-Gesetzen betrifft, hol dir den Rat vor Ort.*
• Quellensteuer-Formulare für die kantonale Steuererklärung:
Zürich, Schaffhausen, Sankt Gallen, Thurgau
• *
https://steuerverwaltung.tg.ch/*
• *
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home.html*
• Erhebung der Steuer
CH-USA
• Doppelbesteuerungsabkommen
CH-USA
• Doppelbesteuerungsabkommen
CH-IRL
• DA-1 Formular
Thurgau
• DA-1 Formular
Zürich
• *
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1952/645_661_663/de#art_III*
• *
https://www.irs.gov/businesses/small-businesses-self-employed/estate-gift-tax-treaties-international*
*https://www.wengervieli.ch/ ;*
Foto auf
Unsplash von:
Tania Fernandez
Sandy Millar
https://unsplash.com/de/@mvdheuvel?utm_content=creditCopyText&utm_medium=referral&utm_source=unsplash


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