
Steuern zahlen macht niemand gern, oder? Schon gar nicht im Kanton Zürich, wo die Steuererklärung jedes Jahr wieder auf dem Tisch landet. Aber keine Sorge, mit ein paar cleveren Tricks kannst du beim Ausfüllen deiner Steuererklärung in Zürich ordentlich Steuern sparen. In diesem Blogbeitrag erkläre Ich dir, worauf du achten solltest – damit du am Schluss möglichst wenig an den Fiskus abliefern musst.
Säule 3a – dein guter Freund beim Steuern sparen
Wenn es ums Steuern sparen geht, steht die Säule 3a an erster Stelle. Eine Einzahlung in diese private Vorsorge lohnt sich doppelt: Du tust etwas fürs Alter und zahlst sofort weniger Steuern. Beiträge an die Säule 3a darfst du nämlich direkt vom Einkommen abziehen.
Als angestellte Person mit Pensionskasse kannst du jedes Jahr einen Betrag im mittleren vierstelligen Bereich einzahlen (der genaue Maximalbetrag ändert sich zwar jährlich, liegt aber ungefähr bei 7’000 Franken). Wenn du selbständig ohne Pensionskasse unterwegs bist, darfst du sogar noch viel mehr einzahlen – rund 20% deines Nettoeinkommens, was über 30’000 Franken jährlich sein kann.
Mein Tipp: Zahl möglichst jedes Jahr den Maximalbetrag in die dritte Säule ein, am besten per Dauerauftrag – so vergisst du es nie. Das eingezahlte Geld fehlt zwar vorübergehend auf deinem Konto, aber du sparst Steuern und sorgst fürs Alter vor. Win-win!
Fun-Fact: Ab 2026 wird es sogar möglich sein, verpasste Einzahlungen in die Säule 3a rückwirkend nachzuholen (bis zu zehn Jahre)! Trotzdem: Warum warten? Nutz das Steuersparpotenzial der dritten Säule am besten gleich jedes Jahr voll aus.
Konkubinatspaare mit eigenen Kindern
er ohne Heiratsschein mit gemeinsamen Kindern zusammenlebt, können diese zwei Tipps den Unterschied machen.
1) Der „Familien-Tarif"
Achte darauf, dass du nicht den alleinstehenden Tarif, sondern den verheirateten Tarif hast. Denn dieser ist der günstigere Steuertarif (Punkt 53). Das kann schnell ein paar Tausend Franken ausmachen. Siehe Beispiel:
2) Geld für die Kinder: So, dass man es beweisen kann
In einem Konkubinat zahlt oft eine Person mehr (weil sie 100% arbeitet) und die andere macht mehr Betreuung. Wenn du beim Thema „Unterhalt/Kinderkosten" etwas geltend machen willst, musst du es sauber belegen können.
Darum dieser einfache Praxis-Tipp:
- Vermeide „alles läuft über ein Gemeinschaftskonto".
- Zahle „Alimente" für deine Kinder und deinen Partner auf das Konto deines Partners (lautend auf seinen Namen!). Ziehe diesen Betrag gemäss Kinderkostentabelle ab. Der Partner, der weniger verdient, hat es als Einkommen als Unterhaltsbeiträge. So kann der Lohn einfacher „geglättet" werden. Das macht schnell etwas aus. Die steuerfreien Bezüge (Sozialabgaben) bleiben wie bis anhin.
Pensionskassen-Einkäufe – Lücken füllen zahlt sich auch in Zürich aus
Hast du in der Vergangenheit mal nicht immer 100% gearbeitet, den Karrierestart etwas später gehabt oder den Job gewechselt? Dann könntest du eine Lücke in der Pensionskasse haben. Gute Nachricht: Du darfst freiwillig Geld in deine zweite Säule (berufliche Vorsorge) einzahlen, um solche Lücken zu füllen – und diese Einkäufe sind steuerlich absetzbar. Wenn du also etwas Erspartes übrig hast, kann ein Pensionskassen-Einkauf doppelt profitieren: Du erhöhst deine Altersvorsorge und reduzierst dein aktuelles steuerbares Einkommen. Gerade für Gutverdienende ist das zum Jahresende ein beliebter Trick, um die Steuerrechnung zu drücken.
Bevor du jetzt dein Sparschwein schlachtest: Das Geld in der Pensionskasse ist bis zur Pensionierung gesperrt (ausser z.B. für den Kauf von Wohneigentum oder bei Auswanderung). Überleg dir diesen Schritt also gut und lass dich beraten, ob es in deiner Situation sinnvoll ist. Aber grundsätzlich gilt: Wenn möglich, lohnt es sich, freiwillig in die Pensionskasse einzuzahlen, bevor du dem Staat zu viel schenkst. Hier hast du mehr Infos über den Einkauf in die Pensionskasse.
Tipp für die, die kurz vor der Pension stehen: Im Kanton Zürich gilt eine Sonderregelung: Du kannst zusätzlich zur 3. Säule bis zu Fr. 12'000 in die Pensionskasse einkaufen, trotz der üblichen Sperrfrist von 3 Jahren. Diese Ausnahme ist schweizweit einzigartig.
Pendlerabzug – hol das Maximum aus deinem Arbeitsweg

Fährst du jeden Tag zur Arbeit? Dann vergiss nicht, den Pendlerabzug in deiner Steuererklärung anzugeben. Im Kanton Zürich kannst du Fahrtkosten für den Arbeitsweg als Berufsauslagen absetzen – egal, ob du mit dem ÖV, dem Auto oder dem Velo unterwegs bist.
Aber Achtung: Zürich hat eine Obergrenze von maximal 5’200 Franken pro Jahr für den Arbeitswegkosten-Abzug. Mehr liegt leider nicht drin, selbst wenn dein ZVV-Abo oder das Benzin teurer war.
ÖV-Tipp: Fährst du mit Zug, Tram oder Bus, kannst du die tatsächlichen Ticketkosten bzw. den Preis deines Abonnements geltend machen – aber nur bis zum 5’200-Franken-Limit (Bundesebene CHF 3200). Heb also deine Quittungen oder die Rechnung fürs Jahresabo gut auf.
Auto-Tipp: Bist du mit dem Auto unterwegs, akzeptiert das Zürcher Steueramt die Kosten nur, wenn du aufs Auto angewiesen bist. Zum Beispiel, weil frühmorgens kein ÖV fährt oder du mit dem Auto über eine Stunde Zeit sparst. In allen anderen Fällen musst du leider so tun, als wärst du mit dem Zug gefahren. Und selbst wenn du Auto fährst: Ab 5’200 Franken ist sowieso Schluss mit dem Abzug. 1. Klasse muss nachgewiesen werden, Standard geht man von 2. Klasse aus.
Velo-Tipp: Selbst wer mit dem Velo zur Arbeit strampelt, geht nicht leer aus. Im Kanton Zürich (und auch bei der Bundessteuer) gibt’s einen Pauschalabzug – aktuell 700 Franken pro Jahr – für Velopendler. Das ist doch mal ein Anreiz, um aufs Velo umzusteigen, oder? 🚲😉
ÖV-Velo-Tipp: Wohnst du weit weg vom Bahnhof, dann kannst du beides abziehen. Probieren würde ich es auf jeden Fall, denn du kannst dies sehr gut begründen.
Wohneigentum und Liegenschaften – so zahlt sich dein Eigenheim aus
Du wohnst im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung? Glückwunsch! Dann kennst du bestimmt den Eigenmietwert – jenen fiktiven Mietwert, den du dir selbst als Mieter*in zahlen müsstest und den das Steueramt als Einkommen aufrechnet. Fiktives Einkommen, reale Steuern! Klingt schräg, ist aber so. Im Kanton Zürich, wie auch in allen anderen Kantonen, musst du den Eigenmietwert versteuern, was deine Steuerrechnung leider hochtreibt. Zum Glück gibt’s auch ein paar Lichtblicke für Wohneigentümer:
Hypothek und Schulden: Die Zinsen deiner Hypothek kannst du voll vom Einkommen abziehen. Gleiches gilt für Zinsen aus anderen Krediten (mehr dazu gleich im nächsten Abschnitt). Je höher deine Schuldzinsen, desto tiefer fällt dein steuerbares Einkommen aus – ein kleiner Trost für alle, die eine fette Hypothek am Laufen haben. Kein Wunder lassen viele Schweizer die Hypothek bewusst stehen: Ein bisschen Schulden haben spart Steuern. (Achtung: Natürlich zahlst du trotzdem Zinsen – also bitte nicht nur fürs Steuersparen Schulden machen!)
Unterhaltskosten: Kosten für den Unterhalt deiner Liegenschaft kannst du ebenfalls abziehen – und zwar alle Ausgaben, die den Wert der Immobilie erhalten (sogenannt werterhaltende Arbeiten). Dazu zählen zum Beispiel Reparaturen aller Art am Haus, Malerarbeiten, ein neuer Anstrich, der Ersatz der alten Waschmaschine oder des Kühlschranks, Gartenpflege und sogar die Prämien für deine Gebäude- und Haftpflichtversicherung. Im Kanton Zürich kannst du jedes Jahr wählen, ob du die effektiven Unterhaltskosten abziehst oder eine Pauschale nimmst. Die Pauschale beträgt 20% des Eigenmietwerts deines Hauses oder deiner Wohnung. Hast du also wenig oder keine Unterhaltsausgaben in einem Jahr, nimm ruhig die Pauschale mit. Sind dagegen grosse Renovationen angefallen, rechnest du besser die effektiven (höheren) Kosten ab.
Penalty: Der sogenannte Penalty hat nichts mit Fussball zu tun, sondern mit deiner Hypothek. Es ist die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn du vorzeitig aus deinem Vertrag aussteigen möchtest, quasi der Strafzins. Hier sind die Regeln.
- Penalty beim Verkauf: Abzugsfähig bei der Grundstückgewinnsteuer als Anlagekosten.
- Penalty bei Umfinanzierung (gleicher Kreditgeber): Abzugsfähig beim steuerbaren Einkommen als Schuldzins.
- Penalty bei Wechsel des Kreditgebers: Nicht abzugsfähig.
Diese Regelungen gelten seit den Bundesgerichtsentscheiden und sorgen für eine schweizweit harmonisierte Praxis
Timing ist alles: Mit der Planung deiner Renovationen kannst du richtig Steuern sparen. Bündle mehrere kleine Reparaturen in einem Jahr, damit du über die 20%-Pauschale kommst und die effektiven Kosten abziehen kannst. Oder verteile grössere Renovationsprojekte auf zwei Jahre, anstatt alles auf einmal zu machen. So holst du in zwei Steuerjahren Abzüge raus und verschenkst nichts ans Steueramt. Beispiel: Wenn du planst, sowohl die Küche zu renovieren, als auch das Dach neu zu decken, mach das nach Möglichkeit in zwei Etappen – einen Teil dieses Jahr, den Rest nächstes Jahr. So kannst du beide Male ordentlich Kosten abziehen.
Energiesparende Investitionen: Ein spezieller Bonus für umweltbewusste Hausbesitzer: Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (z.B. eine neue Wärmedämmung, Solarpanels auf dem Dach oder eine moderne Wärmepumpe) gelten ebenfalls als abzugsfähiger Unterhalt – sogar wenn es eigentlich wertvermehrende Verbesserungen sind. Das heisst, auch die erstmalige Installation solcher Anlagen darfst du von den Steuern abziehen. Da freut sich nicht nur die Umwelt, sondern auch dein Portemonnaie! 🌞
(Hinweis: Reine Luxus-Investitionen, die den Wert deiner Liegenschaft steigern – z.B. ein Pool im Garten oder edle Marmorfliesen in der Garage – kannst du hingegen nicht abziehen. Hier gilt: Absetzbar ist alles, was den bisherigen Zustand erhält oder wiederherstellt, nicht was das Haus deutlich aufwertet.)
Schulden und Kreditzinsen – Schulden machen kann sich lohnen
Klingt komisch, ist aber so: Schulden können dir bei den Steuern helfen. Natürlich nur, sofern du welche hast – niemand soll absichtlich Schulden machen nur fürs Steuersparen, gell! Aber falls du Kredite am Laufen hast, vergiss nicht, die Schuldzinsen in deiner Steuererklärung anzugeben. Abzugsfähig sind zum Beispiel:
- Hypothekarzinsen: Wie oben erwähnt, die Zinsen auf deiner Hausfinanzierung.
- Privatkredite & Konsumkredite: Hast du einen persönlichen Kredit aufgenommen (fürs Auto, fürs Studium etc.)? Die dafür bezahlten Zinsen kannst du abziehen.
- Kreditkarten-Zinsen: Wenn du deine Kreditkartenrechnung nicht vollständig begleichst, fallen happige Zinsen an. Immerhin: Selbst diese Sollzinsen darfst du als Schuldzinsen in der Steuererklärung deklarieren.
- Privatdarlehen: Auch Zinsen, die du an eine Drittperson bezahlst (wenn du dir z.B. privat Geld geliehen hast), sind steuerlich abzugsfähig.
Wichtig ist: Nur die Zinsen sind abziehbar, nicht die Rückzahlung des geliehenen Betrags selbst. Und natürlich musst du die Schulden auch wirklich haben – "fake" Schulden nur fürs Steuerformular gibt’s nicht. 😉
Noch ein Hinweis zum Autoleasing: Viele leasen ihr Auto statt einen Kredit aufzunehmen. Fürs Steuerformular ist das Pech, denn bei Leasing zahlst du streng genommen keine abzugsfähigen Zinsen, sondern eine Nutzungsgebühr. Die Monatsraten im Leasing kannst du deshalb nicht abziehen. Wenn du hingegen einen Autokredit aufgenommen hast, schon – dann gelten die Zinsen wieder als Schuldzinsen.
Spenden – Gutes tun und dabei Steuern sparen

Spenden lohnen sich gleich doppelt: Du tust etwas Gutes und kannst gleichzeitig deine Steuern reduzieren. Im Kanton Zürich (wie in den meisten Kantonen) darfst du freiwillige Geld- oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen von deinem Einkommen abziehen. Voraussetzung: Die Organisation ist als steuerbefreit anerkannt (meistens sind das eingetragene Vereine, Stiftungen, Hilfswerke etc. mit Sitz in der Schweiz). Pro Jahr kannst du so bis zu 20% deines Nettoeinkommens in Abzug bringen – das ist ganz schön viel Spielraum nach oben. Wenn du also grosszügig spendest, wird dir der Staat einen Teil deiner Spende indirekt erstatten, indem deine Steuerrechnung entsprechend kleiner ausfällt.
Auch Spenden an politische Parteien sind abzugsfähig. Hier liegt der Maximalbetrag allerdings tiefer (auf Bundesebene bei 10’000 Franken pro Jahr; die Kantone dürfen eigene Grenzen setzen). Trotzdem: Falls du einen Batzen an deine Lieblingspartei spendest oder Mitgliederbeiträge zahlst, vergiss nicht, das in der Steuererklärung anzugeben.
Wichtig: Heb für alle Spenden die Belege auf! Das Steueramt will bei grösseren Beträgen manchmal einen Nachweis sehen, dass du tatsächlich gespendet hast.
Weitere Abzüge und Tipps, die gerne vergessen gehen

Neben den grossen Brocken wie Säule 3a oder Eigenheim gibt es noch viele kleinere Abzüge, die in der Hektik gerne übersehen werden. Hier ein kurzer Überblick, was du im Kanton Zürich ebenfalls geltend machen kannst:
- Berufs- und Weiterbildung: Investierst du in deine Karriere, lässt dich das Steueramt nicht im Stich. Kosten für berufsorientierte Weiterbildungen (Kurse, Lehrgänge, Seminare usw.) sind bis zu einem gewissen Betrag abzugsfähig (rund 12’000 Franken maximal). Achtung: Es muss eine Weiterbildung oder zweite Ausbildung sein – die erste Berufsausbildung (Erststudium oder Lehre) zählt nicht. Der Töpferkurs zum Plausch ist leider privat, aber der Fachlehrgang für deine berufliche Weiterentwicklung? Den unbedingt eintragen! Auch notwendige Fachliteratur, Kurs- und Prüfungsgebühren kannst du angeben. Übrigens wurde im Kanton Zürich früher mal ein Pauschalabzug für Weiterbildung von 500 Franken gewährt – der ist abgeschafft. Jetzt zählen also auch kleinere Weiterbildungsbeträge: Belege sammeln und einreichen lohnt sich.
- Berufsauslagen (alles rund um den Job): Neben Fahrkosten (Pendlerabzug) gibt es weitere berufliche Auslagen, die du abziehen kannst. Viele davon deckt eine Pauschale ab, die automatisch in der Steuerberechnung berücksichtigt wird (bei der direkten Bundessteuer z.B. 3% deines Nettolohns, max. ca. 4’000 Franken, als Berufskostenpauschale). Aber falls du tatsächlich mehr ausgegeben hast, kannst du das geltend machen – mit Belegen natürlich. Beispiele: Arbeitskleidung (wenn für den Job erforderlich, etwa Sicherheitsschuhe oder Uniformen), Werkzeuge oder Fachsoftware, die du selbst bezahlt hast, oder berufsbedingte Mitgliederbeiträge. Bei manchen Berufsgruppen (z.B. im Aussendienst) können auch höhere Verpflegungskosten abziehbar sein, falls du auswärts essen musst und kein Kantinen- oder Heim-Mittagessen möglich war. Merke: Die Standardpauschale kriegst du sowieso. Nur wenn deine tatsächlichen Kosten höher sind, lohnt es sich, die Detailabrechnung zu machen.
- Versicherungsprämien: Deine bezahlten Prämien für Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung kannst du in der Steuererklärung angeben – reich wirst du dadurch aber nicht. Warum? Es gibt nur einen festen Pauschalabzug, der je nach Kanton, Zivilstand und Kindern etwas variiert. Die meisten Zürcher Steuerpflichtigen schöpfen diesen Pauschalbetrag mit den ohnehin obligatorischen Krankenkassenprämien bereits aus. Mehr abziehen geht nicht, auch wenn die Krankenkasse jedes Jahr teurer wird (leider!). Aber trage deine Prämien trotzdem ordnungsgemäss ein – was dir zusteht, das bekommst du.
- Krankheits- und Unfallkosten: Hast du grössere Zahnarztrechnungen selbst bezahlt oder andere medizinische Kosten getragen, die nicht von der Krankenkasse zurückerstattet wurden? Diese kannst du unter gewissen Umständen ebenfalls abziehen. Allerdings kommt zuerst ein Selbstbehalt zum Tragen: Im Kanton Zürich (und bei der Bundessteuer) musst du Krankheitskosten in der Regel selbst tragen, bis sie 5% deines Nettoeinkommens übersteigen. Alles darüber kannst du abziehen. Beispiel: Du verdienst 80’000 Fr. netto, 5% davon sind 4’000 Fr. – erst die Krankheitskosten, die über diesen 4’000 Fr. liegen, wirken sich steuermindernd aus. Es lohnt sich also nur, wenn wirklich grössere Beträge zusammenkommen (z.B. aufwändige Zahnbehandlungen, teure Therapien). Tipp: Sammle sämtliche Arztrechnungen und Apothekenquittungen; selbst wenn du den Abzug die meisten Jahre nicht erreichst, kann ein einziges unglückliches Jahr mit hohen Gesundheitskosten plötzlich abzugsfähig werden.
- Familie und Kinder: Bist du erwerbstätig und hast Kinder, die fremdbetreut werden (Krippe, Tagesmutter, Hort etc.)? Kinderbetreuungskosten kannst du in Zürich bis zu 25’000 Franken pro Kind und Jahr abziehen (bei der direkten Bundessteuer ähnlich, ca. 25’000 Fr. Maximalabzug). Das gilt, wenn die Betreuung notwendig war, damit du (und dein Partner/deine Partnerin) arbeiten konntet.
Konkubinat mit gemeinsamen Kindern (Kanton Zürich) – wichtig für Abzüge:
- Kinderabzug wird oft hälftig geteilt: Wenn beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge haben und keine Kinderalimente (als Abzug) geltend gemacht werden, wird der Kinderabzug in Zürich grundsätzlich je zur Hälfte aufgeteilt.
- Unterhaltsbeiträge (Kinderalimente) sind heikel im Konkubinat: Ein Abzug für Unterhaltsbeiträge wird steuerlich nur anerkannt, wenn die Zahlungen tatsächlich und aufgrund einer familienrechtlichen Unterhaltsverpflichtung erfolgen und auch sauber nachgewiesen werden können.
- Praxis-Tipp für den Nachweis: Zahlungen sollten von einem Konto, das nur auf den zahlenden Elternteil lautet, auf ein Konto, das nur auf den empfangenden Elternteil lautet, fliessen (Zahlungen über ein gemeinsames Konto können problematisch sein).
Nicht vergessen: Für jedes Kind, das zu deinem Haushalt gehört, gibt es automatisch einen Kinderabzug und oft auch einen günstigeren Elterntarif bei der Steuerberechnung. Die Steuerverwaltung berücksichtigt das von sich aus, sobald du die Kinder in der Steuererklärung angibst. Falls beide Elternteile erwerbstätig sind, profitiert ihr ausserdem vom Zweiverdienerabzug – der wird ebenfalls automatisch abgezogen, um die sogenannte Heiratsstrafe etwas abzufedern. Hier musst du nichts Spezielles eintragen ausser beide Einkommen, aber es schadet nicht, davon gehört zu haben, wenn die Steuerrechnung am Ende etwas tiefer ausfällt als befürchtet.
- Homeoffice und Arbeitszimmer: Seit der Pandemie ein grosses Thema – doch der Abzug für ein privates Arbeitszimmer bleibt streng. Du darfst Kosten für dein Homeoffice nur dann abziehen, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:
- Das Arbeitszimmer muss regelmässig und zu einem wesentlichen Teil (mind. ~40% Pensum) für deine berufliche Tätigkeit genutzt werden.
- Dein Arbeitgeber stellt dir keinen geeigneten Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung.
- Der Raum in deiner Wohnung ist nahezu ausschliesslich für die Arbeit reserviert (kein gemischtes Schlaf-/Arbeitszimmer).
Nur wenn diese drei Punkte alle zutreffen, kannst du z.B. einen Anteil deiner Miete, Nebenkosten, Strom etc. als Berufskosten abziehen. Für viele Angestellte, die zwar mal zuhause arbeiten, aber dennoch einen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber hätten, ist dieser Abzug leider tabu. Aber wenn du wirklich von daheim aus schaffst (z.B. Selbständige ohne eigenes Büro ausser Haus, oder mit speziellem Telearbeitsvertrag), dann vergiss nicht, diesen Abzug zu prüfen! Er kann beträchtlich sein, schliesslich zahlst du Miete für dein Büro zu Hause.
Die Liste ist längst nicht abschliessend – das Schweizer Steuerrecht kennt noch viele weitere Details und Spezialfälle. Aber die oben genannten Punkte sind die gängigen Stellschrauben, um deine Steuerlast im Kanton Zürich zu senken. Jetzt liegt es an dir, alle Möglichkeiten zu nutzen.
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Du siehst: Eine Steuererklärung in Zürich bietet viele Möglichkeiten, Geld zu sparen, wenn man die Regeln kennt. Gleichzeitig kann das Ganze ganz schön kompliziert sein – und wer hat schon Lust, sich durch Formulare und Gesetzestexte zu kämpfen? 🤯 Wenn du unsicher bist oder einfach keine Zeit und Nerven hast, alles selber zu recherchieren, musst du da nicht alleine durch.
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Download Wegleitung Kanton Zürich 2025
Quellen
• *https://finanzberatung-rubino.ch/blog_posts/einkaeufe-pensionskasse/*
• Wegleitung z. Steuererklärung Kanton ZH (2024)
• Zürcher Kinderkosten Tabelle 2025
• Zürcher Kinderkosten Tabelle 2026 Erläuterung
• Weisung Sozialabzüge Kt. ZH
• Velo & ÖV Bundesgerichtsentscheid
• *Penalty BGE 2C_1165/2014 vom 03.04.17*
Foto auf Unsplash von:
• Henrique Ferreira
• Paico Oficial
• Amos Bar-Zeev
• Patrick Federi


















