Das Wichtigste im Überblick
Per 1. Januar 2025 steigt die Minimalrente AHV/IV um Fr. 35. Dadurch erhöhen sich sämtliche Kennzahlen der Sozialversicherungen.
- Säule 3a ist max. Fr. 7’258 pro Jahr.
- Eintrittsschwelle BVG bei Fr. >22’680 pro Jahr
- Max. massgebender AHV Lohn bei Fr. 90’720
- Säule 3a ohne Pensionskasse 20% oder max. Fr. 36’288 pro Jahr.
- BVG Minimalverzinsung bei 1.25%
- Neu: Einkaufmöglichkeit für die letzten 10 Jahre in die Säule 3a (Update 20241107)
Neu: Säule 3a – Nachträglicher Einkauf möglich
Ab 2025 wird es in der Schweiz möglich sein, Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich zu schließen. Der Bundesrat hat dazu eine Verordnung angepasst, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Hier sind die wichtigsten Punkte zu den neuen Regelungen:
Grundlegende Änderungen
- Erstmals können verpasste oder unvollständige Einzahlungen in die Säule 3a nachgeholt werden.
- Die Nachzahlungen sind ab 2026 für Beitragslücken möglich, die ab 2025 entstanden sind
Bedingungen für die Nachzahlung
- in den letzten 10 Jahre einen AHV Lohn erhalten zu haben.
- Nachzahlung geht nur um die Differenz zum max. Abzugsfähigen Betrag (der damals galt).
- nur eine Nachzahlung pro Jahr möglich
Vorgehen bei einer Nachzahlung
- Antrag bei der Stiftung einreichen (Bank, Versicherung). Achte auf zusätzliche Gebühren!
- Gültig für Selbständige und Arbeitnehmer.
- Errechnen wieviel Einzahlen für welches Jahr
- Möglich auch auf mehreren Konten
- Wertschriftenkonten macht es bei einer Börsen-Crash besonders Sinn nachzukaufen.
- Einkauf ist wie üblich voll vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig
- Wichtig: Aufbewahrungspflicht, sämtliche Papier musst du 10 Jahre nach Beendigung des Vorsorgeverhältnis (meist 65J.) aufbewahren.
Hast du noch Fragen oder Anregungen, melde dich bei mir.