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Sozialversicherungskennzahlen 2027: Alle Grenzbeträge auf einen Blick

Oktober 15, 2026

Die wichtigsten Werte für Berechnungen und Beratungsgespräche. Neue Grenzbeträge gelten ab . Beitragssätze entsprechen dem geltenden Recht. BVG Mindestzinssatz steht noch aus. Stand: .

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1. Säule: AHV und IV

Renten

Leistung CHF pro Monat
Minimale AHV-Altersrente bei voller Beitragsdauer 1’280
Maximale AHV-Altersrente 2’560
Höchstbetrag zweier AHV-Renten eines Ehepaars 3’840
Minimale ganze IV-Rente bei voller Beitragsdauer 1’280
Maximale ganze IV-Rente 2’560

Die persönliche Rente hängt insbesondere von Beitragsdauer und Einkommen ab. Bei der IV bestimmt zusätzlich der Invaliditätsgrad den Rentenanteil.

AHV: 13. Altersrente zusätzlich; sie entspricht einem Zwölftel der im Jahr ausbezahlten Altersrenten. IV: zwölf Monatsrenten. 1

AHV/IV/EO-Beiträge für Angestellte

Beitrag Arbeitnehmer Arbeitgeber Total
AHV 4,35 % 4,35 % 8,70 %
IV 0,70 % 0,70 % 1,40 %
EO 0,25 % 0,25 % 0,50 %
Gesamt 5,30 % 5,30 % 10,60 %

AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständigerwerbende

Kennzahl Wert 2027
Voller Beitragssatz 10,00 %
Einkommensgrenze für den vollen Satz CHF 61’500 pro Jahr
Untere Grenze der sinkenden Beitragsskala CHF 10’300 pro Jahr
Mindestbeitrag CHF 541 pro Jahr

Unter CHF 61’500 gelten abgestufte Beitragssätze. Verwaltungskosten fallen zusätzlich an. Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt ebenfalls CHF 541 pro Jahr.

ALV: Arbeitslosenversicherung

Die ALV wird separat von den drei Vorsorgesäulen dargestellt.

Kennzahl Wert nach geltendem Recht
Beitrag Arbeitnehmer 1,10 %
Beitrag Arbeitgeber 1,10 %
Gesamtbeitrag 2,20 %
Beitragspflichtiger Höchstlohn CHF 148’200 pro Jahr
Höchster versicherter Verdienst CHF 12’350 pro Monat
Arbeitslosenentschädigung 70 % oder 80 % des versicherten Verdienstes

80 % gelten, wenn mindestens eine Voraussetzung erfüllt ist:

  • Unterhaltspflichten gegenüber Kindern unter 25 Jahren.
  • Versicherter Verdienst höchstens CHF 3’797 pro Monat.
  • Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 %.

Sonst gelten 70 %. Die Auszahlung erfolgt als Taggeld (/4 Wo/5 Tg./Wo).

EO: Erwerbsersatz

Lohnobergrenze für die Grundentschädigung 2027

Kennzahl Wert 2027
Massgebende Lohnobergrenze pro Jahr CHF 99’000
Monatslohn, auf 12 Monate umgerechnet CHF 8’250
Einkommensersatz 80 % des massgebenden Einkommens
Maximale Grundentschädigung pro Tag CHF 220

Ab CHF 99’000 Jahreslohn steigt die Grundentschädigung nicht weiter. Die Lohnobergrenze EO ergibt sich aus CHF 220 ÷ 80 % × 360 Tage.

Leistungsgrenze, keine Beitragsgrenze: EO-Beiträge werden auch auf darüberliegenden Lohnanteilen erhoben. Die Lohnobergrenze betrifft die einkommensabhängige Grundentschädigung, nicht pauschal sämtliche EO-Leistungen.

Tagesleistungen 2027

Leistung CHF pro Tag
Rekrutenschule ohne Kinder: Grundentschädigung 69
Wiederholungskurs ohne Kinder: Grundentschädigung 69–220
Dienstleistende mit Kindern: maximale Gesamtentschädigung bis Ende Juni 275
Mutterschaft, anderer Elternteil, Betreuung und Adoption: maximale Grundentschädigung 220

Ab : Die EO-Kinderzulage entfällt. Betriebszulagen und Zulagen für Betreuungskosten werden auf anspruchsberechtigte Eltern ausgeweitet.

Die Höchstbeträge gelten nicht pauschal für jede Leistungsart. 1, 6

2. Säule: Berufliche Vorsorge BVG

Grenzbeträge

Kennzahl Zweck CHF pro Jahr
Eintrittsschwelle Lohnschwelle für das BVG-Obligatorium 23’040
Koordinationsabzug Abzug zur Bestimmung des koordinierten Lohnes 26’880
Oberer Grenzbetrag Höchster berücksichtigter Jahreslohn im Obligatorium 92’160
Minimaler koordinierter Lohn Mindestbetrag des versicherten Lohnes 3’840
Maximaler koordinierter Lohn Höchstbetrag des versicherten Lohnes im Obligatorium 65’280

Pensionskassen können weitergehende Leistungen vorsehen. 1

Altersgutschriften

Alter Jährliche Gutschrift in % des koordinierten Lohnes
25–34 7 %
35–44 10 %
45–54 15 %
55 bis Referenzalter 18 %

Altersgutschriften dienen dem Alterssparen. Sie sind nicht die gesamten Pensionskassenbeiträge. Diese hängen vom Reglement ab.

Mindestzins

2027 noch nicht bestätigt. Die BVG-Kommission empfiehlt 1,75 %. Der Bundesratsentscheid steht noch aus.

Der Mindestzins gilt für das obligatorische BVG-Altersguthaben.

3. Säule: Gebundene Vorsorge 3a

Situation Ordentlicher Höchstbeitrag pro Jahr
Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss CHF 7’373
Erwerbstätige ohne Pensionskassenanschluss 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’864

Entscheidend ist der Pensionskassenanschluss, nicht die Unterscheidung zwischen angestellt und selbständig.

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Allgemeine Informationen, keine individuelle Beratung. Massgebend sind die gesetzlichen Bestimmungen und deine persönliche Situation.


 


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